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Original von marten@ ich bin ´sDie Alternative ist, weniger als der Versorger uns mit dem überhöhten Preis in Rechnung stellt zu überweisen.Ich zahle seit meinem Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2005 nur den Preis der am 31.12.2004 ( + 2% Aufschlag, wurde damals empfohlen) für Gas und Strom galt.grussmarten
Original von marten@ bjoIch denke die 2 % Aufschlag, werde ich mir bei der nächsten Rechnung auch sparen.Ich lasse gerade meine Vertragsunterlagen von einen Anwalt für Energierecht prüfen.Wenn dieser mir auch sagt, das ich Gassondervertragskunde bin, werde ich wohl auf den Preis für Gas von 2002 kürzen ( Erstmaliger Bezug von Gas) marten
Original von martenDieser Vertrag enthält keine Preisänderungsklausel, sondern nur einen Verweis das die Belieferung zu den Bestimmungen der AVBGasV erfolgt
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