@Pelikan
Da stimmen wir überein.
Durch ein falsches Urteil droht indes in Deutschland keiner sein Leben zu verlieren....
Man kann sich über eine Beliebigkeit, die man ggf. herausgelesen hat oder meint herausgelesen zu haben, echauffieren.
Nur: Wem nützt das?
Kann man beschränkte Ressourcen nicht ggf. effizienter verwenden?
Übrigends ist es im Zivilprozess so, dass unbestrittener Vortrag als wahre Tatsachenfeststellung unterstellt und dem Urteil zu Grunde gelegt werden kann, auch wenn es sich tatsächlich ganz anders zugetragen haben sollte......
Hätte der Gasversorger also statt seiner zutreffenden Bezugsmenge die Gesamtimportmenge für Deutschland vorgetragen und diesem Vortrag wurde nicht widersprochen, dann gilt der eben, ohne dass sich das Gericht damit zu befassen hätte, dass wohl nicht ein Gasversorger die gesamte Jahresimportmenge allein beziehen wird.....
Die prozessuale Wirklichkeit ist also eine andere als das, was wir gemeinhin Realität nennen.
Zwischen beiden kann es durchaus zu Verwerfungen kommen.
Das Gericht ermittelt den Sachverhalt nicht von Amts wegen oder erforscht diesen. Der Sachverhalt wird festgestellt, indem der unwidersprochene Tatsachenvortrag einer Partei als Sachverhalt zugrunde gelegt wird.
So kann an einem Verkehrsunfall schon einmal ein Pferd beteilgt gewesen sein, obwohl ein solches weit und breit nicht dabei war....
Was die Beklagte zu ihrer Bezugsmenge vorgetragen und das Gericht dann als Sachverhalt unterstellt hat, kann niemand nachvollziehen, der die Schriftsätze nicht kennt.
Ein Urteil kann man als Außenstehender nur darauf überprüfen, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt - mag dieser nun mit der Realität übereinstimmen oder nicht - die Entscheidung trägt oder nicht.
Möglicherweise besteht insoweit ein Mißverständnis, wenn man den Sachverhalt eines Urteils als bare Münze nimmt....
Es könnte auch ganz anders gewesen sein. Darüber hatte das Gericht jedoch nicht zu entscheiden......
Und deshalb kann man sich vortrefflich an Urteilen \"reiben\", ohne dass es in der Sache weiterführen könnte. Ebenso gut kann man ein totes Pferd schlagen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt