Es kann nicht oft genug gesagt werden, regelmässig den Zähler ablesen und prüfen, ob der Abschlag noch angemessen ist.
Sonst passiert das, was Ihnen passiert ist.
Zum Guthaben, das zwischen Versorger und Ihnen strittig ist, also die Differenz die sich ergibt, das sie Preise aus 2004 ansetzen, und der Versorger neue, höhere Preise, ist es so, wie vorher bereits gesagt.
Wenn sie keinen Rückforderungsprozess anstrengen, wovor i.d.R. abgeraten wird, abwarten und ggfs. in der Zukunft geltend machen, wenn die Situation bzgl. $315 BGB besser geklärt ist.