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Autor Thema: Wie geht´s jetzt weiter?  (Gelesen 4905 mal)

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Offline UweP

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Wie geht´s jetzt weiter?
« am: 16. Juni 2006, 20:32:40 »
Hallo zusammen,

am 07.07.2005 habe ich gegen die Gasvorauszahlung und Gaspreiserhöhung nach § 315ff. wegen Unbilligkeit Einspruch eingelegt. Ich habe aber bis jetzt die vom RWE geforderte Abschlagszahlung gezahlt. Die Zahlung unter Vorbehalt wurde beim RWE vorgemerkt und mir schriftl. bestätigt.
Heute war seltsamerweise der Mann vom RWE da, bisher gab es immer eine Aufforderung den Zählerstand selbst abzulesen, der hat die Zählerstände selbst abgelesen.

Hier nun meine Frage:
Es wird mit Sicherheit eine "gepfefferte Schlussrechnung" im Juli  06 kommen. Wie verhalte ich mich jetzt und was kann ich jetzt machen?
Wenn ich die zahle kommt es dem ja einem Anerkenntnis gleich?
Hat da jemand schon Erfahrung?

Ich werde wohl auf jedenfall einen Anwalt jetzt einschalten müssen.
Ich bitte mal um Eure Hilfe.

mfg

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« Antwort #1 am: 16. Juni 2006, 20:46:18 »
Hallo UweP,

also wenn Sie den geforderten Abschlag voll zahlen, ist RWE doch sehr zufrieden, auch wenn Ihnen der "unter Vorbehalt" bestätigt wurde.

RWE hat Ihr Geld, warum sollten da eine gepfefferte Schlußrechnung kommen. Es sei denn, es gibt einen Mehrverbrauch oder weitere Erhöhungen, die nicht in der Abschlagsrechnung berücksichtigt werden konnte.

Guthaben was Sie errechnen, ist leider erstmal weg.

P.S. das schon gesehen? http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14683

Wenn das Ihr Energieversorger ist, empfiehlt es sich, an der Sammelklage mit dranzuhängen

Offline UweP

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« Antwort #2 am: 28. Juni 2006, 10:32:44 »
@all
Hallo Evitel2004,

genau das ist der Punkt. Zwischen Einspruch nach §315 einlegen un der jetzt kommenden Schlussrechnung sind 2 oder sogar 3 Preisanpassungen erfolgt.

Wie verhalte ich mich da?

Im übrigen noch einmal Danke für Info der Verbraucherzentrale.
Es wird z. Zt. geprüft, ob ich mich der Musterklage anschließen kann.

mfg
UweP

Offline DieAdmin

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« Antwort #3 am: 28. Juni 2006, 13:44:26 »
Hallo UweP,

also ich hab u.a. auch hier im Forum gelesen, dass die VZ NRW im Gegensatz zu allen anderen Verbänden, die Zahlung "unter Vorbehalt" empfohlen hat.

Was nun mit dem errechneten Guthaben (alter Preis * Ihren Preis) passieren soll, (Ich geh mal davon aus, dass es ein Guthaben ist) da gibts unterschiedliche Meinungen.

Entweder Verrechnung mit künftigen Abschlägen oder es ist erstmal weg, und im neuen Abrechnungjahr die Abschläge soweit runterkürzen, dass das nicht nochmal passiert.

s. hier: Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist

Oder fragen Sie mal bei Ihrer VZ nach.

Ich selbst bin ja auch nur eine kleine Rebellin

Schöne Grüße aus dem Thüringer Wald

 

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