Über den im verlinkten Thread berichtete Fall eines E.On Mitte- Stromkunden ist nun auch Gegenstand von Presseberichten, etwa hier:
http://www.hna.de/fritzlarticker/00_20060613135547_Versorger_darf_mit_Stromsperre_drohen.htmlEntgegen dem Zeitungsbericht darf der Versorger nicht mit Sperre drohen.
Das Gericht hat nur deshalb die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen, weil es angeblich am Rechtsschutzbedürfnis und der Eilbedürftigkeit im konkreten Fall gefehlt haben soll.
Möglicherweise wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, wie der den Stromkunden vertretende Anwalt berichtete.
Der Zeitungsbericht ist insoweit missverständlich, als ein uninformierter Leser daraus den Schluss ziehen könnte, ein Stromversorger dürfe womöglich nach Unbilligkeitseinwand und Rechnungskürzung die Versorgung tatsächlich sperren.
Dies ist gerade nicht der Fall, vgl nur den Beschluss des LG Oldenburg vom 15.02.2006 in Sachen EWE.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt