@ bjo
Ich denke die 2 % Aufschlag, werde ich mir bei der nächsten Rechnung auch sparen.
Ich lasse gerade meine Vertragsunterlagen von einen Anwalt für Energierecht prüfen.
Wenn dieser mir auch sagt, das ich Gassondervertragskunde bin, werde ich wohl auf den Preis für Gas von 2002 kürzen ( Erstmaliger Bezug von Gas)
Bis die Musterklage durch alle Instanzen ist, das kann ja noch ein paar Jahre dauern, also besser jetzt kürzen.
gruss
marten