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Autor Thema: Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten  (Gelesen 14459 mal)

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Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« am: 24. Mai 2006, 09:02:35 »
Hallo,
Habe heute meine Endabrechnung erhalten,der Abrechnungspreis wurde von ,Stand 1.05.05 - 3,8540 ct pro kWh auf 4,9440 ct kWh erhöht,dadurch kommt es zu einer zusätzlichen Forderung von 116 € und einer monatlichen Erhöhung von 5 €.
Zum Vergleich, der Preis zum 1.5.04 war 3,4290ct.
Was wäre der richtige Weg, um gegen diese Preiserhöhung anzugehen.
Mfg

Offline RR-E-ft

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #1 am: 24. Mai 2006, 09:43:51 »
@faun

Man sollte sich ruhig und besonnen verhalten.

Der Richtige Weg wäre, sich erst einmal umfassend zu informieren:

Bitte: Erst lesen, dann schreiben

So widmet sich zum Beispiel das Sonderheft Nr. 1 der Energiedepesche auf 19 Druckseiten ausschließlich dieses Themas, ohne dass man es hier verkürzt darstellen könnte:

Energiedepesche Sonderheft Nr. 1 (April 2006) zu § 315 BGB


Daraus sollte deutlich werden, dass es nicht nur einen Weg gibt, sich überhaupt zur Wehr zu setzen, sondern derer gleich mehrere.

Über den örtlichen Mieterverein ist vielleicht auch der Aufsatz in der "Wohnungswirtschaft und Mietrecht", Heft 9/2005 S. 547 ff. erreichbar, welcher allerdings noch nicht die neueste Tarife- Rechtsprechung des BGH berücksichtigt.


Sie sollten sich also erst einmal umfassend informieren und dann ggf. noch offene Fragen gezielt hier ins Forum stellen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #2 am: 24. Mai 2006, 11:47:49 »
@RR-E-ft
Erstmal danke für die Antwort,aber meine Frage ist eigentlich zur Berechnung.
Wenn ich am 1.5.06 einen Preis von 3,8540 ct pro kWh hatte, müßte ich diesen doch mit dem Verbrauch von zb. 25.092,61 multiplizieren,habe dann die Gesamtkosten,ohne Erhöhung und dann kann dies in dem Wiederspruch angeben und die Differenz per Überweisung einfordern.Diese beträgt dann 319,82 zu viel gezahlt.

Offline RR-E-ft

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #3 am: 24. Mai 2006, 12:30:34 »
@faun

Die Frage ist doch, ob man nicht auch die Preise insgesamt als unbillig rügt und hiernach eine ganz andere Preisbasis etwa August 2004 nimmt, den danach zu zahlenden Betrag ausrechnet und nur diesen unter Vorbahelt zahlt und selbstredend auch die zukünftigen Abschlagszahlungen darauf einstellt.

Nach dem ersten Beitrag hätte schon niemand sagen können, wie die Berechnung erfolgen sollte....

Eine Gleichung mit vielen unbekannten.

Eine Rückforderung wird man in jedem Falle wohl selbst gerichtlich geltend machen müssen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #4 am: 24. Mai 2006, 12:55:34 »
Dann werde ich das mal umrechnen,dieses dann E.ON mitteilen und Wiederspruch einlegen.Abwarten was dann kommt.

Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #5 am: 25. Mai 2006, 14:17:45 »
Hallo,
Ich habe dann meine Rechnung auf den Preis vom 1.5.2004 umgerechnet,dann durch 12 geteilt(das werde ich monatlich überweisen 82,20, gefordert 136,00) und festgestellt,das ich 419,93 Euro zu viel gezahlt habe,was mache ich damit,fordere ich diese Summe per Überweisung zurück oder wie verfahre ich damit.

Offline Cremer

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #6 am: 25. Mai 2006, 16:12:58 »
@faun,

siehe die Antwort in Ihrem anderen Thread
MFG
Gerd Cremer
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Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #7 am: 07. Juli 2006, 11:00:07 »
Hallo,

Habe heute meine 2. Mahnung erhalten,nach dem Einspruch und meiner neuen Kostenrechnung , auf Grundlage von 2004,wie verhalte ich mich jetzt ?

Mfg

Offline Cremer

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #8 am: 07. Juli 2006, 11:05:20 »
@faun,

wenn Sie Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt hatten, brauchen Sie nichts weiter zu machen.

Wenn Sie luft und zeit haben, schicken Sie dem Versorger nochmals ein schreiben, worin Sie sich nochmals auf Ihren Widerspruch beziehen und deshalb möge der Versorger auf weiteren Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verzichten, da zur zahlung nicht fällig.
MFG
Gerd Cremer
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Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #9 am: 07. Juli 2006, 11:32:15 »
@Cremer

Habe 1. einen Wiederspruch per Einschreiben geschickt,keine antwort
        2. neuen Wiederspruch per einschreiben eingelegt,plus meiner neuen Berechnung,nach den Preisen von 2004 und meiner zukünftigen  Zahlungen.
Antwort Eon,2. Mahnung mit berechnung von 2 mal Mahngebühren und allen fälligen Kosten nach alter Berechnung.
Mfg

Offline Cremer

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #10 am: 07. Juli 2006, 13:05:13 »
@faun,

dann ist doch Ihrerseits alles getan.

