Hallo UweP,
also ich hab u.a. auch hier im Forum gelesen, dass die VZ NRW im Gegensatz zu allen anderen Verbänden, die Zahlung "unter Vorbehalt" empfohlen hat.
Was nun mit dem errechneten Guthaben (alter Preis * Ihren Preis) passieren soll, (Ich geh mal davon aus, dass es ein Guthaben ist) da gibts unterschiedliche Meinungen.
Entweder Verrechnung mit künftigen Abschlägen
oder es ist erstmal weg, und im neuen Abrechnungjahr die Abschläge soweit runterkürzen, dass das nicht nochmal passiert.
s. hier:
Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / VerjährungsfristOder fragen Sie mal bei Ihrer VZ nach.
Ich selbst bin ja auch nur eine kleine Rebellin
Schöne Grüße aus dem Thüringer Wald