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Autor Thema: VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor  (Gelesen 12481 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Willy

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #1 am: 16. Mai 2006, 23:15:09 »
Hallo

ist dieses jetzt ein Umdenken der VZ-NRW?
Nachdem "Transparenz-Verfahren" der VZ-NRW bin ich misstrauisch.

Gruß Willy

Offline marten

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #2 am: 05. Januar 2008, 18:12:50 »
Die VZ NRW hatte am 07.09.06 eine Mustersammelklage vor dem Landgericht Dortmund gegen die RWE eingereicht.

Siehe hier

http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/060907.jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft

Hat jemand noch aktuellere Informationen zu den Verfahren.

gruss

marten

Offline eislud

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #3 am: 06. Januar 2008, 14:39:01 »
In erster Instanz will das Landgericht Dortmund im Januar 2008 entscheiden.
Guckst Du hier.

Gruss eislud

Offline marten

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #4 am: 06. Januar 2008, 16:54:27 »
Wie in der Pressmitteilung erläutert, werden wir wohl erst in einigen Jahren wissen, wer Recht bekommt.
Da die RWE bis zu Klärung der Rechtslage nicht auf die Verjährung verzichten will, ( das passt zu dem schlechten Ruf der Versorger)
heisst das für den Verbraucher auf keinen Fall unter Vorbehalt zu bezahlen, wenn er sein zuviel gezahltes Geld noch mal widersehen will.



Gruss

marten

ich bin´s

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #5 am: 06. Januar 2008, 17:40:10 »
@marten

Häh? Ihren Hinweis (\"keinesfalls unter Vorbehalt zahlen\") verstehe ich nicht. Was ist denn Ihre Alternative? VorbehaltLOSE Zahlung?!?!

Danke für kurze Klarstellung!

Offline marten

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #6 am: 06. Januar 2008, 18:40:24 »
@ ich bin ´s


Die Alternative ist, weniger als der Versorger uns mit dem überhöhten Preis in Rechnung stellt zu überweisen.

Ich zahle seit meinem Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2005 nur den Preis der am 31.12.2004 ( + 2% Aufschlag, wurde damals empfohlen) für Gas und Strom galt.

Die Differenz zwischen diesem Preis und den vom Versorger geforderten Preis behalte ich ein.
Soll der Versorger mich doch verklagen.
Auf was soll ich denn warten, wenn ich unter Vorbehalt bezahle.
Auf die Verjährung vielleicht?

gruss

marten

Offline bjo

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #7 am: 06. Januar 2008, 19:45:13 »
Zitat
Original von marten
@ ich bin ´s


Die Alternative ist, weniger als der Versorger uns mit dem überhöhten Preis in Rechnung stellt zu überweisen.

Ich zahle seit meinem Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2005 nur den Preis der am 31.12.2004 ( + 2% Aufschlag, wurde damals empfohlen) für Gas und Strom galt.

gruss

marten

genau so mache ich es auch! wo bei ich mir die 2% bei der kommenden Abrechnung klemmen werde.

Offline marten

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #8 am: 06. Januar 2008, 20:53:42 »
@ bjo

Ich denke die 2 % Aufschlag, werde ich mir bei der nächsten Rechnung auch sparen.
Ich lasse gerade meine Vertragsunterlagen von einen Anwalt für Energierecht prüfen.

Wenn dieser mir auch sagt, das ich Gassondervertragskunde bin, werde ich wohl auf den Preis für Gas von 2002 kürzen  ( Erstmaliger Bezug von Gas)

Bis die Musterklage durch alle Instanzen ist, das kann ja noch ein paar Jahre dauern, also besser jetzt kürzen.

gruss

marten

Offline bjo

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #9 am: 06. Januar 2008, 21:12:29 »
Zitat
Original von marten
@ bjo

Ich denke die 2 % Aufschlag, werde ich mir bei der nächsten Rechnung auch sparen.
Ich lasse gerade meine Vertragsunterlagen von einen Anwalt für Energierecht prüfen.

Wenn dieser mir auch sagt, das ich Gassondervertragskunde bin, werde ich wohl auf den Preis für Gas von 2002 kürzen  ( Erstmaliger Bezug von Gas)


marten

würde ich auch so machen nur ich hab keine Verträge!

Hintergrund
- Vater hat noch zu Zeiten von Evivo auf Gas umgestellt
- 2000 wurde das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt und ich bin wieder eingezogen, die Heizung und Zähler stehen im meinem Keller!
- bei RWE habe ich ich mich telefonisch als Anlagenbesitzer+Rechnungszahler gemeldet. Statt neue Verträge gabs nur eine Abschlagsrechnung mit 100% höheren Abschlägen:-)

ich bin´s

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #10 am: 07. Januar 2008, 07:39:47 »
@marten
 
Ach so... Das \"unter Vorbehalt\" fand ich irritierend. Danke für die prompte Klarstellung!

Offline userD0010

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #11 am: 12. Januar 2008, 20:00:18 »
Lt. VZ NRW ist Termin am 18. Jan. 2007 vor dem LG Dortmund.

Offline marten

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #12 am: 13. Januar 2008, 13:52:26 »
Richtet sich die Klage der VZ gegen die RWE gegen das Vertragsmodell RWE Erdgas Optimo Bestabrechnung innerhalb unserer allgemeinen Tarifen. ( Vollversorgungstarif Preisregelung 1+2, wie schon im RWE Thread beschrieben) ?

Dort wurde man nach Erhalt des Begrüßungsschreiben ohne eine Vertragsunterschrift bei einem Verbrauch von über 10000 kWh eingeordnet.

Dieser Vertrag enthält keine Preisänderungsklausel, sondern nur einen Verweis das die Belieferung zu den Bestimmungen der AVBGasV erfolgt.


gruss

marten

Offline Christian Guhl

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #13 am: 13. Januar 2008, 16:06:25 »
Zitat
Original von marten
Dieser Vertrag enthält keine Preisänderungsklausel, sondern nur einen Verweis das die Belieferung zu den Bestimmungen der AVBGasV erfolgt
Und ? Lagen die AVBGas vor Vertragsunterschrift dem Kunden vor (§ 205 BGB)?

Offline marten

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VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor
« Antwort #14 am: 13. Januar 2008, 23:17:33 »
@ Christian Guhl

Ein Vetrag wurde handschriftlich von mir nicht unterschrieben.
Die AVBGasV habe ich nie erhalten und der Inhalt war mir auch nicht bekannt.


gruss

marten

 

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