Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechenprobleme  (Gelesen 8266 mal)

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Offline Geka

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Rechenprobleme
« am: 01. März 2006, 15:11:57 »
Hallo!

Ich muss gestehen, daß meine Mathekenntnisse suboptimal sind  :oops: und stehe jetzt nach Erhalt der Jahresabrechnung auf dem Schlauch:

1. Erhöhung im September 05 um 10 % (von 4 ct auf 4,4 ct)
2. Erhöhung im Dezember 05 um weitere 10,5 % ( von 4,4 ct auf 4,86 ct).

Gegen beide Erhöhungen habe ich mit dem Formschreiben Widerspruch eingelegt und Zahlungen unter Zugrundelegung des alten Preises von 4 ct geleistet.

Jetzt habe ich die Jahresabrechnung erhalten, wo folgende Preise berechnet wurden:

13.01.05 - 30.09.05: 3,65 ct
01.10.05 - 31.12.05: 4,05 ct
01.01.06 - 07.01.06: 4,51 ct

 :shock: Da blicke ich nicht mehr durch... Wenn ich richtig gerechnet habe, habe ich jetzt statt 21,5 % Preissteigerung sogar 23,5 % - ist das korrekt?

Wie rechne ich denn nun die Preiserhöhung wieder heraus? Und welche Preissteigerung kann ich als angemessen akzeptieren?

Ich hoffe, daß mir hier jemand aus diesem Chaos raushilft - schon mal im voraus danke  :)

Offline Cremer

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Rechenprobleme
« Antwort #1 am: 01. März 2006, 15:19:57 »
@geka,

bitte informieren Sie sich zunächst unter www.energienetz.de \"Fragen und Antworten\" und hier im Forum in den Threads der letzten 3 Wocehn, viel Arbeit, aber es hilft.

Wir können nicht immer von vorne anfangen, haben Sie bitte Verständnis dafür.

Legen Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhungen ab Septemeber 2004 und gegen die Gaspreishöhe an sich ein.

nehmen Sie den Preis September 2004 multipliziert mit dem Verbrauch 2005 und schon haben Sie den zu zahlenden Betrag. (zuzügl. Grundbetrag und Mehrwertsteuer )
MFG
Gerd Cremer
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Offline hollmoor

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Rechenprobleme
« Antwort #2 am: 01. März 2006, 15:32:31 »
Zitat von: \"Geka\"


Wie rechne ich denn nun die Preiserhöhung wieder heraus? Und welche Preissteigerung kann ich als angemessen akzeptieren?

Ich hoffe, daß mir hier jemand aus diesem Chaos raushilft - schon mal im voraus danke  :)


Verstehe ich nicht ganz:Preiserhöhung wieder rausrechnen?Preissteigerung angemessen akzeptieren?

Nehmen sie den aktuellen Preis(4Cent,wie sie schreiben)vor ihrem Widerspruch,mit Brennwertfaktor multiplizieren,Grundpreis und Mehrwersteuer drauf und bei evt.Nachzahlung überweisen.Abschläge auf dieser Basis ausrechnen und in Zukunft überweisen und alles bitte dem Versorger mitteilen.(Sollte sich lt.ihrer Abrechnung ein Guthaben ergeben,ist dies allerdings erst mal weg)

Haben sie erst ab September 05 widersprochen  ?
Und wie Cremer schreibt,bitte mal ein bisschen suchen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Geka

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Rechenprobleme
« Antwort #3 am: 01. März 2006, 16:32:24 »
Sorry, vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt....


Zitat von: \"Cremer\"


bitte informieren Sie sich zunächst unter www.energienetz.de \"Fragen und Antworten\" und hier im Forum in den Threads der letzten 3 Wocehn, viel Arbeit, aber es hilft.


Das habe ich natürlich getan, konnte aber die Antworten auf meine Fragen nicht finden.

Zitat von: \"Cremer\"

Legen Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhungen ab Septemeber 2004 und gegen die Gaspreishöhe an sich ein.


Habe ich getan, wie ich in meinem posting bereits erwähnte.


Zitat von: \"Cremer\"
nehmen Sie den Preis September 2004 multipliziert mit dem Verbrauch 2005 und schon haben Sie den zu zahlenden Betrag. (zuzügl. Grundbetrag und Mehrwertsteuer )


Ist Grundlage September 2004 korrekt? Im September 2004 habe ich 3,15 ct gezahlt - ich dachte, Grundlage wäre der Preis, der vor meinem ersten Widersprch galt, also 4,00 ct.  :?:

Offline Geka

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Rechenprobleme
« Antwort #4 am: 01. März 2006, 16:43:12 »
Zitat von: \"hollmoor\"
Verstehe ich nicht ganz:Preiserhöhung wieder rausrechnen?Preissteigerung angemessen akzeptieren?


Danke, ihre Nachfrage hat mir meinen Denkfehler klargemacht, ich brauche gar nichts rauszurechnen, weil ich den Preis vor dem Widerspruch als Grundlage nehmen kann - das habe ich jetzt begriffen  :)

Mit \"Preissteigerung angemessen akzeptieren\" meinte ich, ob ich wirklich den ursprünglichen Preis zugrunde legen kann, oder z.B. einen Aufschlag in Höhe der Inflationsrate o.ä. zahlen muss.

Zitat von: \"hollmoor\"
Haben sie erst ab September 05 widersprochen  ?


Ja. Gleichzeitig habe ich auch die Einzugsermächtigung gekündigt, so daß ich die Kontrolle darüber habe, wieviel Geld mein Energieversorger von mir bekommt :-)

Offline Cremer

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Rechenprobleme
« Antwort #5 am: 01. März 2006, 18:32:27 »
@Geka,

Haben Sie nicht!

Sie haben nur gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt.

Ich sagte Sie müssen auch gegen die Preishöhe an sich Widerspruch einlegen.

Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe

Schalten Sie nachträglich noch ein Jahr weiter zurück.

Wir haben alle gegen die Preiserhöhungen und gegen die Preishöhe an sich zum September 2004 Widerspruch eingelegt. Also Preiserhöhungen ab 1.10.2004 werden nicht akzeptiert und die Preise selbst sind zu hoch.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Geka

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« Antwort #6 am: 01. März 2006, 20:21:33 »
Danke, daß Sie mir in diesem Dschungel weiterhelfen!

Den Widerspruch habe ich mit dem Formschreiben des Bundes der Energieverbraucher eingelegt und hatte das so verstanden, daß damit auch Widerspruch gegen die Preishöhe eingelegt wird.

Ich werde also auch noch ein Jahr zurückgehen, d.h. ich kann mich also tatsächlich auf die Preise 2004 (bei mir zum 1. Februar 2005) berufen?
Wäre die Formulierung \"...lege ich nachträglich Widerspruch gegen die Preiserhöhung und gegen die Preishöhe an sich vom 27.12.2004 ein.\" in Ordnung?

Offline Cremer

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Rechenprobleme
« Antwort #7 am: 01. März 2006, 23:07:01 »
@Geka,

richtig so.
MFG
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