Die selben "Begründungen" wie immer.
Wenn zwei Gasversorger, die gemeinsam im Wettbewerb stehen sollten, eine gemeinsame Erkärung zu Preiserhöhungen bageben, sieht das nach einem kartellrechtswidrig abgestimmten Verhalten zwischen Wettbewerbern aus.
Ein Kunde mit 20.000 kWh/ a soll mal eben wieder 92,76 EUR mehr im Jahr zahlen.
So kurzfristige Preiserhöhungen sind zukünftig unzulässig. Preiserhöhungen müssen demnach mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden.
Quelle:www.strom-magazin.de (Professionals)
ANSTIEG
29.05.2006, 14:48 Uhr
Gaspreis: hessische Versorger erhöhen
Die hessischen Versorgungsunternehmen ESWE Versorgungs AG und Gaswerksverband Rheingau AG kündigen an, ihre Gastarife zum 1.Juni 2006 um 0,4 Cent je Kilowattstunde zu erhöhen. Dies wird mit anhaltendem Preisauftrieb auf den Weltenergiemärkten und damit verbundenen Erdgas-Bezugskosten begründet.
Wiesbaden (red) - Wie in einer gemeinsamen Erklärung mittgeteilt wird, hat die Preiserhöhung je nach Wohnungsgröße und Verwendungszweck unterschiedliche Auswirkungen. Beispielsweise würden die Bewohner einer Drei-Zimmer-Wohnung mit Vollversorgung und einem Verbrauch von 20.000 kWh inkl. MwSt. 7,73 EUR im Monat mehr zahlen, Kunden, die lediglich mit Gas kochen, 0,46 EUR.