Also kein Blutdruck, abwarten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #11 am: 19. Juli 2006, 14:53:36 »
Hallo,
Habe heute meine Antwort auf meine beiden Wiedersprüche und meiner Neuberechnung bekommen.
Hier das Schreiben,


e-on
 

Hanse
 
O/ympla Partner Deutschland
 

E.ON Hanse AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25450 Quickborn

Herr

Quickborn, den 7.07.2006

Ihr Widerspruch gegen die Gaspreisanpassung vom 01.08.2005 und 01.01.2006
Ihre Kundennummer:

Sehr geehrter Herr,

wir nehmen Ihren Widerspruch mit Bedauern zur Kenntnis.

E.ON Hanse hat kürzlich als bundesweit erstes Gasversorgungsunternehmen seine Preiskalkulation offen gelegt. Damit sind wir dem Wunsch unserer Kunden nach mehr Transparenz nachgekommen. Wir meinen, dass die Gaspreisanpassung fiir Sie als Kunde damit nachvollziehbarer ist.

Um Ihnen das nötige Vertrauen in unser Handeln zu geben, möchten wir TImen die wesentlichen Punkte kurz erläutern:

Mit der Offenlegung zeigen wir den starken Anstieg der Bezugskosten rur E.ON Hanse. Da wir diese Erhöhungen in der Vergangenheit nicht in vollem Umfang an Sie weiter gegebeJ! haben, hat sich unS~L Gewinnanteil am Gaspreis 2005 im Vergleich zu 2004 sogar fast halbiert.

Vielleicht können wir Ihnen aber beim Einsparen von Energiekosten helfen:
Mit einem breiten Angebot individueller Preismodelle bietet E.ON Hanse Ihnen die Möglichkeit, den Erdgasbezug an Ihre individuellen Anforderungen und Wünsche anzupassen. Hierzu beraten wir Sie gern.

Wir hoffen, unsere Erläuterungen zu unseren Preisen sind fiir Sie nachvollziehbar und bitten um Thr Verständnis, dass wir an unseren Forderungen festhalten und der von Ihnen gewünschten Reduzierung des Rechnungsbetrages nicht nachkommen werden.

1/2
 

E.ON Hanse AG Zentrale

Schleswag-HeinGas-Platz 1 25450 Quickborn www.eon-hanse.com

Service Center
T 0 180-140 44 44
F 0 180-330 44 44 info@eon-hanse.com

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Johannes Teyssen
Vorstand:
Hans-Jakob Tiessen (Vorsitzender)
Peter Böhm
Dr. Uwe Kolks
Klaus lewandowski Dirk Rüggen
Sitz Quickborn Amtsgericht Pinneberg HRB 5802
 

e-on
 

Hanse
 
Olympla Partner Deutschland
 

Sollten Sie sich aufgrund unserer Ausführungen zu einer Rücknahme Thres Widerspruchs entschließen, nehmen wir dies auch gern telefonisch entgegen.

Ihre monatlichen Abschlagszahlungen haben wir in gleicher Höhe beibehalten.

Sehr geehrter Herr Eckhard Pilger, haben Sie noch Fragen? Wir sind unter der Telefonnummer 0180 - 1404444 (max. 4,6 Ct./min) für Sie erreichbar.
Weitere Hintergründe zur Offenlegung der Gaspreiskalkulation haben wir unter www.eon-hanse.com für Sie zusammengestellt.

Freundliche Grüße

E.ON Hanse AG
 



i. V. Arne Wendt
 

   i.V M .
. MaritaLehnhoff

Was für Schritte muß ich jetzt unternehmen.

Mfg
faun

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« Antwort #12 am: 19. Juli 2006, 15:08:51 »
Sehr geehrter Herr Eckhard Pilger,

Sie brauchen nur den zu den alten Preisen geschuldeten Rechnungsbetrag ermitteln, diesen dem freundlichen Versorger aus Quickborn mktteilen und unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten, wenn Sie die Preise bereits insgesamt als unbillig gerügt hatten.

Die Höhe der neuen Abschläge müssen Sie selbst ermitteln, um künftige Überzahlungen zu vermeiden.

Diese Schritte müssen Sie nicht unternehmen, können es aber auf eigenes Risiko.

Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #13 am: 19. Juli 2006, 15:26:17 »
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Ich habe zu den alten Preisen von 2004 den geschuldeten Rechnungsbetrag ermittelt und dies den Versorger mitgeteilt,Wiederspruch hatte ich zweimal eingelegt und meine Berechnung mitgeteilt.
Wenn ich es richtig verstanden habe,habe ich alle notwendigen Schritte getan und kann nun abwarten .Die nach meiner Berechnung ermittelten neuen Abschläge werde ich rechtzeitig überweisen.
Mfg
E.Pilger

Offline faun

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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #14 am: 25. Mai 2007, 16:42:55 »
Hallo,
Habe nun die neue Endabrechnung bekommen, es steht eine Nachzahlung von 758,44€ ins Haus, zum 06.06.07.
Es wurden mir mir in vier Berechnungszeiträumen, 1: 4,94 ct/kWh,2: 5,19 ct/kWh,3: 5,19 ct/kWh und 4: 4,99 ct/kWh berechnet.
Ich habe wie schon erwähnt, den Grundpreis von 2004 genommen, den Preis errechnet ,dies Eon mitgeteilt und dann gezahlt für den Abrechnungzeitraum 05.06.06-19.04.07.
Wie verhalte ich mich jetzt.
Mfg

 

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