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Autor Thema: nachzahlungsforderung prüfen/korigieren  (Gelesen 4292 mal)

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Offline okieh

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nachzahlungsforderung prüfen/korigieren
« am: 18. März 2006, 18:13:50 »
huhu

folgender (natürlich fiktiver) fall.

eine endabrechnung sieht folgendermaßen aus.

1) 27.02.05 - 31.07.05
arbeitspreis 3,6 c/kwh x 8.741 = 314,68 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 155 tage = 50,96 EUR

2) 01.08. - 31.01.05
arbeitspreis 4,08 c/kwh x 17.322 = 706,74 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 184 tage = 60,49 EUR

3) 01.08. - 31.01.05
arbeitspreis 4,46 c/kwh x 3.965 = 176,84 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 28 tage = 9,21 EUR

Summe Netto: 1.318,92 EUR
16%                  211,03 EUR

Summe brutto 1.529,95 EUR

der unter 1 zugrunde gelegte preis 3,6 c/kwh ist bereits der, der in einer vorangegangenen erhöhung wegen unbilligkeit angefochten wurde. vorher war er 3,2 c/kwh. unter beachtung eines sicherheitszuschlages von 2% ergibt sich somit 3,264 c/kwh als von mir anerkannter preis.

kann nun auf alle 3 abrechnungsperioden der preis 3,264 c/kwh angewendet werden?

danke und grüßle
okieh

Offline wulfus

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nachzahlungsforderung prüfen/korigieren
« Antwort #1 am: 18. März 2006, 18:48:29 »
Ja, Heiko, genau so. Deine \'Ersparnis\' ist dann etwa € 393,-.
Schreibe mal, wie Du die verrechnen willst.

Offline okieh

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nachzahlungsforderung prüfen/korigieren
« Antwort #2 am: 18. März 2006, 18:52:25 »
indem ich die nachzahlungsforderung der endabrechnung entsprechend verringere.

ich hab die abschläge extra deswegen verringern lassen (und mir die differenz zum vom EV festgesetzten abschlag zur seite gepackt). wenn ich die abschläge in voller höhe überweisen hätte, würde ich wohl kaum mehr das geld wiedersehen.

gruß

ps
Zitat von: \"wulfus\"
Ja, Heiko,

alter fuchs ;)

Offline okieh

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nachzahlungsforderung prüfen/korigieren
« Antwort #3 am: 19. März 2006, 13:38:42 »
kann man eigentlich den zugrunde gelegten umrechnungsfaktor (10,686 kWh Hs/m³) nachprüfen/anfechten?

gruß
okieh

Offline Christian Guhl

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nachzahlungsforderung prüfen/korigieren
« Antwort #4 am: 20. März 2006, 18:46:36 »
@ okieh
Da man mir trotz Aufforderung den zugrunde gelegten Brennwert nicht nachgewiesen hat, werde ich bei der nächsten Abrechnung einen mir angemessen erscheinenden Faktor (z.B.Durchschnitt der letzten 5 Jahre)
ansetzen.
Soll der Versorger doch klagen.Vor Gericht muß er einen Nachweis über den Brennwert vorlegen.
Die Energieaufsicht in Niedersachsen interessiert sich offensichtlich für das Thema nicht. Nachdem ich die Angelegenheit geschildert hatte, bekam
ich als Antwort : Wir haben keinen Grund, die Angaben des EVU
(Eon-Avacon) anzuzweifeln.

 

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