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Autor Thema: Warum erneuten Musterbrief bei bestehendem Widerspruch?  (Gelesen 3852 mal)

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Offline Mr. Morler

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Warum erneuten Musterbrief bei bestehendem Widerspruch?
« am: 06. Februar 2006, 10:07:54 »
Hallo zusammen

natürlich hat auch mein EVU den Widerspruch vom letzten Jahr auf die Erhöhungen im Oktober 04 und Januar 05 \"ignoriert\" und die Jahresabrechnung für 2005 zu den von ihm geforderten Preisen erstellt, natürlich wurde wieder jeweils im Oktober 2005 sowie zum Januar 2006 erneut der Preis erhöht.
Nun las ich in einigen Beiträgen hier im Forum (und auch in den Fragen u. Antworten > Nr. 40), dass man gegen diese erneuten Erhöhungen auch erneut Einspruch (mit Musterbrief) erheben soll - andererseits sagt Antwort Nr. 40: \"Dieser Preis gilt dann, bis der Versorger gegen Sie durch ein rechtskräftiges Urteil einen höheren Preis durchsetzt.\"

Warum gilt dies nicht auch für den ersten Einspruch/Musterbrief? Hat sich mittlerweile hier etwas an der Rechtslage verändert? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Da mein Verbrauch laut Abrechnung sogar um über 600 kWh(Jahr) gesunken ist - somit die neue, geforderte Erhöhung der Abschläge rein preisbedingt ist, wollte ich eigentlich wie bisher den reduzierten Abschlag (Preis 2004 + 2%) weiterzahlen...

Noch ein Gedanke zur Aktion selbst: ich hätte nicht erwartet, dass dieses Thema mal so stark in den Medien präsent ist, und auch nicht, dass die Aktion sich über so lange Zeit hinziehen würde. Sowohl wir Verbraucher wie auch die (oft lokalen) EVU scheinen in einer Art \"Waffenstillstand\" zu verharren und auf eine Lösung zu warten. Aber wann könnte hier endlich mal der Knoten platzen?

Grüße an alle Mitstreiter!

Offline hollmoor

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Warum erneuten Musterbrief bei bestehendem Widerspruch?
« Antwort #1 am: 06. Februar 2006, 11:01:38 »
@Mr.Morler

Was hast denn erwartet? Das die ganze Aktion in eine paar Monaten erledigt ist?So schnell \"schießen die Preußen\"bekanntlich nicht!
Also sich in Geduld üben!
Und sicherheitshalber immer wieder schön bei Preiserhöhungen widersprechen um sich beim EVU in Erinnerung zu halten.Kann nie verkehrt sein!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Mr. Morler

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Warum erneuten Musterbrief bei bestehendem Widerspruch?
« Antwort #2 am: 07. Februar 2006, 09:42:33 »
In der Tat hatte ich wirklich nicht erwartet, dass evtl. Jahre vergehen, bevor es zu einer allgemein akzeptierten Regelung kommt. Mal eine blöde Frage: wie würden \"alte\" Forderungen eigentlich versteuert, wenn sie denn erst in 2007 zugesprochen würden? Mit 19%?

Im Moment sieht es ja eher nach viel Bewegung in diesem Jahr aus; gerade kam in der NDR-Nachrichten auch die Meldung über die Entscheidung des LG Hannover...klang fast etwas euphorisch;-)

Grüße
Frank

Offline RR-E-ft

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Warum erneuten Musterbrief bei bestehendem Widerspruch?
« Antwort #3 am: 07. Februar 2006, 12:18:43 »
@Mr. Morler

Der Versorger wird Forderungen aus den Verbrauchsabrechnungen geltend machen, soweit diese bisher offen stehen.

Damit ist auch klar, welche Steuer zur Anwendung kommt, nämlich die in den laufenden Rechnungen ausgewiesene.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Anonymous

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Warum erneuten Musterbrief bei bestehendem Widerspruch?
« Antwort #4 am: 24. Februar 2006, 22:15:02 »
Dieses Thema des wiederholten Widerspruchs beschäftigt mich auch.

Wäre es nicht sinnvoll erstmal die Reaktion des Versogers auf den ersten Widerspruch aus dem Jahre 2005 abzuwarten.
Für den Fall dass er sein \"Recht\" nicht vor Gericht durchsetzt, wäre dieses Jahr schon mal gewonnen. Im nächsten Jahr geht´s dann wieder von vorne los.
Für den Fall das er sein\"Recht\" vor Gericht durchsetzt, wäre der Streitwert gering, somit die Verfahrenskosten. (0€ bei sofortiger Anerkenntnis!?)  Nicht Jeder hat eine entsprechende Rechtschutzversicherung und geht eine Instanz weiter. Aber im nächsten Jahr könnte das Spiel trotzdem von vorne betrieben werden.
Ich denke, dass dies die Versorger auch ne Stange Geld und Nerven kosten würde.

Ist es umgekehrt nicht so, wenn ich mehrere Preiserhöhungen im Laufe der Zeit widerspreche, der Versorger klagt und Recht bekäme, er dann alle Preiserhöhungen damit durchsetzt. Obwohl das Gericht eventuell bei der letzten Preiserhöhung für den Kunden entschieden hätte ...hoher Streitwert... Prozesskosten..usw.

Frage: wenn der Verbraucher beim Amtsgericht Recht bekommt, der Versorger eine Instanz weiter geht und Recht bekommen sollte. Gibt es auch dann die Möglichkeit der sofortigen Anerkenntnis. Wie hoch wären dann die Prozesskosten? (Streitwert 500€)

 

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