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Autor Thema: Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !  (Gelesen 5179 mal)

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Offline RR-E-ft

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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« am: 09. Mai 2006, 10:59:52 »
Das Bundeskartellamt hält langfristige Gasbezugsverträge für kartellrechtswidrig und hat mit Verfügung vom 13.01.2006 als erstes E.ON Ruhrgas solche untersagt.

Das Bundeskartellamt strebt mit der Untersagung langfristiger Verträge zugleich eine Ausmerzung der Ölpreisbindung an, weil diese immer mit Langfristverträgen begründet wird.

Solche Langfristverträge sind überhaupt nicht notwendig, wie auch folgendes Beispiel belegt:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Electrabel-35882

Die Gasversorger behaupten, Sie würden marktübliche Gaspreise verlangen. Tatsächlich berufen sie sich jedoch auf gestiegene Beschaffungskosten aufgrund von Langfristverträgen mit Ölpreisbindung, welche sie selbst frei vertraglich vereinbart haben.

Diese Beschaffungskosten, die allein aus frei vereinbarten Preisgleitklauseln resultieren,  sind indes nicht zu verwechseln mit den Marktpreisen für Erdgas, die sich in einem Gas-zu-Gas- Wettbewerb bilden.

Kein Gasversorger ist daran gehindert, Gas außerhalb des Langfristvertrages anderweitig auf dem seit 1998 liberalisierten Erdgasmarkt billiger zu beschaffen.

Mithin können gestiegene Beschaffungskosten im eigenen Bezugsvertrag  nicht zur Begründung für Preiserhöhungen herangezogen werden:

Die Gasversorger hätten vielmehr nachzuweisen, dass sich vollkommen unabhängig vom eigenen Bezugsvertrag die Marktpreise für Erdgas, zu denen sie selbst Erdgas beschaffen können, entsprechend geändert haben.

Ich habe Zweifel, dass ihnen dies gelingen kann.

Sie müssten die über Angebot und Nachfrage gebildeten Marktpreise für Erdgas belegen.

Meines Erachtens werden diese zum Teil abgebildet durch die Erdgasimportpreise, so weit diese nicht wesentlich abweichen von den Erdgasimportpreisen anderer europäischer Länder, die ebenfalls auf Erdgasimporte angewiesen sind.

Schlussendlich handelt es sich bei den Erdgasimportpreisen jedoch um die Preise, welche die Preise in langfristigen Importverträgen abbilden.

Diese Preise beruhen wiederum lediglich auf frei vereinbarten Preisgleitklauseln und sind deshalb nicht mit den Marktpreisen für Erdgas identisch.

Es ist schlicht unmöglich, eine zukünftige Marktentwicklung in einer Preisgleitklausel vorwegzunahmen. Ebenso wie es unmöglich ist, anhand einer mathematischen Formel die Lottozahlen vorherzubestimmen.

Auf einem angeblichen Wärmemarkt werden auch Kohle, Brennholz, Heizstrom,  Fernwärme etc. pp. gehandelt. All diese Marktsegmente werden jedoch bei einer ausschließlichen HEL- Preisbindung von vornherein ausgeklammert !

Marktpreise für Erdgas können sich nur erhöhen aufgrund gestiegener Nachfrage bei gleichbleibendem Angebot, verknapptem Erdgasangebot bei gleichbleibender Nachfrage bzw. einem entsprechenden Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage geändert haben.

Dies kann man zum Beispiel in GB beobachten, wo die Sorge um eine Verknappung von Erdgas auf dem Erdgasmarkt in GB die Preise kurzfristig in die Höhe trieb.

Zerschlagen sich die entsprechenden Befürchtungen, weil neue Marktinformationen zur Verfügung stehen, sinken die Preise indes ebenso wieder.

In Deutschland gab es entsprechende Sorgen hinsichtlich eines sich verknappenden Angebotes nicht.

Auf die Sorgen in GB kann deshalb nicht abgestellt werden, weil es sich um eigenen Erdgasmarkt handelt, welcher von dem in Deutschland verschieden ist.

Andernfalls müssten die Marktpreise für Erdgas, zu welchen die deutschen Gasversorger Gas beschaffen können mit denen in GB identisch sein.

Dann  müssten jedoch auch die Gaspreise für Haushaltskunden (steuer- und abgabenbereinigt)  in Deutschland genauso niedrig liegen wie in GB !

Es ist nicht ersichtlich, dass sich in Deutschland oder sonstwo das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Erdgas grundlegend geändert hätte.

In Deutschland trifft eine relativ konstante Nachfrage auf ein ebenso relativ konstantes Angebot.

Mithin sind keine Gründe ersichtlich, weshalb sich der Marktpreis für Erdgas, welcher sich im Wettbewerb über Angebot und Nachfrage bestimmt, geändert haben könnte.

Auf frei vertraglich vereinbarte Klauseln in Verträgen kann dabei aus o. g. Gründen nicht abgestellt werden.

Schlussendlich spielt deshalb die Frage einer vertraglich frei vereinbarten Ölpreisbindung keine Rolle, bzw. kann und darf keine Rolle spielen.


Auf die Darlegung zu den Marktpreisen für Erdgas, auf die es allein ankommen kann,  darf man gespannt sein. Noch spannender dürfte es hinsichtlich notwendiger Beweisantritte aussehen.

