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Autor Thema: Stadtwerke Kreuznach  (Gelesen 32271 mal)

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Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #30 am: 13. September 2006, 16:31:46 »
@Fricke,

ist ja schon richtig Ihre Argumentation.

Nur die meisten Kunden hier bei uns in Bad Kreuznach haben dies überhaupt nicht registriert bzw. wahrgenommen.

Die kennen sich überhaupt nicht aus.

Es werden hier gravierende Vertragsänderungen den Kunden einfach untergeschoben.

Die SW KH schalten und walten wie sie wollen.

Auch die neuen zusätzlichen Sätze in § 5.2 /§19 der Bedingungen sind nicht ohne!!

Mal abwarten, wie die SW KH auf mein Schreiben reagieren werden. Herr Moldhäufel war seinerzeit im Januar bereits am AG ins Rampenlicht wegen einer Falschaussage geraten.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #31 am: 13. September 2006, 16:45:02 »
@Cremer

So lange niemand rechtskräftig wegen einer Falschaussage vor Gericht verurteilt ist, gilt der Grundsatz in dubio pro reo, so dass es nicht daruf ankommt, ob und weshalb jemand im Rampenlicht stand....

Mag sein, dass viele Kunden keine Kennung haben.

Das ändert jedoch nichts daran, dass sie nun durch eine Korrektur der Stadtwerke entsprechend der Rechtslage ggf. schlechter stehen werden als zuvor.  :roll:

Von seinen Rechten kann immer nur Gebrauch machen, wer diese kennt.
Daran wird sich nichts ändern.

Wer sich nicht interessiert, hat eben Pech gehabt. Er wird darüber nicht einmal unglücklich sein, weil er ja schon nicht weiß, was er sich vergibt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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« Antwort #32 am: 14. September 2006, 12:50:28 »
@Leute,

hier der Link zur einen Tagespresse

 http://www.rhein-mainer.de/region/objekt.php3?artikel_id=2523636
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #33 am: 14. September 2006, 13:39:01 »
@Cremer

Vielleicht sollte man deutlich darauf hinweisen, dass die Kunden der Vertragsänderung gerade nicht zustimmen sollten.

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« Antwort #35 am: 22. September 2006, 08:27:28 »
@ alle

Die Stadtwerke kreuznach legen den Kunden neue Verträge mit 3 wesentlichen Änderungen im § 5 Preisanpassung vor:

1. Der Bezug des Lohns ändert sich

2. Die Referenzperioden ändern sich

Die Refefrenzperioden ändern sich von 6/3/3 regelung auf 6/1/3

3. zusätzliche wesentliche Textpassagen, nachfolgend

„Sollten die vorstehend bezeichneten Preise für extra leichtes Heizöl in den monatlichen Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes nicht rechtzeitig zur Ermittlung des Verbrauchspreises für Gas zu den jeweiligen Terminen veröffentlicht werden und somit nicht zur Verfügung stehen, so können für die fehlenden arithmetischen Mittel der Monatswerte für extra leichtes Heizöl Schätzwerte herangezogen werden. Die Schätzwerte für extra leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer) in Euro/hl sind in diesem Fall dem Öl- und Gaspreisdiagramm der WIBERA, Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftprüfungsgesellschaft, zu entnehmen“.


 

Durch die Verkürzung der Ruhephase wird:

1.)   der Gaspreis zum einen schneller dem Ölpreis angepasst. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Ölpreis weiter steigen wird.

2.)   Da die Ruhephase nur noch 1 Monat beträgt, könnten bis zum 15. des Monats die Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht vorliegen und dann wird irgendein Schätzpreis ermittelt. Die Heranziehung von Schätzwerten erfolgt durch  irgendeine Gesellschaft, hier z.B. durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA.

 

Es ist für den Kunden überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, wie der Gaspreis ermittelt wird.

 

Tür und Tor für Mauscheleien werden damit geöffnet.
MFG
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« Antwort #36 am: 30. September 2006, 20:57:44 »
An alle:

zur Information

Thema: "Wozu brauchen wir Stadtwerke?“

Die Bedeutung des kommunalen Energieversorgers für die Stadt und ihre Bürger und Bürgerinnen steht im Mittelpunkt der nächsten Veranstaltung in der Gesprächsreihe „OB direkt“ am Donnerstag 5. Oktober. Sie beginnt um 20 Uhr in der Aula der Dr. Martin-Luther-King-Schule in der Richard-Wagner-Str.

Thema werden auch die Energiepreise sein.
MFG
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« Antwort #37 am: 04. Oktober 2006, 15:42:16 »
Stadtwerke Kreuznach nehmen ihre Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober nicht sehr genau. :?

Am 4. Tage nach dem 1.10. findet man auf der Internetseite der Stadtwerke noch die Preisliste vom 1.7.06 veröffentlicht. 8)

Gilt also die Preiserhöhung zum 1.10.06 nicht? :wink:

In der Tagespresse waren jedenfalls am 30.9.06 schon die neuen Preise veröffentlicht gewesen.  :roll:
MFG
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« Antwort #38 am: 06. Oktober 2006, 12:07:21 »
Weitere Unstimmigkeiten in den Verträgen der Stadtwerke Kreuznach

Die SW KH veröffentlichen ab heute auf Ihrer Internetseite die neue Preisliste für Erdgas-Sondervertrag A

Der Jahrespreis für die ersten 10 KW ist dort angegeben mit 181,52€ und für jedes weitere KW mit 8,91€.

Dieses weicht ab von den den Kunden mit Schreiben vom 16.8.06 übersandten "Bestimmungen für Erdgas-SondervertragA".

Dort lauten die Preise für Jahresgrundpreis 184,07€ und für jedes weitere KW 9,20€.

Was gilt denn nun :shock:
MFG
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« Antwort #39 am: 06. Oktober 2006, 13:17:58 »
@Cremer

Zunächst stellt sich die Frage, ob die bisherigen Verträge überhaupt wirksam gekündigt wurden.

Also aufpassen, dass man nicht etwa auf der falschen Baustelle unterwegs ist.


Man braucht sich nämlich keinen Kopf zerbrechen über Dinge, von denen man nicht selbst betroffen ist.

Man fängt auch nicht an Schnee zu schippen, bevor solcher gefallen ist. :wink:


Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Nettopreisen und Bruttopreisen (inkl. MwSt.).

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« Antwort #40 am: 07. Oktober 2006, 22:30:40 »
Am Donnerstágabend fand das monartliche Büregergespräch des Oberbürgermeisters statt.
Thema: Wozu brauchen wir Stadtwerke?

Natürlich waren alle Spitzen anwesend. Der OB war was die Prsentation betrifft sachlecht vorbereitet.

Aber auf die Frage eines Mitglieds unsere BIFEP an H.Canis zur damaligen Aussage, "wenn 600 € überschritten sind, klagen wir" und H. Cremer hätte wohl 600 € übersritten, antwortet er. "Die SW KH wartet die nächste Jahresrechnung ab und dann wolle man überlegen, ob man klagt, ferner wird man spätestens klagen, wenn die Verjährungsfristen ablaufen"

Also so vollmundig, wie damals in der Live-Fernsehdiskusion hat der liebe Geschäftsführer es heute nicht mehr. Ist das der Rückzug??
MFG
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« Antwort #41 am: 20. November 2006, 23:01:13 »
@Fricke,

natürlich wurden die alten Verträge wirksam gekündigt. Das Abrechnungsjahr endet zum 31.12.

In den Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A sind unter § 12 Vertragsdauer geregelt:

§ 12.1 Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, hierzu genügt ein EDV geschriebener Brief

§12.2 Solange nach Erlöschen des Vertrages bei Weiterbezug von Gas keine neuen Vereinbarungen zustandekommen, erfolgt die Abrechnung der Lieferung nach den Allgemeinen Tarifen
.
MFG
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« Antwort #42 am: 20. November 2006, 23:57:49 »
@Cremer

Das sagt sich so leicht und ist es oft nicht.

"Natürlich" verwenden Juristen eher nicht, bei denen kommt es immer eher darauf an. Fraglich nur, worauf.

Wie sieht es mit der Form der Kündigung aus, wenn § 127 BGB bezgl. der vertraglich vereinbarten Schriftform gilt?

EDV- geschriben ist heute fast alles. Selten klimpert eine Sekretärin noch auf einer Schreibmaschine oder verfasst ein Geschäftsführer die Korrespondenz sogar noch handschriftlich.

Wie ist es dann aber mit der Unterschrift ?


Manch einem mag vielleicht  noch gar keine Kündigung fristgerecht zugegangen sein. Manch einer mag gar keine bekommen....

Offline Cremer

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« Antwort #43 am: 21. November 2006, 07:48:43 »
Guten Morgen Herr Fricke,

darin haben die Stadtwerke bereits letztes Jahr von mir gelernt.

Ich hatte dies nämlich im Januar 2005 bereits gerügt. Alle folgenden Schreiebn sind handschriftlich unterzeichnet.

Alle ausgesprochenen Kündigungen mit schreiben vom 16.8.06 und Schreiben mit Vorlage der neuen Verträge sind von 2 Personen im Original unterschrieben, so zumindest bei uns Mitgliedern der BIFEP.

Ob diese Unterschriften auch berechtigt sind, läßt sich nicht feststellen.

Wir hatten hier bereits das Thema mit "ppa" und "i.A." gehabt.
MFG
Gerd Cremer
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Stadtwerke Kreuznach
« Antwort #44 am: 21. November 2006, 08:05:14 »
moin moin,

eine Nachfrage zur Schriftform, aus dem "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, Vom 13. Juli 2001"

§ 126b
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
erkennbar gemacht werden.“

Ist zur Nachbildung der Namensunterschrift nun auch ein Namensstempel zugelassen?

Mit Gruß vom
Pelikan

 

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