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Autor Thema: Stadtwerke Kreuznach  (Gelesen 32265 mal)

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Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #15 am: 03. August 2006, 08:15:37 »
Gestern kleiner Artikel in der Tagespresse:

Strompreis-Entwicklung: Abwarten

Die Bundesnetzargentur hat den Stromkonzern RWE aufgeforderst, das Entgelt für die Nutzung des Netzes durchfremde Stromanbieter um 9 Prozent zu senken. Was dies für die Endkunden ausmacht, konnte Stadtwerkechef Dietmar Canis gestern nicht sagen, weil ihm die genauen Daten nicht vorliegen. Dass Spielraum für eine Preissenkung gegeben ist, hält er für fraglich. Zuletzt seien beantragte Preiserhöhungen teilweise oder ganz abgelehnt worden, während die Einkaufspreise steigen. \"Mit Sicherheit werden wir wieder schwarze Zahlen schreiben\", erklärte Canis, \"aber für den Querverbund brauchen wir ein gewisses Ergebnis\".



Also Quersubventionierung für die anderern defizitären Schwesterbetriebe der SW KH in der Muttergesellschaft BGK.

Herr Canis gehört der Geschäftsführung der Muttergesellschaft BGK an.

Er ist ferner Geschäftsführer aller
- defizitären Schwesterunternehmen \"Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe\", \"Dienstleistungsgesellschaft für Bad- und Freizeitwesen mbH\",
- Tochterunternehmen \"Bad Kreuznacher Naturstrom Management GmbH\" (100% besitz der SW), \"Bad Kreuznacher Sonnenpark Betriebs GmbH&Co.KG\", \"Bad Kreuznacher Sonnenpark Bürgefonds GmbH&Co.KG\"  
- Kurmittel-Produktions-Verwaltungsgesellschaft mbH (100% Stadt)
- Kurmittel-produktionsgesellschaft mbh&Co Bad Kreuznach\" (100%Stadt)

Wir haben also einen \"Allroundgeschäftsführer\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #16 am: 04. August 2006, 07:36:21 »
@All
heute große Artikel in den beiden Tageszeitungen

Allgemeine Zeitung vom 4.8.2006
Von Robert Neuber

Sturmlauf gegen Regulierungsbehörde

Stadtwerke sollen Netznutzungsgebühren senken / Ludwig: Das schadet der Stadt

Mit einer Zeitungsanzeige haben sich 26 Bürgermeister, darunter Kreuznachs OB Andreas Ludwig, gegen die geplante Senkung der Netznutzungsentgelte ausgesprochen, die den Ertrag ihrer Stadtwerke schmälern würde.  
Von


Wer in Bad Kreuznach Strom an Endkunden liefern will, muss das Netz der Stadtwerke nutzen, die dafür ein Netznutzungsentgelt erheben. Diese Gebühr jedoch, so die bundesweit agierende Regulierungsbehörde, werde von den kommunalen Versorgern dazu missbraucht, sich die Konkurrenz vom Leibe zu halten. Deswegen hat die Behörde eine Senkung dieser Entgelte um 10 bis 15 Prozent gefordert. Dagegen laufen die an den Stadtwerken beteiligten Kommunen nun Sturm, denn weniger Einnahmen aus der Netznutzung bedeuten eine Ertragsschmälerung und damit weniger Geld in den Kassen der Städte.

Bad Kreuznachs Oberbürgermeister Andreas Ludwig übt wie seine Kollegen aus anderen Städten harsche Kritik an der Position der Regulierungsbehörde und somit auch am Bund. Der habe nicht nur neue Steuern geschaffen, die sich preissteigernd ausgewirkt hätten wie das Erneuerbare Energien Gesetz, sondern erhöhe auch stetig andere Steuern wie Mehrwertsteuer oder Kohlepfennig. Seit dem Beginn der Liberalisierung 1998 seien die Steuern und Abgaben nahezu verdoppelt worden. Das Handeln von Energie an der Börse habe darüber hinaus die Beschaffungskosten erhöht.

Gleichzeitig, so OB Ludwig, sei der Anteil der Kosten der Stadtwerke am Endpreis konstant geblieben - darunter fallen Kosten für Vertrieb, Netze und Verwaltung. Eine von der Regulierungsbehörde angeordnete 10- bis 15-prozentige Senkung der Netznutzungsgebühren würde sich beim Kunden mit drei bis fünf Prozent auswirken. Gleichzeitig würden jedoch Steuern erhöht, und die Stromeinkaufspreise stiegen, was den Endbetrag um rund zehn Prozent wachsen lassen würde. Eine Senkung der Netznutzungsgebühr würde demnach auf der Rechnung des Endkunden quasi verpuffen, sehr wohl aber der Stadt Einnahmeausfälle bescheren. Diese müssten, sofern die Stadt alle kommunalen Einrichtungen wie bisher am Leben halten wolle, durch vermehrte kommunale Zuschüsse kompensiert werden, und wo diese angesichts der Haushaltslage herkommen sollen, dürfte klar sein: von der Bank.

Letzten Endes, so OB Ludwig, gefährde die Regulierungsbehörde nicht nur die Stadtwerke, sondern auch die mit deren Arbeit einhergehende und von ihm erwünschte kommunale Wertschöpfung: Die Stadtwerke schaffen Arbeitsplätze und berücksichtigten bei ihrer Auftragsvergabe vorrangig regionale Unternehmen. Wer den Stadtwerken die Lebensgrundlage entziehe, der tue dies auch lokalen Firmen und den dort beschäftigten Menschen an.




Es darf nicht verkannt werden, dass die Stadtwerke in 2005 6,8 Mio. € normalen Gewinn nach Steuer angehäuft haben.

Ferner werden Jahr für Jahr Wertpapiere angehäuft.
Betrugen diese in 2004 noch 13 Mio. €, sind sind 2006 bereits 16,5 Mio.€ geplant.
In 2008 ist daraus eine Gewinnausschüttung von 17 Mio. € an die Gesellschafter geplant
MFG
Gerd Cremer
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Offline taxman

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #17 am: 04. August 2006, 11:10:50 »
Herr Cremer,

ich habe da mal ne Frage:
Inwieweit erzielt die Stadtwerke überhaupt Erlöse aus der Nutzung eigener Netze?

Und noch eine:
Um was für Summen werden hier geheult?

Und noch eine:
Ist den Bürgermeistern überhaupt das Urteil, welches Herr Fricke zu den Quersubventionen herausgesucht hat, bekannt? Haben Sie den Herren schon mal den Tip gegeben?

taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #18 am: 04. August 2006, 20:28:00 »
@taxman,

ja, Erlöse sind wie zuvor geschildert.

6,8 Mio € nach Steuer. Davon gehen 3,8 Mio. € in die 100% stadteigene Muttergesellschaft BGK. Das Bäderhaus macht 1,9 Mio. € minus, die Cruceniatheremen ca. 900.000 €

Welches Urteil meinen Sie jetzt konkret.
Wir haben bereits sehr viele dem lieben OB zukommen lassen und protestieren immer.
MFG
Gerd Cremer
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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #19 am: 04. August 2006, 20:40:01 »
@Cremer

Verwechseln Sie etwa Erlöse mit Gewinnen?

Gewinn = Erlöse - Kosten

@taxman

Die  Netzentgelte werden kalkulatorisch als Kosten erfasst, so wie bei jedem dritten Lieferanten, Einnahmen und Ausgaben heben sich auf, so dass tatsächliche Erlöse nur von Drittlieferanten stammen.

Es bleibt indes dabei, dass die NNE als Preisbestandteil in die Verbraucherpreise einfließen, vgl. § 42 VI EnwG.

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #20 am: 06. August 2006, 11:04:56 »
@Fricke,


natürlich nicht!

Gewinn 6,8 Mio.€

Nur taxman hatte das Wort Erlöse gebracht.
MFG
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Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #21 am: 10. August 2006, 12:15:11 »
Heute in der Allgemeinen Zeitung im Stadtteil:

Canis widerspricht Cremer

\"Keine Sondergewinnausschüttung\" an RWE und Saar Ferngas

 
rn. Dietmar Canis, Geschäftsführer der Bad Kreuznacher Stadtwerke, weist die Kritik der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (Bifep) und ihres Vorsitzenden Gerd Cremer (AZ vom 8. August) zurück und rechtfertigt den Protest des Kreuznacher Oberbürgermeisters Andreas Ludwig gegen die von der Regulierungsbehörde geforderte Senkung der Netzentgelte.

Eine solche Senkung werde den Endpreis um drei Prozent drücken. Demgegenüber rechnen die Stadtwerke mit einer Steigerung der Strombezugskosten von rund 20 Prozent, dies wiederum werde sich im Endpreis mit rund fünf Prozent auswirken. Die Mehrwertsteuererhöhung mache weitere drei Prozent Kostensteigerung aus. Mit sinkenden Energiepreisen sei demnach nicht zu rechnen.

Den Vergleich vom Anstieg der Bezugskosten für Strom und dem Anstieg der Verkaufspreise, wie ihn Cremer vorgenommen hatte, kritisiert Canis als \"betriebswirtschaftlich unsinnig\": Cremer zitiere aus dem Geschäftsbericht zwar korrekt eine Steigerung von 15,6 Prozent der Bezugskosten für Gas, doch \"die Steigerung der Umsatzerlöse, die im Satz zuvor mit 12,3 Prozent angegeben ist, lässt er geflissentlich weg.\"

Auch von einer \"Sondergewinnausschüttung\" der Stadtwerke an ihre Anteilseigner, wie sie Cremer für 2008 ankündigte, könne keine Rede sein. \"Tatsächlich handelt es sich um eine Rückführung eines Teils des Kapitals, das die Gesellschafter RWE und Saar Ferngas 1994 in die Stadtwerke eingelegt haben. Die neuen Vorschriften der Regulierungsbehörde begrenzen das zulässige Eigenkapital auf 40 Prozent, so dass eine Rückführung des darüber hinaus gehenden Kapitals wirtschaftlich sinnvoll ist und nichts mit Gewinnverwendung zu tun hat.\"

Canis räumt ein, dass die Energiepreise hoch seien, und man habe bei den Stadtwerken Verständnis für die Verärgerung von Bürgern und Kunden. \"Es ist kein Trost, aber dies gilt ebenso für Ölpreise und viele andere Rohstoffe. Die Ursachen für diese Entwicklung sind globaler Natur, sie entziehen sich dem Einflussbereich der Stadtwerke.\"

Canis verweist auf den steigenden Anteil von Steuern am Strompreis, der im Jahre 2 000 bei 25 Prozent lag und mittlerweile auf 40 Prozent angewachsen sei. Und während die originären Kosten der Stadtwerke konstant geblieben seien, \"wird mit der Stromsteuer zwischenzeitlich die Rente mitfinanziert\". Ähnlich verhalte es sich beim Stromeinkauf, der 2 000 noch einen Anteil von 15 Prozent am Endpreis hatte, heute aber 23 Prozent.

Die Erträge der Stadtwerke seien in den vergangenen Jahren erfolgreich dafür eingesetzt worden, die Stadt attraktiver zu machen, so Canis. Deswegen habe OB Ludwig Recht, wenn er sich für die Stadtwerke und damit für das Vermögen der Stadt einsetze.


Und hier die Antwort der BIFEP:

Zu den Ausführungen und Rechtfertigungen des Geschäftsführers Dietmar Canis nimmt die BIFEP wie folgt Stellung:


Fakt ist:
Die BIFEP weist darauf hin, dass das Wirtschaftministerium eine beantragte Strompreiserhöhung der Allgemeinen Stromtarife der Stadtwerke abgelehnt hatte. Im Bereich des \"hauseigenen Tarifs\" für den Energieclub konnten die Stadtwerke eine Anhebung von 5,4% zum 1. Juli 2006 durchgeführen, da dieser Tarif vom Wirtschaftsministerium nicht genehmigt werden muss. Herr Canis argumentiert so als ob die Strompreise und die Mehrwertsteuererhöhung schon morgen in Kraft treten statt zum 1.1.2007. Bis dahin sind noch 4 ½ Monate Zeit.
Gemäß Vorgabe der Regulierungsbehörde sind die Tarife für Strom von den Stadtwerken ab dem 1.8.2006 zunächst einmal zu senken! Herr canis, wir Kunden warten darauf!


Fakt ist:
Wenn schon Herr Canis die BIFEP im Vergleich zitiert, bitte dann aber richtig. Die BIFEP sprach vom Anstieg der Verkaufspreise nur für Gas von 15,6%, nicht von Strom und Gas. Wenn Herr Canis ferner seinen eigenen Geschäftsbericht zitiert, bitte dann aber im ganzen Satz. \"Aufgrund der Gaspreiserhöhung, sowohl im Tarif- als auch im Sonderkundenbereich im Jahr 2005, ist der Umsatz einschl. Nebengeschäft um 12,3% auf rund 24,6 Mio. € (VJ 21,9 Mio. €) gestiegen.\" Also gerade weil der Gaspreis erhöht worden ist, ist auch der Umsatz in der Sparte Gas gestiegen. Fakt ist aber, dass der Einkaufspreis von Gas um 15,6% gestiegen ist, die Gaspreise für die Kunden aber um 22%. Deshalb bekräftigt die BIFEP ihre Aussage einer Gewinnmaximierung.


Fakt ist:
Fakt ferner ist nun mal, dass im Haushaltsplan 2006 der Stadt Bad Kreuznach, Seite 1363, eine Sonder-Gewinnausschüttung in 2008 von 17 Mio. € vorgesehen ist. Zum einen wird dieser Betrag gemäß den Geschäftanteilen an die Gesellschafter verteilt. Zum anderen werden die Wertpapier-Anhäufungen aber jährlich weiter gesteigert. Da kann man von einer \"Rückführung eines Teils des Kapitals an die Gesellschafter RWE und Saar-Ferngas\" nicht sprechen. Auch die BGK zur Finanzierung der defizitären Betriebe und damit die Stadt Bad Kreuznach profitieren von dieser \"Gewinn-maximierung\" und Gewinnausschüttung.

Lieber Herr Canis, es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie \"Äpfel mit Birnen\" vergleichen und damit die Fakten \"schön reden\" wollen, wie so oft. Die BIFEP darf Sie nur mal an die Gaspreissteigerungen erinnern. Sie nennen da den Bürgern gegenüber immer die Prozente der Gesamtsteigerung inkl. Grundkosten, nicht aber die tatsächlich absolute Preisteigerung, weil die eben prozentual höher ist.


Fakt ist:
Die Aussage von H. Canis ist schlicht falsch, nicht die Vorschriften der Regulierungsbehörde, sondern das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 begrenzt das Eigenkapital. Im Geschäftsbericht 2005 Seite 22 steht es ja auch richtig drin bezüglich des \"Unbundling\". Die Regulierungsbehörde heißt zunächst richtig jetzt Bundesnetzagentur und überwacht die Einhaltung des Gesetzes, lieber Herr Canis. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Stadtwerke zuviel Kapital durch schlicht zu hohe Preise für Strom, Gas und Wasser angehäuft haben. Wir Bürger und Kunden haben ein Anrecht auf diese Kosten. Die BIFEP bekräftigt ihre Aussage einer Gewinnmaximierung. Senken Sie daher die Tarife!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #22 am: 18. August 2006, 10:06:58 »
Presseerklärung BIFEP

Kein Energieclub der Stadtwerke Kreuznach mehr für Gas
Gaspreiserhöhung zum 1.10.2006 um 5,95%.


Aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 82 des EG-Vertrages müssen die Stadtwerke auch den Energieclub in der Sparte Gas zum 1.10.2006 einstellen. Das Kreuznacher Stadt-Gas ist jetzt ein ganz normaler Tarif. In der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. Das Gas hat sich in 2 Jahren um ca. 50% verteuert.

Alle Energieclubkunden erhalten in diesen Tagen Post von den Stadtwerken, welche einen neuen Tarif in der Sparte Gas anbieten und propagieren dies mit "Neue Leistungen des Energieclubs". Nachdem die Stadtwerke bereits im Januar aufgrund des Missbrauchsverfahren die Koppelung im Energieclub von Gas mit Strom aufgeben mussten, kommt ein weiterer Kompromiss nun an die Öffentlichkeit, Nachdem der Energieclub für die Sparte Strom zum 30.6.2006 aufgegeben werden musste, verstößt auch der Energieclub in der Sparte Gas ebenfalls gegen den Artikel 82 "Wettbewerbsregeln" des EG-Vertrages. Deshalb wird ab dem 1.10.2006 das Kreuznacher Stadt-Gas als neuer, eigenständiger, ganz normaler Tarif eingeführt. Damit entfällt die 10% Vergünstigung im Energieclub und in der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. In dem Informationsschreiben verschleiern die Stadtwerke geschickt diese Tatsache. Sie propagieren in einem Vergleich, dass das Kreuznacher Stadt-Gas jetzt 0,41 Cent/kWh günstiger als im Sondertarif A ist. Der Jahresgrundpreis für 10 KW Kesselleistung ist jetzt fast gleich denen des Sondertarifs A. (181,02 € zu 181,52 €) Der Grundpreis jedes weitere KW Leistung ist sogar mit 0,29 Cent/KW teuerer als beim Sondertarif A.

Die Stadtwerke legen den Kunden des Energieclubs komplett neue Verträge vor. Besser gesagt, sie schieben den Kunden geschickt neue Verträge unter. Eine Übernahme der bisherigen Verträge mit den begonnenen Laufzeiten ist nicht möglich. Liest man mal da im Kleingedruckten, also den "Allgemeinen Bedingungen für Kreuznach Stadtgas" genau nach, dann stellt man fest, dass alle Energieclubkunden für Gas ab dem 1.10.2006 neue Verträge abschließen müssen, bzw. automatisch abgeschlossen werden. "Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu Ihren Akten. Ansonsten sind von Ihnen keien Aktivitäten erfoderlich" werden den Kunden suggeriert, es habe sich nicht viel geändert. Gerade das Gegenteil ist hier der Fall. Da sich unter anderem die Preisänderungsklauseln § 19 geändert haben, sind dies rechtlich komplett neue Verträge.
Im normalen Vertragsrecht ist es üblich und Grundsatz, dass eine Zustimmung zum Vertrag nicht weniger Aufwand verursachen darf als ein Nichtabschluss. Bei einem Versuch einer einseitigen Vertragsänderung über schweigende Zustimmung ist genau dieser Grundsatz verletzt, die Zustimmung bedeutet in diesem Fall weniger Aufwand ("Nichtstun") als die Ablehnung. Wäre eine solche einseitige Vertragsänderung zulässig, so könnte ein Vertragspartner mit einer Vielzahl von Vertragsänderungen überhäuft werden, ohne dass er sich gegen diese Vertragsänderungen ausreichend wehren könnte.
Es bedarf also einer schriftlichen Anerkenntnis durch die Kunden. Die BIFEP stellt fest, es ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Vertragsrecht (BGB) und behält sich hier die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Das auch beim Kreuznacher Stadt-Gas, ehemals Energieclub, sich die Preise ebenfalls stark verteuert haben, wird durch das Schreiben geschickt verschleiert. Die Stadtwerke weisen in einem Vergleich daraufhin, "das das Kreuznacher Stadt-Gas 0,41 Cent/kwh günstiger (5,29 Cent/kWh) ist als der Sondertarif A" (5,7 Cent/Kwh) und wollen damit suggerieren, es habe sich beim Kreuznacher Stadtgas nichts verteuert.

Die Stadtwerke werden rechtzeitig zum Beginn der Heizperiode die Preise im Sondertarif A zum 1.10.2006 kräftig von 5,38 Cent/kWh um 5,95% auf 5,7 Cent/kWh anheben. Da war die geringfügige Absenkung von 0,7% zum 1.7.2006 nur ein kleines "Zwischenspiel".

Die Stadtwerke haben somit das Gas in 2 Jahren um knapp 50% verteuert.
Es kann auch davon ausgegangen werden, dass den Sondertarifkunden zum 1.10.2006 neue Verträge vorgelegt, besser untergeschoben, werden sollen.

Neu ist ferner, dass die Bemessungszeiträume zur Bestimmung der Preisanpassung von 6 Monaten auf 4 Monaten verkürzt werden. Durch die Verkürzung des Zeitraumes kann eine schnelle Preisanpassung nach oben erfolgen. Es verkürzt sich also der Zeitraum der Preisstabilität.


Hallo Herr Fricke,

können die Stadtwerke den Kunden ohne entsprechende Willenerklärungen einfach neue Verträge rechtlich auf diese Weise unterschieben?
MFG
Gerd Cremer
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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #23 am: 18. August 2006, 10:24:12 »
@Cremer

Vetrag kommt von vertragen, also einig sein.

Es bedarf regelmäßig einer Einigung in Form zweier übereinstimmender Willenserklärungen, Angebot und Annahme, § 145 ff. BGB.

Einfach untergeschoben werden kann da regelmäßig nichts, auch wenn manche Versorger das ggf. denken (Kukuk!).

Schauen Sie einmal in den Thread zur Bremer swb, welche Probleme sich dabei auftun.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Christian Guhl

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #24 am: 18. August 2006, 19:44:02 »
@Cremer
In der Presseerklärung der BIFEP steht, daß die Stadtwerke aufgrund eines Mißbrauchverfahrens die Kopplung von Gas und Strom aufgeben mußten.
Was hat es damit auf sich ? Bei Avacon heißt diese Kopplung "Duett".

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #25 am: 18. August 2006, 19:50:53 »
@

Das war eine Entscheidung aus einem Gespräch seinerzeit im Januar bei dem Wirtschaftsministerium mit den Stadtwerken.
MFG
Gerd Cremer
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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #26 am: 12. September 2006, 12:31:22 »
Stadtwerke Kreuznach legen auch den Kundsen für den Sondertarif A neue Verträge vor.

"Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu ihren Akten. Ansonsten  sind von Ihnen keien Aktivitäten erforderlich"

Dies widerspricht eindeutig dem § 11 der "Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A"

Darin heißt es:

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner.


Die Stadwerke Kreuznach begehen also an ihren eigenen erstellten Bedingungen Vertragsbruch.

Der Arbeitspreis wird am 1.10.2006 auf 5,7 Cent/kWh angehoben (5,95%)

Der Grundpreis für die ersten 10 KW wird von 181,52 €/Jahr auf 184,07 € angehoben

für jedes weitere KW Kesselleistung wird der Jahrespreis von 8,91 € auf 9,20 € angehoben.
MFG
Gerd Cremer
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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #27 am: 13. September 2006, 16:02:08 »
Hier die Pressemitteilung der BIFEP vom 12.9.06

Kein Energieclub der Stadtwerke Kreuznach mehr für Gas
Gaspreiserhöhung zum 1.10.2006 um 5,95%.
Stadtwerke verstoßen gegen ihre eigenen Vertragsbestimmungen.

Aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 82 des EG-Vertrages müssen die Stadtwerke auch den Energieclub in der Sparte Gas zum 1.10.2006 einstellen. Das Kreuznacher Stadt-Gas ist jetzt ein ganz normaler Tarif. In der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. Das Gas hat sich in 2 Jahren um ca. 50% verteuert.

Alle Energieclubkunden hatten im letzten Monat Post von den Stadtwerken erhalten, welche einen neuen Tarif in der Sparte Gas anbieten und propagieren dies mit "Neue Leistungen des Energieclubs". Nachdem die Stadtwerke bereits im Januar aufgrund des Missbrauchsverfahren die Koppelung im Energieclub von Gas mit Strom aufgeben mussten, kommt ein weiterer Kompromiss nun an die Öffentlichkeit. Nachdem der Energieclub für die Sparte Strom zum 30.6.2006 aufgegeben werden musste, verstößt auch der Energieclub in der Sparte Gas ebenfalls gegen den Artikel 82 "Wettbewerbsregeln" des EG-Vertrages. Deshalb wird ab dem 1.10.2006 das Kreuznacher Stadt-Gas als neuer, eigenständiger, ganz normaler Tarif eingeführt. Damit entfällt die 10% Vergünstigung im Energieclub und in der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. In dem Informationsschreiben verschleiern die Stadtwerke geschickt diese Tatsache. Sie propagieren in einem Vergleich, dass das Kreuznacher Stadt-Gas jetzt fest 0,41 Cent/kWh günstiger als im Sondertarif A ist. Liest man mal da im Kleingedruckten, also den "Allgemeinen Bedingungen für Kreuznach Stadtgas" genau nach, dann stellt man fest, dass alle Energieclubkunden für Gas ab dem 1.10.2006 neue Verträge abschließen müssen, bzw. automatisch abgeschlossen werden.

Auch den Kunden mit dem Sondervertrag A für Gas haben diese Tage neue Verträge vorgelegt bekommen. Besser gesagt, sie schieben den Kunden geschickt neue Verträge unter. "Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu Ihren Akten. Ansonsten sind von Ihnen keine Aktivitäten erforderlich" werden den Kunden suggeriert, es habe sich nicht viel geändert. Gerade das Gegenteil ist hier der Fall. Da sich unter anderem die Preisänderungsklauseln § 5 geändert haben, sind dies rechtlich komplett neue Verträge.  
Die Stadtwerke verstoßen gegen ihre eigenen erstellten Bedingungen. Im § 11 der „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A steht:

„Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner“.

Das ist hier eindeutig nicht der Fall und ist somit vertragswidrig. Es bedarf also einer schriftlichen Anerkenntnis durch die Kunden. Die BIFEP stellt fest, es ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Vertragsrecht (BGB) und behält sich hier die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Die Stadtwerke werden rechtzeitig zum Beginn der Heizperiode die Preise im Sondertarif A zum 1.10.2006 kräftig von 5,38 Cent/kWh um 5,95% auf 5,7 Cent/kWh anheben. Da war die geringfügige Absenkung von 0,7% zum 1.7.2006 nur ein kleines "Zwischenspiel". Ebenso werden aufgrund der neuen Vertragsbedingungen der Jahresgrundpreis von 181,52 € auf 184,07 € und jedes weitere KW von 8,91 € auf 9,20 € angehoben. Bei 21 KW Kesselleistung beträgt die Verteuerung der Grundgebühr 5,74 €.

Die Stadtwerke haben somit das Gas in 2 Jahren um knapp 50% verteuert.

Neu ist ferner, dass die Bemessungszeiträume zur Bestimmung der Preisanpassung von 6 Monaten auf 4 Monaten verkürzt werden. Durch die Verkürzung des Zeitraumes zur Preisänderung des Heizöls und ausgehend, dass das Heizöl nicht mehr günstiger werden wird, kann damit noch eine schnelle Preisanpassung nach oben erfolgen. Es verkürzt sich also der Zeitraum der Preisstabilität.
MFG
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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #28 am: 13. September 2006, 16:09:02 »
Schreiben der BIFEP an den Wirtschaftminister Rheinland-Pfalz Herrn Hendrik Hering

Vertragsänderungen bei den Stadtwerken Kreuznach


Sehr geehrter Herr Minister Hendrik Hering,


beigefügt (nachfolgend) erhalten Sie mein Schreiben vom 13.9.2006 an die Stadtwerke Kreuznach zur Kenntnis.

Hier werden den Kunden für den Gas-Sondervertrag A neue Verträge vorgelegt, nein besser gesagt „kalt untergeschoben“. Nach § 11 Satz 1 der „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A“ bedarf es der schriftlichen Bestätigung beide Vertragspartner (siehe Anlage). Dergleichen wurde bereits so verfahren bei den Kunden des Energieclubs.

Die Stadtwerke Kreuznach begehen hier eindeutig Vertragsbruch !!


Außerdem wird in § 5.2 (Für den Verbrauchspreis gilt) neue Vertragssätze den Kunden untergeschoben, wörtlich:

„Sollten die vorstehend bezeichneten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes nicht rechtzeitig zur Ermittlung des Verbrauchspreises für Gas zu den jeweiligen Terminen veröffentlicht werden uns somit nicht zur Verfügung stehen, so können für die fehlenden arithmetischen Mittel der Monatswerte für extra leichtes Heizöl Schätzwerte herangezogen werden. Die Schätzwerte für extra leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer in Euro/hl sind in diesem Fall dem Öl- und Gaspreistelegramm der WIBERA, Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, zu entnehmen.“
 

Für uns Verbraucher ist einfach schlicht nicht mehr nachzuvollziehen, wie sich der Gaspreis zusammensetzt. Ich weise hier ausdrücklich auf das neueste Urteil des Amtsgerichtes Leipzig, Az.: 103 C 559/06 vom 29.8.2006, Entscheidungsgründe B) ab der Seite 10, insbesondere auf die Seite 14 und 15, hin.
Hier der Link:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=718&file=dl_mg_1156855183.pdf



Was müssen wir uns als Kunden von den so genannten Letztversorgern wie Stadtwerke noch alles gefallen lassen, sehr geehrter Herr Minister?


Sind wir Versorger hilflos diesen Machenschaften der Stadtwerke ausgesetzt?


Für Ihre Antwort bedanke ich mich.



Anlage: Schreiben an die Stadtwerke Kreuznach

Stadtwerke
Herrn Dietmar Canis   
Postfach 2662
   
55515 Bad Kreuznach   
   

nachrichtlich:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Herrn Minister Hendrik Hering
Stiftstraße 9

55116 Mainz


Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Herrn Weinreuter
Gymnasialstraße 4

55116 Mainz




Ihr Schreiben vom 16.8.2006
Ihre Preiserhöhung zum 1.10.2006
Meine Schreiben vom 16.9.04, 30.9.04, 27.12.2004,  2.4.2005, 2.7.2005, 2.10.2005, 1.1.2006, 19.2.2006 und 4.4.12006

Kundennummer 21204XXX



Sehr geehrter Herr Dietmar Canis,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben Az.: Vt./JF vom 16.8.2006 rüge ich dieses wie folgt:


Zur Vertragsänderung:

Mit diesem Schreiben legen Sie mir als Kunden eine eklatante Vertragsänderung des,  nach Ihrer Auffassung,  bestehenden Gas-Sondervertrag A vor.  Ich mache darauf aufmerksam, dass ich, entgegen Ihrer Auffassung, noch immer Mitglied im Energieclub bin, da dieser von Ihnen rechtsunwirksam und vertragsverletztend im Februar 2005 gekündigt wurde, dies nur nochmals am Rande erwähnt.

Unabhängig dieser Tatsache widersprechen Sie sich Ihren eigenen „Bestimmungen zum Vertrag Kreuznach Stadt-Gas“ als auch in „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A“. Die Formulierung im § 25 der „Bestimmungen zum Vertrag Kreuznacher Stadt-Gas“ als  auch im § 11 der „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A“ lauten wie folgt im Satz 1:

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner.

In Ihrem Schreiben vom 16.8.2006  dagegen schreiben Sie wörtlich:

Was müssen Sie tun?
Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu Ihren Akten. Ansonsten sind von Ihnen keine Aktivitäten erforderlich.

Damit begehen Sie Vertragsbruch. Ich behalte mir rechtliche Schritte gegen die Stadtwerke vertreten durch durch den Geschäftsführer Dietmar Canis vor.

Diese Formulierungen sind nicht neu. Sie finden sich bereits in den bisher bestandenen Verträgen Kreuznacher Energiepaket (Gas) mit Stand 03/2005 als auch in dem Gas- Sondervertrag vom 26.10.1992.

Es ist somit zwingend erforderlich, dass die vorgelegten bestimmenden Vertragsänderungen hinsichtlich gerade der Preisänderungsklauseln des § 19 (Energieclub) und § 5  (Sondervertrag A) Preisänderungsklauseln gegenseitig schriftlich bestätigt werden müssen.



Ich betrachte daher Ihr Begehren auf Vertragsänderung aus den vorgenannten Gründen für unwirksam.

Dazu möchte ich Sie insbesondere auf das Urteil des Amtsgerichtes Leipzig, Az.: 103 C 559/06 vom 29.8.2006 hinweisen.
Das AG hat festgestellt, dass die vorgenommene Erhöhung des Arbeitspreises Erdgas unwiksam ist. Nach Auffassung des Gerichtes wird entgegen den Geboten von Treu und Glauben verwendete Formulierung der Preisklausel der Verwender unangemessen benachteiligt. Angesichts dieser nicht hinreichend konkretisierten Formulierung, insbesondere zum Ausmaß etwaiger Preisänderungen, obliegt es nämlich dem Belieben der Beklagten, ob, wann und in welcher Höhe eine Änderung der Preise vorgenommen werden darf.  





Zur Preiserhöhung:

Ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise, hier insbesondere für Gas zum 1.10.2006, sowie auch alle künftigen Preiserhöhungen, sowie die Höhe ansich der Preise/Tarife aller Einzelpreise für Strom, Gas und Wasser für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.

Insbesondere fordere ich Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit aller Einzelpreise/Tarife für Strom, Gas und Wasser durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Ich halte also nicht nur die Preiserhöhugnen für unbillig, sondern die Höhe der Preise für Strom, Gas und Wasser ansich. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung darf als Druckmittel nur eingesetzt werden, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.  

Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben aus anderen Sparten oder Kundennummern mit der Tariferhöhung zu verrechnen, Guthaben in anderen Sparten sind also voll ohne Verrechnung auszuzahlen. Es ist Ihnen verboten, Abschläge des laufenden Jahres mit Nsachfortderungen aus den vorgegangenen Jahren zu verrechnen.
Eine eventuelle Nachzahlung erbringe ich selbständig.

Unbillig ist insbesondere, dass Sie Ihre bereits in der Vergangenheit üppige Gewinne auf meine Kosten sichern und erhöhen wollen (siehe Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach 2006). Darin werden 11% Gewinn nach Steuer ausgewiesen. In 2005 werden Sie 3,4 Mio. € gemäß des Gewinnabführungs-vertrages an die BGK abgeführt. Allein in der Sparte Wasser und Wasser ist ein Lebensmittel, sollen die Stadtwerke nach Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach in 2005 einen Gewinn von 20% machen.
Dies ist für einen Versorger, der für die Daseinsvorsorge da ist, zu hoch, unbillig und schlicht unverschämt!


Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen,  einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen.


Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #29 am: 13. September 2006, 16:25:39 »
@Cremer

Möglicherweise wird öffentlich gegen etwas angerannt, was für die Kunden günstig ist:

Wenn der Kunde die Vertragsänderung nicht schriftlich bestätigt, so wird diese nach den bisherigen Vertragsbestimmungen nicht wirksam, weil es ja kein "Unterschieben" gibt.

Wird die Vertragsänderung indes nicht wirksam, verbleibt es beim alten Vertrag, so dass sich der Kunde auf dieses für ihn günstige Ergebnis berufen kann.

Es ist deshalb nicht in jedem Falle tunlich, wegen eines "Vertragsbruchs" ceter und mordio zu rufen.

Es kam ja  wohl auch noch kein Sonderkunde der Gasag oder der Enso auf die Idee, sich öffentlich darüber zu beschweren, dass die Preisänderungsklauseln eine unangemessene Benachteiligung entgegen des Gebotes von Treu und Glauben darstellen.

Vielmehr können die betroffenen Kunden mit der nach § 307 BGB unwirksamen Klausel ganz gut leben, führt sie doch faktisch zu seit langem geltenden Fixpreisen, die nicht erhöht werden können.

Möglicherweise ist man deshalb besser beraten, mit kühlem Kopf nicht bei jedem "Vertragsbruch" in einen Aktionismus zu verfallen.

Man darf eben nicht vergessen, dass die Folgen für den Kunden oft günstig sein können. Dann gibt es jedoch keinen Grund, sich darüber zu beschweren.

Wer anderen eine Grube gräbt, ist lange noch kein Tiefbau- Ing.

Wenn man sich nun allerdings lautstark darüber beschwert, wird dies wohl zur Folge haben, dass die Verträge alle wirksam durch Änderungskündigung beendet werden, so dass sich die Kunden hiernach nicht mehr auf die für sie bisher günstige Rechtslage berufen können.


Deshalb:

Ganz ruhig, keinen Blutdruck.

Alles wird gut.


Zitat
Was müssen wir uns als Kunden von den so genannten Letztversorgern wie Stadtwerke noch alles gefallen lassen, sehr geehrter Herr Minister?

Sind wir Versorger hilflos diesen Machenschaften der Stadtwerke ausgesetzt?


Für Ihre Antwort bedanke ich mich.


Welche Antwort soll denn auf diese Rhetorik kommen?

Eine Rechtsberatung hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 305 ff., 315 BGB ist dem Ministerium verwehrt.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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