Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BADENOVA  (Gelesen 43886 mal)

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Offline Salomee

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BADENOVA
« Antwort #15 am: 31. August 2006, 20:50:11 »
Guten Abend Herr Fricke,

danke für Ihre Informationen... ich bin mir noch nicht sicher ob der erste link für die badenova zutrifft, denn es ist ja entschieden worden in Freiburg, wie man liest in den Grundsatzfragen bzw. den angegebenen links, " Die Preiserhöhung war nicht „unbillig“, wie es in der juristischen Formulierung bei der öffentlichen Verkündung des Urteils heißt. "

es ging also nicht um die Forderungen eines Klägers sondern um die Billigkeit insgesammt. Jedenfalls, wenn man der Propaganda der Badenova glauben darf. Etwas anderes liegt ja nicht vor als Info.

Daß dieses Urteil nirgendwo behandelt wird in den einschlägigen Webseiten hat mich auch enttäuscht. (Verivox z.B. bringt ausschliesslich für Verbraucher positive Meldungen) Schliesslich drückt Badenova jetzt mit aller Gewalt auf die Einschüchterungstube. Man lässt jetzt die Betroffenen einfach ins Feuer laufen und schaut zu was passiert. Dumm ist nur daß das alles auch eine Menge Geld kosten kann. Wenn ich nicht bis 4.09. zahle, oder den Hahnzudreher reinlasse, habe ich eine einstweilige Verfügung am Hals.
Ob sie nicht sogar Recht hat kann ich nicht beurteilen... das Schreiben der Freiburger Anwälte aus ihrem zweiten link hat kein Datum, es ist mir also nicht klar ob das alles nach dem "Badenova ist billig" - Urteil auch gilt.  

ebenso weiss ich nicht was es bedeutet, daß ich die neue Forderung samt Anmahnung gar nicht bekommen habe sondern gleich die Gassperrung ins Haus kriege... das scheint ja völlig schnurz zu sein. Es scheint auch völlig schnurz zu sein, daß ich denen Hausverbot erteilt habe.

Natürlich ist auch der Zeitpunkt geschickt gewählt, wenn alle Anwälte im Urlaub sind. Ich versuche mal die Anwälte des zweiten links morgen zu erreichen.  

Kann man den Wortlaut des Urteil nicht beim Amtsgericht erfragen..um was es da konkret gegangen ist?

Salomee

Offline Salomee

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BADENOVA
« Antwort #16 am: 31. August 2006, 21:13:32 »
jetzt hab ich noch was interessantes gefunden:

http://www.baden-online.de/art_0_72_1823_politik#

danach heisst es:

Auf Anfrage der Mittelbadischen Presse teilte das Amtsgericht gestern mit, dass eine Berufung zugelassen wurde, obwohl der Streitwert unterhalb der Berufungsgrenze liegt. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig (Az.: 53 C 153/06).

Ist das so? danach bliebe ja wirklich alles beim Alten, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist?

Salomee

Offline RR-E-ft

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BADENOVA
« Antwort #17 am: 01. September 2006, 10:37:00 »
@Salomee

Sie haben mich nicht richtig verstanden:

Das Urteil des AG Freiburg kann für Sie selbst nie rechtskräftig werden, weil Sie an diesem Streit überhaupt  nicht beteiligt waren.

Die Stellungnahme  der Freiburger Kollgen vom Januar 2005 gilt generell und überall.

Diese brauchen Sie jedoch konkret nicht fragen, denn diese arbeiten für die Versorger....

Das Urteil des Amtsgerichts Freiburg ist und bleibt für Sie selbst vollkommen ohne Belang, weil sich in Ihrem Gerichtsfverfahren etwas vollkommen anderes ergeben kann.

Schließlich könnte das Urteil an einem unkritischen oder leichtgläubigen Richter gelegen haben oder aber auch am unzureichenden Bestreiten des Verbrauchers.  

