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Autor Thema: Jahresabrechnung erhalten - jetzt noch Einspruch ?  (Gelesen 9949 mal)

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Offline josch

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Jahresabrechnung erhalten - jetzt noch Einspruch ?
« Antwort #15 am: 05. Juni 2006, 18:38:42 »
Hallo,

entgegen meinem Beitrag vom 7.5.06 habe ich dem Versorger auf seinen Einschüchterungsversuch nicht mehr geantwortet. Wie heist es immer so schön, niemals im Ärger handeln und lieber erst mal eine Nacht drüber schlafen. Bei mir war das Ergebnis, dass der Versorger eine Antwort gar nicht verdient und ich meine Zeit echt sinnvoller nutzen kann. Ich habe dem Versorger also bisher nicht mitgeteilt, dass ich die Abschläge von meiner Seite aus anweisen werde.
Pünktlich habe ich nun den gekürzten Abschlag gezahlt. Und siehe da, der Versorger hat Wort gehalten das er mit begrenzten Einzugsermächtigungen nicht umgehen kann - also hat er den ungekürzten Betrag eingezogen. Fällig war der Abschlag am 29.05.06. Am 26.05 wurde mein Konto mit dem gekürzten Betrag belastet. Am 30.05 mit dem ungekürzten von Rheinenergie eingezogenen.
Ich werde also morgen meine Bank anweisen diesen Betrag zurückzubuchen. Sollte ich noch in irgendeiner anderen Form reagieren? Von meiner Seite ist die Sache klar und ich habe wenig Lust mich mit dem Versorger zu beschäftigen.

Gruss und Danke
josch

 

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