Wenn schlussendlich feststehen sollte, ob und in welchem Umfange etwa die Marktpreise für Erdgas gestiegen sind, ist nachzuweisen, dass deshalb gestiegene Beschaffungskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle im Unternehmen ausgeglichen wurden.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #1 am: 09. Mai 2006, 14:09:48 »
Herr Fricke,

Ihre Zeilen kommen für mich gerade zur rechten Zeit.

Habe  die  "Presse-Information" von Saar-Ferngas

 http://www.saar-ferngas.de/presse/archiv/erdgaspreise.pdf

auf den Tisch bekommen.


Herzlichen Dank.


Gruß
Monika Ferdinand

Offline RR-E-ft

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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #2 am: 09. Mai 2006, 16:36:33 »
@FM

Auch aus der beigefügten Grafik ist ersichtlich, wie wenig die Erdgasimportpreise mit den Rohölnotierungen wie BRENT gemein haben.

Man betrachte die beiden Entwicklungen bis Oktober 2004 genau.

Wohl auch bei steigenden Rohölpreisen wohl eindeutig sinkende Erdgasimportpreise....



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #3 am: 09. Mai 2006, 18:17:08 »
@FM,

was ist denn das für ein Lügenzettel der Saar-Ferngas!!!

Jeder Versorger hält sich "mit für die günstigsten Lieferanten in Deutschland"

Ein Schmarren, der noch so etwas glaubt.

Es muss mal deutlich gesagt werden!!!

Saar-Ferngas ist der Handlanger der E.ON Ruhrgas. Die beziehen nämlich 80% des Gases von dort und sind direkt mit 20% an der Saar-Ferngas beteiligt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #4 am: 09. Mai 2006, 18:28:43 »
@Cremer

Kein Grund zur Aufregung.

Wir wollen doch eine entemotionalisierte und versachlichte Diskussion pflegen.

Deutschland ist das Land der günstigen Gasversorger, wenn man der deutschen Gaswirtschaft Glauben schenken darf.

Alle sind günstig, weil es immer noch irgendwo einen teueren gibt.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #5 am: 09. Mai 2006, 22:22:46 »
tja .....
Papier ist geduldig ...und traue keiner Statistik, die du nicht selbst schön reden kannst ....

wie z.B. der letzte Satz in:

http://www.saar-ferngas.de/presse/archiv/kommunikation_erdgaspreise.pdf

"Die Gaskunden können weiter ihren Versorgungsunternehmen vertrauen" !

persönliche Ergänzung: :roll:

"Trau schau wem" ...oder  "Wie bewerte ich Informationen"

"Vertrauen ist gut ...Kontrolle ist besser"  :P

Offline RR-E-ft

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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #6 am: 09. Mai 2006, 22:50:53 »
@FM

Es lässt sich ganz einfach kontrollieren, ob man den Aussagen vertrauen kann. Man muss nur prüfen, was sich tatsächlich bei sinkenden HEL- Notierungen und Erdgasimportpreisen getan hatte:

http://www.vng.de/content/deutsch/Erdgasmarkt/Gaspreise/hel_gasimportpreise/index.html

Für die Preise der belieferten Stadtwerke möchte man offensichtlich keine Hand ins Feuer legen. Diese bestimmen angeblich die Preise selbst anhand der Situation zum Hauptkonkurrenz- Energieträger HEL.

Gab es dort entsprechende Preissenkungen?

Die Stadtwerke wiederum verweisen auf die vom Vorlieferanten erzwungenen Preiserhöhungen.

Dem steht jedoch wohl schon die Aussage entgegen, dass diese ihre Preise vollkommen autonom kalkulieren.

Die kleine Argumentationshilfe sollte sich jeder abspeichern und ausdrucken:

http://www.vng.de/content/pdf-erdgasmarkt/hel_gasimportpreise.pdf

Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen, dass das eine mit dem anderen schlicht nichts zu tun hat. Für mich ergibt sich daraus alles andere als "Verzögert und geglättet folgt der Erdgas- dem Heizölpreis."

Aber vielleicht kommt es ja auf einen bestimmten Blickwinkel an.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline FM

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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #7 am: 09. Mai 2006, 23:01:06 »
Hallo Herr Fricke,

bei meinen Stadtwerken HOM ist es wie bei den anderen auch ....

Die berühmte Ausrede bei der 3. Preiserhöhung...
"uns sind die Hände gebunden, der Lieferant ist schuld"! :wink:

Danke für Ihre Infos.

Gruß
Monika Ferdinand

Offline RR-E-ft

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Keine Langfristbezugsverträge Gas notwendig !
« Antwort #8 am: 09. Mai 2006, 23:07:19 »
@FM

Was sagen denn die Freunde vom Gaswerk, wenn diese mit den von der VNG veröffentlichten Fakten konfrontiert werden?

Eines darf man auch schon einmal feststellen:

Die VNG hatte als Ferngasgesellschaft  zumindest bis Ende 2003 Preissenkungen an ihre Kunden weitergegeben.

Ob man Preissenkungen beim Import vollständig an die Kunden weitergegeben hatte, steht auf einem anderen Blatt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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