Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten  (Gelesen 13663 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #15 am: 25. Mai 2007, 17:37:31 »
@faun

Wie immer, anständig.

Offline faun

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 67
  • Karma: +0/-0
Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #16 am: 25. Mai 2007, 17:57:13 »
@RR-E-ft
Was sagt Ihre Aussage aus ?????

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #17 am: 25. Mai 2007, 18:27:13 »
Wenn Sie den von Ihnen unter Vorbehalt festgesetzten Preis des abgerechneten Zeitraumes beglichen haben, dann brauchen Sie nichts mehr zu tun. Üblicherweise ist jetzt der Versorger am Zug, der versuchen wird, Sie  von seinen Preisen "zu überzeugen".

Also abwarten und Tee trinken. In dieser Zeit stöbern Sie am besten einmal durch das Forum, denn mit einiger Geduld werden Sie viele gleich gelagerte Erfahrungsberichte finden können...

Offline faun

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 67
  • Karma: +0/-0
Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #18 am: 25. Mai 2007, 19:12:16 »
Aber es wurde , doch ein Zahlungstermin gesetzt.

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #19 am: 25. Mai 2007, 19:18:33 »
Und wenn schon. Was soll denn Ihrer Meinung nach passieren, wenn dieser Zahlungstermin einfach verstreicht, ohne dass eine Zahlung von Ihrer Seite erfolgt???

Interessantes finden Sie hier:
Inkasso oder Schufa ???

Mahnverfahren von Tyczka

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten
« Antwort #20 am: 25. Mai 2007, 20:28:37 »
@faun

Wie hatten Sie es denn im letzen Jahr nach der Jahresverbrauchsabrechnung gehalten?

So sollten Sie ggf. wieder verfahren oder hatten Sie etwa negative Folgen deshalb verspürt?

Ich halte es für sinnvoll, dass Sie den von Ihnen selbst hier begonnenen Thread noch einmal von Anfang bis Ende lesen, um ggf. nicht jedes Jahr die gleichen Fragen erneut einzustellen.  :wink:

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz