@Cremer
So lange niemand rechtskräftig wegen einer Falschaussage vor Gericht verurteilt ist, gilt der Grundsatz in dubio pro reo, so dass es nicht daruf ankommt, ob und weshalb jemand im Rampenlicht stand....
Mag sein, dass viele Kunden keine Kennung haben.
Das ändert jedoch nichts daran, dass sie nun durch eine Korrektur der Stadtwerke entsprechend der Rechtslage ggf. schlechter stehen werden als zuvor. :roll:
Von seinen Rechten kann immer nur Gebrauch machen, wer diese kennt.
Daran wird sich nichts ändern.
Wer sich nicht interessiert, hat eben Pech gehabt. Er wird darüber nicht einmal unglücklich sein, weil er ja schon nicht weiß, was er sich vergibt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt