Hallo ,
ich weiß leider nicht , ob ich mit meiner Anfrage jetzt hier im richtigen Forum bin und bitte , falls es falsch sein sollte , mir dies nachzusehen bzw. diesen Beitrag entsprechend zu verschieben .
Da sich meine Anfrage zwar einerseits auf EWE bezieht , andererseits aber auch allgemein ist , weiß ich wirklich nicht wo ich es reinstellen soll . :oops:
Ich würde gerne wissen , ob außer den folgenden Preiserhöhungen von der EWE Oldenburg noch weitere erfolgt sind , die ich vielleicht nicht mitbekommen habe , denn ich muß mal wieder einen Widerspruch erheben gegen die Gaspreiserhöhung vom 1.2.2006 .
Ich habe bisher in der 3. Aprilwoche 2005 Widerspruch gegen die Strom Erhöhung vom
1.1.2004 und
1.2.2005 und
gegen die Gaspreiserhöhung
vom 1.9.2004 erhoben .
Mit Hinweis auf :
§ 12 BTOElt und außerdem auf die öffentliche Bekanntmachung der Tarifänderungen gem. § 4 Abs. 2 AVBV nach !
und auf §§ 30 , 33 Abs. 2 AVBGasV bzw. §§ 30 , 33 Abs. 2 AVBEltV
und auf das Urteil des BGH vom 30.04.2003 Az VIII ZR 279/02 zu § 30 AVB
und in einem weiteren Brief auf :
( BGH, Urt. vom 05.02.2003, Az. VIII ZR 111/02 ) .
Außerdem auf das Urteil des LG Mühlhausen, Az.: 2 S 83/2004 vom 12.04.2005
und auf das Urteil vom AG Bad Kissingen Geschäftsnummer 21 C 294 / 05 v. 29.4.2005
Im September 2005 gegen die Gaspreiserhöhung vom 1.8.2005 mit Hinweis auf
( BGH NJW 2003 , 3131 f.; LG Köln , RdE 2004, S. 306 ) .
Waren das alle Erhöhungen oder ist mir irgend eine entgangen ?Gibt es jetzt außer dem Urteil vom 5.7.2005 X ZR 60/04 noch irgend etwas worauf ich mich beziehen oder worauf ich achten sollte ?
Wie sieht es aus mit dem Urteil von Heilbronn ? Das ist ja in 2. Instanz negativ beschieden worden , wenn ich das richtig verstanden habe ?
Welchen Musterbrief sollte ich jetzt verwenden ?
Denn der folgende
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=631&file=dl_mg_1143550859.docpaßt , glaube ich , nach bereits zwei eingelegten Widersprüchen irgendwie nicht so recht .
Oder doch ?
Und reicht es den nächsten Widerspruch wegen 1.2.2006 abzusenden , wenn die Jahresrechnung Mitte April eingegangen ist ? Falls da etwas nicht in Ordnung sein sollte , wäre es ein \" Abwasch \" !
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar !
Liebe Grüße
Gasfix