Hallo zusammen
natürlich hat auch mein EVU den Widerspruch vom letzten Jahr auf die Erhöhungen im Oktober 04 und Januar 05 \"ignoriert\" und die Jahresabrechnung für 2005 zu den von ihm geforderten Preisen erstellt, natürlich wurde wieder jeweils im Oktober 2005 sowie zum Januar 2006 erneut der Preis erhöht.
Nun las ich in einigen Beiträgen hier im Forum (und auch in den Fragen u. Antworten > Nr. 40), dass man gegen diese erneuten Erhöhungen auch erneut Einspruch (mit Musterbrief) erheben soll - andererseits sagt Antwort Nr. 40: \"Dieser Preis gilt dann, bis der Versorger gegen Sie durch ein rechtskräftiges Urteil einen höheren Preis durchsetzt.\"
Warum gilt dies nicht auch für den ersten Einspruch/Musterbrief? Hat sich mittlerweile hier etwas an der Rechtslage verändert? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Da mein Verbrauch laut Abrechnung sogar um über 600 kWh(Jahr) gesunken ist - somit die neue, geforderte Erhöhung der Abschläge rein preisbedingt ist, wollte ich eigentlich wie bisher den reduzierten Abschlag (Preis 2004 + 2%) weiterzahlen...
Noch ein Gedanke zur Aktion selbst: ich hätte nicht erwartet, dass dieses Thema mal so stark in den Medien präsent ist, und auch nicht, dass die Aktion sich über so lange Zeit hinziehen würde. Sowohl wir Verbraucher wie auch die (oft lokalen) EVU scheinen in einer Art \"Waffenstillstand\" zu verharren und auf eine Lösung zu warten. Aber wann könnte hier endlich mal der Knoten platzen?
Grüße an alle Mitstreiter!