Ob dem Urteil überhaupt eine vertiefte Prüfung nach den Kriterien des OLG Karlsruhe anhand der offen gelegten Kalkulation zu Grunde lag, ist nicht bekannt.

Es steht zu erwarten, dass dies nicht der Fall war.  

Zudem ist ersichtlich, dass dort ein Verbraucher auf Feststellung der Unbilligkeit geklagt hatte. Wird eine solche Klage abgewiesen, wurde das prozessuale Gegenteil - nämlich die Billigkeit - gerade nicht festgestellt.

Badenova verfügt somit über gar  kein Urteil, in welchem ein Gericht im Tenor die Feststellung trifft, dass die Preise oder eine Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.

Eine solche Entscheidung kann nämlich nur ergehen, wenn das Unternehmen selbst klagt, was es bisher jedoch gar nicht getan hat.

Sie könnten sich an den Bund der Energieverbraucher und/ oder an die VZ BaWü wenden, ob diese das Urteil bei Gericht anfordern.

Im übrigen muss ich auf Energiedepesche Sonderheft verweisen.

Der vor dem Amtsgericht unterlegene Verbraucher will Berufung einlegen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=16318



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rainer Brombach

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BADENOVA
« Antwort #18 am: 08. September 2006, 13:47:55 »
Die Badenova lässt es auch nach dem Urteil des Freiburger Amtsgerichts nicht auf eine einstweilige Verfügung gegen die Versorgungseinstellung ankommen.

Aus der Jahresabrechnung vom 13.04.2006 wurde von uns die Zahlung des gesamten Nachzahlungsbetrages in Höhe von 1.343,60 € verweigert. Gegen die Abrechnung wurde Unbilligkeit eingewendet, da der berechnete Preis um 36% über dem Preis liegt, den wir als plausibel ansehen. Die Plausibilität wurde auf Basis der Preise von 1997 der damaligen EVO Breisach zuzüglich der Preis- und Steuererhöhungen von 1997 bis 2005 berechnet (im benachbarten Versorgungsgebiet würden uns die Stadtwerke Rastatt für die gleiche Abnahme nach aktuellen Preisen 31% weniger berechnen als die Badenova).

Die Badenova stellte sich auf den Standpunkt, dass wir zumindest zur Zahlung des Betrages verpflichtet seien, der bei Ansatz des als plausibel erkannten Betrages nachzuzahlen wäre. Mit einzelnen Korrekturen an unserer Berechnung verlangte sie die Zahlung von 569,84 €. Da dieser Betrag nicht bezahlt wurde, drohte die Badenova am 29.08.2006 die Versorgungssperre an.

Daraufhin haben wir sie aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, und anderenfalls angedroht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass ihre Argumentation gegenüber dem Landeskartellamt und dem Amtsgericht Freiburg bei uns nicht verfangen wird, da wir überhaupt nicht bestreiten, dass die Erhöhung der Importpreise 2005 zum 1.1.2006 eine Preiserhöhung um 10% rechtfertigen. Die Unbilligkeit ihrer Preise ist auf die Preiserhöhungen vor allem zwischen 2002 und 2005 zurückzuführen.

Hierauf teilte man uns jetzt mit, dass es sich bei der angedrohten Versorgungssperre um eine automatisch erzeugte Computerantwort gehandelt habe (was zwar nicht stimmt, aber sei\'s drum) die irrtümlich erfolgt sei. In jedem Fall werde man an der Geschäftspraktik festhalten, und Versorgungssperren nicht aussprechen, soweit die Unbilligkeit gegen die geforderten Beträge eingewendet worden sei.

Nach meiner Ansicht scheut die Badenova gerichtliche Auseinandersetzungen wie der Teufel das Weihwasser. Sollte die Annahme, dass die Gaspreise um mehr als 30% überteuert sind, gerichtlich festgestellt werden, käme dies einer wirtschaftlichen Katastrophe gleich. Die zuviel eingenommenen Gelder werden ja laufend und munter an die Gesellschafter ausgeschüttet oder für Luxussanierungen des Hauptsitzes verschwendet. Da ist nichts mehr übrig um zuviel verlangtes Geld an alle Kunden zurück zu bezahlen.

