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Autor Thema: 3. Widerspruch / Erhöhung vom 1.2.2006 / Was beachten ?  (Gelesen 3616 mal)

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Offline Gasfix

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Hallo ,

ich weiß leider nicht , ob ich mit meiner Anfrage jetzt hier im richtigen Forum bin und bitte , falls es falsch sein sollte , mir dies nachzusehen bzw. diesen Beitrag entsprechend zu verschieben .

Da sich meine Anfrage zwar einerseits auf EWE bezieht , andererseits aber auch allgemein ist , weiß ich wirklich nicht wo ich es reinstellen soll .  :oops:

Ich würde gerne wissen , ob außer den folgenden Preiserhöhungen von der EWE Oldenburg noch weitere erfolgt sind , die ich vielleicht nicht mitbekommen habe , denn ich muß mal wieder einen Widerspruch erheben gegen die Gaspreiserhöhung vom 1.2.2006 .

Ich habe bisher in der 3. Aprilwoche 2005 Widerspruch gegen die Strom Erhöhung vom

1.1.2004 und
1.2.2005 und

gegen die Gaspreiserhöhung

vom 1.9.2004  erhoben .

Mit Hinweis auf :

 § 12 BTOElt und  außerdem auf die öffentliche Bekanntmachung der Tarifänderungen gem. § 4 Abs. 2 AVBV nach !

und auf  §§ 30 , 33 Abs. 2 AVBGasV bzw. §§ 30 , 33 Abs. 2 AVBEltV
und auf das Urteil des BGH vom 30.04.2003 Az VIII ZR 279/02 zu § 30 AVB

und in einem weiteren Brief auf :

( BGH, Urt. vom 05.02.2003, Az. VIII ZR 111/02 ) .

Außerdem auf das Urteil des LG Mühlhausen, Az.: 2 S 83/2004 vom 12.04.2005
und auf das Urteil vom AG Bad Kissingen Geschäftsnummer 21 C 294 / 05 v. 29.4.2005


Im September 2005  gegen die Gaspreiserhöhung vom 1.8.2005 mit Hinweis auf

( BGH NJW 2003 , 3131 f.; LG Köln , RdE 2004, S. 306 ) .

Waren das alle Erhöhungen oder ist mir irgend eine entgangen ?

Gibt es jetzt außer dem Urteil vom 5.7.2005 X ZR 60/04 noch irgend etwas worauf ich mich beziehen oder worauf ich achten sollte  ?

Wie sieht es aus mit dem Urteil von Heilbronn ? Das ist ja in 2. Instanz negativ beschieden worden , wenn ich das richtig verstanden habe ?

Welchen Musterbrief sollte ich jetzt verwenden ?

Denn der folgende  http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=631&file=dl_mg_1143550859.doc

paßt , glaube ich , nach bereits zwei eingelegten Widersprüchen irgendwie nicht so recht .
Oder doch ?

Und reicht es den nächsten Widerspruch wegen 1.2.2006  abzusenden , wenn die Jahresrechnung Mitte April eingegangen ist ? Falls da etwas nicht in Ordnung sein sollte , wäre es ein \" Abwasch \" !

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar !

Liebe Grüße

Gasfix

Offline hollmoor

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3. Widerspruch / Erhöhung vom 1.2.2006 / Was beachten ?
« Antwort #1 am: 29. März 2006, 18:55:17 »
@Gasfix

Heilbronn ist noch nicht entschieden,man geht in Berufung.
Aber man muß auf einzelne Urteile nicht eingehen bzw.verweisen.

Den Musterbrief kann man aber für die eigenen Bedürfnisse direkt abändern.Habe ich auch gemacht.

Die Jahresrechnung im April wird ihnen nichts Neues bringen,der Versorger wird nach seinen Preisen abrechnen.Und dann treten Sie in Aktion und machen die Gegenrechnung auf.

Widerspruch f.Erhöhung ab 1.2 auch dann noch möglich,wie von Ihnen erwähnt,ein Abwasch!

Zu den einzelnen Erhöhungen in Oldenburg kann ich keine Aussage machen,vielleicht weiß jemand anderer aus der Gegend Bescheid.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline uwes

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3. Widerspruch / Erhöhung vom 1.2.2006 / Was beachten ?
« Antwort #2 am: 29. März 2006, 19:49:16 »
@Gasfix

die EWE AG hat die Gaspreise häufiger angehoben, als von Ihnen angegeben.

Am 1.8.2005 erfolgte eine Erhöhung des Arbeitspreises auf 3,88    netto und 4,50 cent/kwh brutto in den hier maßgeblichen Sondervereinbarungen sowie

am 1.2.2006 auf 4,26 netto und    4,94 cent/kwh brutto.

Der Grundpreis blieb unverändert.

Vielleicht hilft folgende Formulierung im nächsten Brief:

Ich widerspreche auch bereits jetzt allen weiteren zukünftigen Erhöhungen des Gaspreises bis zur Vorlage einer nachvollziehbaren Preiskalkulation und sehe daher von weiteren Widersprüchen gegen zukünftige Preisanhebungen aus diesem Grunde ab.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Gasfix

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3. Widerspruch / Erhöhung vom 1.2.2006 / Was beachten ?
« Antwort #3 am: 30. März 2006, 11:01:02 »
Vielen Dank für Ihre Antworten !

Ich habe bereits in den vergangenen Widersprüchen angegeben , daß ich auch allen zukünftigen Preiserhöhungen widerspreche , aber Herr Fricke schrieb hier im Forum , daß man gegen jede Erhöhung erneut widersprechen muß , da es immer wieder ein neuer Vorgang ist .

So habe ich es jedenfalls verstanden

oder

reicht die Formulierung von uwes doch aus ?

Immerhin könnte man auf diese Weise Zeit und Briefmarken * sparen , denn bei den Preisen muß man langsam anfangen zu rechnen oder darüber nachdenken , ob sich eine Solaranlage nicht doch auf Dauer lohnt .

Abgesehen davon , daß man Energie spart soviel man kann und da gibt es ja nun doch eine ganze Reihe Möglichkeiten .

Verdient hätten es die EVU nämlich * , wenn sie plötzlich \" keine \" Käufer ihres Stroms und Gases mehr hätten und die Umwelt würde sich freuen !

* Getreu dem Motto : \" Etwas weniger ist manchmal mehr ! \"  :idea: Vielleicht kommt den EVUs ja doch noch irgendwann die Erleuchtung , daß negative Handlungen auch negative Folgen haben !

Denn statt Monat für Monat Tausenden von Kunden Mahnungen * zu senden , sollten sie lieber die Preise senken !

Liebe Grüße

Gasfix

 

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