Gibt es einen Mathe- oder Physiklehrer in der Heilbronner Gaspreis-Initiative, der den Rechengang in der ausfuehrlichen Urteilsbeguendung nachpruefen kann ?
Landgericht Heilbronn Berufungsinstanz von Waldeyer-Hartz vs. Heilbronner Versorgungs GmbH
Gaspreis-Streit
http//www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1193381/index.html
Urteilsbegruendung Seite 17 hat m.E. fehlerhafte Berechnungen
Im Abschnitt (1)
... wird die Anpassung des Arbeitspreises dargestellt.
Bezugspreis wird berechnet aus
Arbeitspreis plus lohngebundenem (richtig ist lohnindexgebundenem) Leistungspreis.
Im Abschnitt (2)
... hat sich fuer die Beklagte dieser Bezugsleistungspreis um 0,237 Euro/kWh im Jahr erhoeht, ... was bei einer jaehrlichen Bezugsmenge von 500.000 kWh einer Kostensteigerung von 131.850 Euro ergibt.
Sind die 500.000 kWh die Menge, die nur die Tarifkunden abnehmen ? Die HVG hat nach eigenen Angaben (homepage) 60.000 Kunden - also nimmt jeder nur ca. 8,3 kWh/Jahr ab ??
Multiplikation ist richtig 0,2367 Euro/kWh * 500.000 kWh = 131.850 €
.... Dies wiederum entspricht bei einer Gesamtabgabemenge von 1.290.000 GWh (GigaWattStunden) einer Bezugskostenerhoehung von 0,0109 cent/kWh.
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Diesen Rechengang kann ich nicht nachvollziehen.
Werden die 131.850 € auf die Gesamtabgabemenge verteilt?
Wenn ja 131.850 € dividiert durch 1.290.000 (GWh) = 0,1017 €/GWh.
Das sind 10,17 cent/GWH,
dann drei Stellen nach links sind es 0,01017 cent/MWh;
dann nochmal drei Stellen nach links sind es 0,00001017 cent/kWh - das sind unter Bruedern Null cent oder 10,17 microcent.
Hier hat jemand Gigawatt/Megawatt/Kilo-Wattstunden durcheinandergebracht.
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Der Zahlenspiegel 2002 der Stadtwerke Heilbronn GmbH und der Heilbronner Versorgungs GmbH zeigt
Gesamtbezug von der GasVersorgungSueddeutschland
2.245 Mio kWh = 2.245 GWh
da koennen da oben nie und nimmer 1.290.000 GWh stehen.
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Gruss
Axel Jungfer
Gaspreis Initiative Herrenberg