@Salomee
Sie haben mich nicht richtig verstanden:
Das Urteil des AG Freiburg kann für Sie selbst nie rechtskräftig werden, weil Sie an diesem Streit überhaupt nicht beteiligt waren.
Die Stellungnahme der Freiburger Kollgen vom Januar 2005 gilt generell und überall.
Diese brauchen Sie jedoch konkret nicht fragen, denn diese arbeiten für die Versorger....
Das Urteil des Amtsgerichts Freiburg ist und bleibt für Sie selbst vollkommen ohne Belang, weil sich in Ihrem Gerichtsfverfahren etwas vollkommen anderes ergeben kann.
Schließlich könnte das Urteil an einem unkritischen oder leichtgläubigen Richter gelegen haben oder aber auch am unzureichenden Bestreiten des Verbrauchers.
Ob dem Urteil überhaupt eine vertiefte Prüfung nach den Kriterien des OLG Karlsruhe anhand der offen gelegten Kalkulation zu Grunde lag, ist nicht bekannt.
Es steht zu erwarten, dass dies nicht der Fall war.
Zudem ist ersichtlich, dass dort ein Verbraucher auf Feststellung der Unbilligkeit geklagt hatte. Wird eine solche Klage abgewiesen, wurde das prozessuale Gegenteil - nämlich die Billigkeit - gerade nicht festgestellt.
Badenova verfügt somit über gar kein Urteil, in welchem ein Gericht
im Tenor die Feststellung trifft, dass die Preise oder eine Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.
Eine solche Entscheidung kann nämlich nur ergehen, wenn das Unternehmen selbst klagt, was es bisher jedoch gar nicht getan hat.
Sie könnten sich an den Bund der Energieverbraucher und/ oder an die VZ BaWü wenden, ob diese das Urteil bei Gericht anfordern.
Im übrigen muss ich auf
Energiedepesche Sonderheft verweisen.
Der vor dem Amtsgericht unterlegene Verbraucher will Berufung einlegen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=16318Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt