@Fricke,
eine Frage, die auch andere interessieren dürfte.
Wurde bestimmt schon behandelt, aber manchmal sieht man vor lauter Bäume den Wald nicht mehr :oops:
Ist ein Versorger verpflichtet, den Kunden in den für ihn günstigsten Gastarif einzustufen? Ich denke nur an § 1 EnWG
Bei den SW KH gibt es:
- Kleintarif
- Haushalttarif/Grundversorgungstarif
- Sondervertrag A
Der Kunde hat Einzelgasöfen in der Wohnung. Bei einem Verbrauch von 13.000 kwh wurde ihm der Haushaltstarif berechnet.
Ab 9500 kwh wäre der Sondertarif A günstiger.
Einzig könnte die Nutzung des Sondertarifs abhängig sein, das man eine zentrale Gasheizungsanlage haben müßte, konnte abe r einen solchen Passus in den Bestimmungen nicht finden.