Offline Salomee

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BADENOVA
« Antwort #19 am: 09. September 2006, 08:35:30 »
Auch der neuerliche Sperrversuch wurde zurückgenommen... Man entschuldigt sich es wäre ein Versehen gewesen.
(Die müssen ja eine Buchhaltung haben!!)
Daraufhin durfe ich meinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurücknehmen, was mich 35 E kostet.
Nach wie vor ist das Berechnen der Badenova von irgendwelchen "Fehlbeträgen" mir NICHT nachvollziehbar- (Die müssen ja eine Buchhaltung haben!!)
meiner Meinung nach wird hier eine einzige Verwirrungstaktik und Beschäftigungstherapie produziert... so kann man auch versuchen, Leute zu zermürben.
Angeblich haben ja Leute Ruhe, wenn die Erklärung der Badenova "von weiteren Mahnverfahren abzusehen", über einen Rechtsanwalt gegangen ist.
Mal sehen, ob das stimmt.

Salomee

Offline RR-E-ft

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BADENOVA
« Antwort #20 am: 09. September 2006, 17:52:37 »
@Salomee

Man darf in solcher Situation den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht zurücknehmen, sondern muss erklären, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.

Bei der Rücknahme eines Antrges werden immer dem Antragsteller die Kosten auferlegt, ebenso bei Klagerücknahme.

Im Falle der Erledigterklärung wird über die Kosten danach entscheiden, wie die Sache ohne das erledigende Ereignis voraussichtlich ausgegangen wäre.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Salomee

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BADENOVA
« Antwort #21 am: 09. September 2006, 20:26:12 »
Herrje... man muss heutzutage echt Jurist sein, und zwar selber.  Oder man sollte nicht herumstreiten.
Zur Zurücknahme hatte mich der Anwalt beauftragt, dem ich den ganzen M... jetzt übergebe.  

Anscheinend bin ich hier das Beispiel im Forum für alles wie man es NICHT machen soll.

Aber wer weiss, wie das ausgegangen wäre..man sagte mir ja, daß in Müllheim üblicherweise solchen Anträgen nicht stattgegeben werde. Wenn ich das richtig verstanden habe: das "zurücknehmen" macht die Sache etwas billiger als ein Entscheid, der womöglich auch noch zu meinen Ungunsten ausgegangen wäre.

Danke für Eure vielen Ratschläge!

Salomee

Offline fizzz

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BADENOVA
« Antwort #22 am: 17. Oktober 2006, 22:40:24 »
Kurze Info: Ich habe im Okt.2005 und Jan.2006 jeweils nach den Preiserhöhungen mit dem Musterschreiben reagiert und auch ab Jan.2006 die Abschläge nur per Überweisung bezahlt.
Die Badenova antwortete auf beide Briefe mit Standardschreiben, mit "Verweis auf die Billigkeit" und "Energiepreise" und daß "letztendlich die Gerichte entscheiden müssten."

Jetzt kam die Jahresabrechnung und natürlich mit den xx % erhöhten Verbrauchsentgelten als Grundlage. Der nächste Schritt wäre natürlich, eine Gegenrechnung aufzumachen mit je ca 2% Preissteigerung für 2005 und 2006.
Hier müsste ich dann die Differenz mit den nächsten neuen Abschlägen verrechnen und einbehalten. Dies in einem Brief per Fax/Einschreiben an Badenova begründen und darlegen, mit dem Verweis auch meinen Widerspruch mit Bitte um Offenlegung der Kalk.

So wäre der Ablauf oder ? vielleicht kann jemand was sagen, der in gleicher Situaion steht, was er macht.

Also ist es (bei mir) nicht wegen 17,- Nachzahlung, sondern 100-200 Eur., die ich mit den nächsten Abschlägen verrechne und einbehalten solte.

Das wäre doch nicht mehr als gerecht !  Danke für jeden Kommentar und/oder Ergänzung.

Strom: eprimo, Gas BADENOVA

Offline Christian Guhl

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BADENOVA
« Antwort #23 am: 17. Oktober 2006, 23:00:20 »
Das wäre vielleicht gerecht, aber nicht rechtens !
Das Guthaben darf nicht mit den kommenden Abschlägen verrechnet werden. Sorry, ist leider so ! Wenn per Lastschrift gezahlt wurde, kann man versuchen, die letzten Abschlagzahlungen bei der Bank rückgängig zu machen. Ansonsten ist nichts mehr zu machen.

Offline Cremer

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BADENOVA
« Antwort #24 am: 17. Oktober 2006, 23:00:43 »
@fizzz,

war hier bereits mehrfach besprochen worden.

Nutzen Sie zunächst die Suchfunktion und informieren Sie sich.

Wir können nicht bei jedem "Neuen" alles immerwieder wiederholen, haben Sie dafür Verständnis.

In Kürze:

Keine 2% Preisteiegerungen zugestehen, sondern der Preis Sept. 2004.
 
Nach Widerspruch hätten sich die Abschläge soweit kürzen müssen, um mit eigener Jahresrechnung eine Nachzahlung zu haben. Nur diese wird geleistet.

Verrechnung mit den neuen Abschlägen ist rechtlich nicht möglich.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline fizzz

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BADENOVA
« Antwort #25 am: 20. Oktober 2006, 20:54:30 »
OK, danke für d.Info. Habe mich in den Foren schlau gemacht. Die vergangenen Abschläge sind verloren, jedoch könnte ich für die kommende Periode bis Sept.07 den Abschlag runterrechnen  mit den Preisen die vor meinem Widerspruch im Sept.05 galten. (wie beschrieben mit ca 90% der zu erwartenden Rechnung).
Das der BADENOVA per fax mitteilen und dann:

1.) Ab Sept.05 die Rechnung neu aufmachen ?
oder
2.) Ab jetzt , Sept.06 die Rechnung neu aufmachen mit den alten Preisen vor dem Widerspruchszeitpunkt.?

Da bin ich mír nicht sicher, und aus den anderen Foren ist das nicht eindeutig zu entnehmen.
 :cry:

Ich möchte jetzt nicht nachgeben! Ich werde die Gegenrechnung aufmachen mit den Preisen ab 2004, obwohl ich erst ab 08/2005 Kunde der Badenova bin. Ist vielleicht etwas mutig?

Die Gegenrechnung fax ich an Badneova und die Nachzahlung bezahle ich nicht. Das schreibe ich auch. Die wollen ja informiert sein.

Offline RR-E-ft

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Offline fizzz

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BADENOVA
« Antwort #27 am: 29. November 2006, 21:02:29 »
Nur zur Info und allgemeinen Ermutigung:
BADENOVA akzeptiert meine Abschlagskürzung , ich habe meine eigene Rechnung mit den Energiepreisen von 2004 aufgemacht.

Jetzt bezahle ich statt 90,- noch 75,- monatl. Abschlag.
Meine Rückforderung für das letzte Jahr zuviel bezahlter Abschläge haben sie ebenfalls rücküberwiesen.!

Also nur Mut an alle die noch an die Gerechtigkeit glauben!

Offline Cremer

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BADENOVA
« Antwort #28 am: 29. November 2006, 23:36:57 »
@fizzz,

nun, was soll denen den anderes übrigbleiben als zu akzeptieren - vorläufig -

Hauptsache dieses Geld und nicht weniger  :wink:

Alle Versorger warten jetzt ab, bis die ersten Urteile purzeln.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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BADENOVA
« Antwort #29 am: 04. Dezember 2006, 20:00:04 »
http://www.energate.de/news/86717

Ob § 307 BGB versus § 315 BGB bei den Prozessen eine Rolle spielte, ist nicht bekannt, ebenso, ob Berufung zugelassen und eingelegt wurde.

 

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