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Autor Thema: Stadtwerk gibt nur Vorlieferanterhöhung weiter, Billigkeit?  (Gelesen 8719 mal)

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Anonymous

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Gegen die dreifache Gaspreiserhöhung um 33% innerhalb von nur 9 Monaten bei der FairEnergie (Stadtwerke Reutlingen) haben 341 Gasbezieher (1,3% der Kunden) Widerspruch eingelegt. 35 von ihnen kürzten den Rechnungsbetrag auf das Niveau von 2004 (tlw. +2% als billig erachtetem Zuschlag), die meisten zahlten ihn unter Vorbehalt.

Die FairEnergie behauptet nun:
a) Sie gebe gerade mal die Erhöhungen ihres Vorlieferanten (GVS, Gasversorgung Süddeutschland) weiter, somit wären die Erhöhungen billig.
b) Die freiwillig im Januar 2006 mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte habe die Preise der FairEnergie als angemessen bestätigt. Dabei wären sogar nur 92% der Vorlieferanten-Preissteigerungen tatsächlich weitergegeben worden.

Deshalb würden nach ersten Versuchen, auf die Vernunft der Kunden zu setzen, anschließend gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Ist damit die Billigkeit der Erhöhungen tatsächlich gegeben, wenn Stadtwerke auf die mindestens ebensohohen Preissteigerungen der Vorlieferanten verwiesen (und diese ggf. auch belegen könnten)? Wie sollten wir Kunden uns nun verhalten?

Offline kamaraba

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Stadtwerk gibt nur Vorlieferanterhöhung weiter, Billigkeit?
« Antwort #1 am: 18. Februar 2006, 12:45:59 »
Im Forum lesen, Billigkeit kann nur ein Gericht feststellen.

Ihr Gasversorger steht derzeit auf Platz 94 der WDR-Gaspreistabelle
und gehört damit zu den 100 teuersten Gasversorgern in Deutschland.
Sagt eigentlich alles.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Anonymous

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Stadtwerk gibt nur Vorlieferanterhöhung weiter, Billigkeit?
« Antwort #2 am: 18. Februar 2006, 20:51:43 »
Mag ja sein, dass die Billigkeit endgültig nur das Gericht feststellen kann, aber: wie wahrscheinlich ist es denn, dass die Gerichte bei der Prüfung der Argumentation von Stadtwerken folgen, dass das Stadtwerk Preiserhöhungen des Vorlieferers in maximal gleichem Maße weitergeben darf? Vielleicht genügt manchen Gerichten so ein einfacher \"Nachweis der Rechtmäßigkeit und Billigkeit von Preiserhöhungen\"?

Würde mich sehr interessieren, falls es genau zu dieser Fragestellung bereits irgendwelche Urteile gäbe, denn ich möchte hart bleiben gegenüber der FairEnergie und mich eigentlich durch das Deloitte-Gutachten oder durch ein Mahnschreiben nicht einschüchtern lassen. Aber dafür benötige ich \"Munition\" in Form von Fakten (z.B. vorhandene Urteile) und nicht nur eine (mir bereits bekannte) Feststellung, dass nur Gerichte die Billigkeit wirklich amtlich feststellen können.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerk gibt nur Vorlieferanterhöhung weiter, Billigkeit?
« Antwort #3 am: 18. Februar 2006, 22:03:45 »
@Schof

Es gibt wohl nirgends mehr Munition als in den Gerichtsentscheidungen unter dem Link auf der Seite und die vielen Besprechungen zu Gerichtsentscheidungen gerade hier im Forum unter \"Grundsatzfragen\".

Nach den LG Bonn, Düsseldorf und Mannheim geht es um die Preiskalkulation schlechthin.

Auch nach dem Urteil des LG Heilbronn bedarf es der Billigkeitskontrolle des gesamten Preises, wenn Sie die Unbilligkeit des Gesamtpreises eingewandt haben und auch die alten Preise ausdrücklich nur noch unter Vorbehalt zahlen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline kamaraba

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Stadtwerk gibt nur Vorlieferanterhöhung weiter, Billigkeit?
« Antwort #4 am: 18. Februar 2006, 22:05:33 »
Gerichtsurteile gibt es hier:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1711&
Jeder Fall ist ein Einzelfall, also Sie müssen das schon durchziehen. \"Munition\" ist in diesem Forum zur Genüge vorhanden.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Anonymous

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Stadtwerk gibt nur Vorlieferanterhöhung weiter, Billigkeit?
« Antwort #5 am: 18. Februar 2006, 23:28:35 »
Wenn sich das Stadtwerk auf die ausschließliche Weitergabe von Vorlieferer-Preiserhöhungen beruft, dann ist das doch sicherlich auch aus dem Grund nicht ausreichend, weil (auch) die Stadtwerke durch das EnWG §1, 2 Abs.1 dazu verpflichtet sind, günstige Vorlieferanten zu finden, richtig? Und die scheint es bei dem riesigen Preisunterschied innerhalb Deutschlands nun wahrlich zu geben ...

 

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