huhu
folgender (natürlich fiktiver) fall.
eine endabrechnung sieht folgendermaßen aus.
1) 27.02.05 - 31.07.05
arbeitspreis 3,6 c/kwh x 8.741 = 314,68 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 155 tage = 50,96 EUR
2) 01.08. - 31.01.05
arbeitspreis 4,08 c/kwh x 17.322 = 706,74 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 184 tage = 60,49 EUR
3) 01.08. - 31.01.05
arbeitspreis 4,46 c/kwh x 3.965 = 176,84 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 28 tage = 9,21 EUR
Summe Netto: 1.318,92 EUR
16% 211,03 EUR
Summe brutto 1.529,95 EUR
der unter 1 zugrunde gelegte preis 3,6 c/kwh ist bereits der, der in einer vorangegangenen erhöhung wegen unbilligkeit angefochten wurde. vorher war er 3,2 c/kwh. unter beachtung eines sicherheitszuschlages von 2% ergibt sich somit 3,264 c/kwh als von mir anerkannter preis.
kann nun auf alle 3 abrechnungsperioden der preis 3,264 c/kwh angewendet werden?
danke und grüßle
okieh