Hallo,
ich habe aufgrund der Infos hier unter
http://www.energieverbraucher.de Widerspruch bei der letzten Strompreiserhöhung zum 01.01.2006 wegen Unbilligkeit §315 GBG Widerspruch erhoben.
Als Antwort schreiben mir die SW Wachenheim, dass diese von der SW beantragten Strompreiserhöhungen, vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz am 20.12.2006 genehmigt wurden und ich ganz beruhigt sein kann, da das Ministerium als Landeskartellbehörde den Antrag der SW und die dazu gehörenden Kalkulationsgrundlagen intensiv geprüft hat. Das Ministerium hat nämlich die beantragten Strompreiserhöhungen nicht in voller Höhe genehmigt, d. h. ein Teil des höheren Bezugspreises kann nicht an die Kunden weiter gegeben werden, die gehen zu Lasten der Stadtwerke Wachenheim.
3. Wir sind auch nur der Landeskartellbehörde gegenüber verpflichtet, die gesamte betriebswirtschaftliche Kalkulation offen zu legen. Die Strompreiserhöhung entspricht sehr wohl der Billigkeit nach § 315 BGB, weil wir lediglich einen Teil der gestiegenen Bezugskosten gewinnneutral an unsere Kunden weitergeben. Der Strommarkt ist seit 1999 liberalisiert. Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihnen etwas vorenthalten oder wir mit den Strompreisen zu teuer sind, so haben Sie das Recht, sich einen neuen Stromlieferanten zu suchen. Vielleicht haben Sie zudem das Glück und finden einen preiswerteren.
Meine Frage, habe ich da überhaupt Chancen den Strompreis zu minimieren, oder haben die SW Recht? Wie soll ich weiter verfahren? Gem. Recherche im Internet sind die SW Wachenheim, allerdings schon die günstigsten, finde jedoch auch das ist immer noch zu teuer!
Danke im Voraus für Feedback