@joki4711
Kein Versorger wird Ihren Widerspruch anerkennen. Das ist auch völlig egal.
Sie haben widersprochen und erkennen nur die Preise Sept. 2004 an.
Ob das den Stadtwerken nun paßt oder nicht. Die Festetzung der neuen Preise ist für Sie, nach dem Widerspruch, völlig unverbindlich.
Deswegen brauchen Sie nicht vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Gegen was denn auch ? Grund zum Klagen haben vielleicht die Stadtwerke. Wenn die meinen, Ihr Widerspruch sei unbegründet, sollen die das doch vor Gericht beweisen.
Wenn Sie wollen, können Sie den Stadtwerken ja mitteilen, daß Sie den Widerspruch aufrechterhalten. Eigentlich brauchen Sie nicht einmal das zu tun. Kürzen Sie wenn nötig die Abschläge und korrigieren Sie die nächste Jahresverbrauchsabrechnung. Und lassen Sie sich nicht durch
Mahnungen und ähnliche Schikanen der Stadtwerke nervös machen.Alle Schreiben die man Ihnen schickt, haben nur das Ziel, Sie zum bezahlen der unbilligen Preiserhöhungen zu bewegen. Das müssen Sie einfach aussitzen !