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Autor Thema: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg  (Gelesen 77542 mal)

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Offline benno

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #90 am: 13. Dezember 2007, 13:57:30 »
Hallo Schwalmtaler,
genau die meine ich. Ich habe auch den Eindruck, dass man da bestens aufgehoben ist.
Vielleicht sollten wir NGW\'ler uns mal in natura treffen, um uns auszutauschen.

Gruß
benno

Offline Sandhase

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #91 am: 14. Dezember 2007, 09:06:57 »
Moin, Moin,
Ich wäre bei einem Treffen dabei um sich mal persönlich austauschen zu können.
 Gruss Sandhase

Offline Schinderhannes

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #92 am: 14. Dezember 2007, 16:02:37 »
Hallo Zusammen

Habe heute dieses Schreiben mit der Drohung eines Musterverfahrens auch bekommen. Für mich sieht es eindeutig wie ein Standardschreiben aus. Es wird mit keinem Wort darauf eingegangen, wie von mir gefordert, ein Neuberechnung nach dem vertraglich vereinbarten Tarif von 1994 zu erstellen. Weiterhin das übliche Bla Bla mit Wirtschaftsprüfer und so.

Trotzdem sollten wir das Treffen jetzt bald in Angriff nehmen!

Gruß
Schinderhannes

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #93 am: 14. Dezember 2007, 19:18:26 »
@all

Hallo Leute, wo kommt ihr denn auf einmal alle her =)

einen gemeinsamen Austausch bei einem gemütlichen Beisammensein fände ich ebenfalls sehr schön.
Ehrlich gesagt, hätte ich i.M. aber nicht die Zeit diesen zu organisieren.
Vielleicht erklärt sich ja ein anderer Mitstreiter dazu bereit?
In diesem Falle gebt mir einfach den Termin bekannt und ich bin natürlich dabei.
Es wäre auch nett, dazu nicht unbedingt bis nach Münster fahren zu müssen, da gibt es zwar einen schönen Weihnachtsmarkt, aber wir wollen uns ja austauschen und nicht...... ;).....
....denn sprechfähig (und fahrtüchtig) sollte man schon bleiben.

Davon abgesehen, empfinde ich das o.g. Schreiben als Säbelgerassel!
Es enthält i.G. keine Information, keinen Wert, und keine Aufstellung der Forderung, keine Summe in €, o.ä.
Also?
Woher soll der \"gemeine\" Kunde denn nun wissen, in welcher Höhe bzw. Summe die NGW die jeweilige Forderung beziffert!
Ohne jedwede Forderungsaufstellung!

Zitat: ....Rückstände aus.... in vollständiger Höhe.... auszugleichen?
Vollständig? In welcher Höhe? Zahlen? Fakten?

Offline benno

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #94 am: 17. Dezember 2007, 14:41:11 »
Hallo zusammen!

wg. Treffen.
Vielleicht sollten wir das für Mitte bis Ende Januar 2008 ins Auge fassen und uns dann an einem möglichst zentralen Ort treffen. Dazu müssten wir natürlich mal unsere Wohnorte outen. Ich komme aus Schermbeck.

Interesantes zu NGW, Gelsenwasser ....
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,523775,00.html
 offensichtlich kommt da \"Großes\" auf uns zu.

Schönen Tag noch!
Gruß
benno

Offline lex

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #95 am: 29. Dezember 2007, 23:06:27 »
Hallo zusammen!

Frohe Weihnachten gehabt zu haben!

Kurze Info meinerseits:
- bin ebenfalls seit 2004 Widerständler (3. Jahresabrechnung)
[dank der hier vorhandenen Musterschreiben und vielen Infos anderer Mitstreiter
bin ich ermutigt worden, und konnte auch meinen Nachbarn dazu gewinnen]
- Habe die Beiträge von Kampfzwerg (u.a.) verfolgt und kann nur bestätigen,
das die Schreiben doch ziemlich identisch sind, so auch das Letztere
\"Androhung eines Musterverfahres\"

Bzgl. Sondervertrag bzw. Grundversorgung habe ich mittlerweile Klarheit.

Vorgeschichte:
Habe 2003 das Haus gekauft (kein Neubau) und nach Zählerstandabgleich (telefonisch) ein Schreiben von NGW bekommen: \"...hiermit bestätigen wir den durch Entnahme von Erdgas über Ihren Erdgasanschluß zustande gekommenen Vertragsschluß. Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag gelten die AVB, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\". Ferner stand in dem Schreiben der Anfangszählerstand, Zählernummer, NWB der Gastherme, und der Tarif (ErdgasMidi).
Beigefügt war eine Info-Broschüre mit dem Ablauf (Abschlagszahlung, Zählerstand, Rechnung, etc.). Das Preisblatt enthielt drei Tarife (Erdgas-Mini,-Midi, u. Maxi) und
eine Berechnung der Grundpreise. Außerdem einen Hinweis, das bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten der günstigste Tarif (Midi oder Maxi) für die Jahresabrechnung genommen wird. Ein Vertragswerk habe ich nie erhalten.

In einem Schreiben vom 11.September 2006 \"Anpassung der Erdgaspreise zum 1. Oktober 2006\" werden allerdings Erdgas-Mini und -Midi als Allgemeine Preise (... für Haushaltskunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung...) benannt und nur ErdgasMaxi als Sondervertrag ausgewiesen!
Demnach bin ich kein Sonderkunde!

Meine letzte Abrechnung ist auch sehr unübersichtlich (Drei Tarife: ErdgasMidi, Mini, Best + MwSt-Änderung + Preisänderung).
Meinen Widerspruch zur \"Zwangseinstufung\" in den Best-Tarif wurde immer noch
nicht akzeptiert (bereits zweites Schreiben verschickt).

Hier wird auch viel über den Faktor zur Umrechunung in kWh berichtet, Habe meine Werte mal gesammelt: 2003/4-9,98 2004/5-9,94 2005/6-9,88 2006/7-9,97.

Die Grundpreisberechnung bzw. die neue Preisgestaltung ist ebenfalls schleierhaft (Angabe Nettopreise):
[1] Bisher ErdgasMidi 9,45€/Monat (bis 10kW)
zzgl. 0,51€/Monat für jedes weitere kW,falls >10kW

[2] Ab 01.Mai 07 Mini 2,55€/Monat (unabh. von kW)
Midi 0,98€/Monat je kW
!!! automatische Umstufung in Midi !!!

[3] Ab 01.August 07 Mini 2,55€/Monat (unabh. von kW)
Midi 18,90€/Monat (unabh. von kW)
Best 0,98€/Monat je kW
!!! automatische Umstufung in Best !!!

Mit meiner Anlage (18kW) ergiben sich somit zwei saftige Preiserhöhungen:
[1] 162,36€ [2] Midi 211,68€ [3] Midi 226,80€

Eine Umverteilung, die angeblich die Sparsamen belohnt. Hat für mich aber eher den Anschein die Einnahmen zu sichern. Logischerweise müssten die Grundpreise sinken und der Arbeitspreis steigen, damit Sparsamkeit Wirkung zeigt!
Wer kann schon \"mal eben\" eine neue Heizungsanlage kaufen, um seine Grundpreise zu senken, und wer weiß was morgen wieder für \"Besch... den Kunden, wo es nur geht\"-Strategien unterwegs sind.
Habe meine Heizung vor kurzem Warten lassen und nebenläufig mal gefragt, ob eine Reduzierung der NWB der Gastherme überhabt möglich und sinnvoll ist. Natürlich nicht (zumindest meine Anlage)! Die Geräte sind entsprechend ausgerüstet. Damit die Abgaswerte weiterhin GUT bleiben, sollte die Gasmenge NICHT reduziert werden, weil die Luftmenge gleich bleibt; kann halt nicht verändert werden!

Leider habe ich das letzte Jahr verpennt meine Abschlagszahlungen zu reduzieren. Der Winter war doch recht mild. Gelobe Besserung!

Am 17.12.2007 habe ich ein weiters Schreiben von NGW erhalten. Was schon!
Rechzeitig zum Weihnachtsfest \"... untere Beschaffungskosten sind wieder gestiegen ...\".

Habe den Eindruck, das NGW sich Ihrer Sache doch sicher ist, weil mittlerweile wieder 12 Abschlagszahlungen erfolgen sollen, der erste Abschlag mit der Abrechnung erfolgt und angepasste Abschläge nicht bestätigt werdenm, ferner mein Widerspruch noch nicht bestätigt wurde.

Das Warten darauf, das die Herren Politiker etwas unternehmen bzw. ein Gericht eine Entscheidung fällt macht mich mürbe. Aber ich will nicht verzagen und schliesse mich Eurer Idee an: Treffen und vielleicht eine gemeinsame Rechtsvertretung finden - gute Idee - auf das wir weiter kommen!

Gruß
Lex

Offline Schwalmtaler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #96 am: 02. Januar 2008, 12:31:22 »
Hallo Lex,

hast Du mit Hauskauf nichts bzgl. Gasbezug unterschrieben?

Was steht denn auf deiner ersten Abrechnung? Sondervertrag oder Midi/Maxi?

Ob Sondervertrag oder Grundversorgung läßt sich nicht einfach aus abgerechnetem Tarif klären.
Sondern was hat man untzerschrieben bzw. hat man überhaupt was unterschrieben ist auch wichtig!

Gruß
Schwalmtaler

Offline lex

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #97 am: 02. Januar 2008, 14:57:27 »
Hallo Schwalmtaler,

nein ich habe nichts unterschrieben. Habe ich bisher noch nicht gebraucht (also auch nicht, als ich noch zur Miete wohnte). Nur per Telefon die Anschlussdaten und den Zählerstand bekanntgegeben, das wars.

In den \"Preisblättern\" bzw. ausgewiesenen Preisen auf entsprechenden Schreiben ist zu Anfang nur ErdgasMaxi mit \"Es gelten Sondervereinbarungen\" gekennzeichnet!
Erst mit dem Schreiben \"Anpassung der Ergaspreise zum 1. Oktober 2006\" sind die
Tarife ErgasMini u. ErgasMidi deutlich gekennzeichnet als \"...Versorgung von Haushaltskunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung...\".
In den Abrechnungen steht kein besonderer Vermerk.
Muss ich jetzt wieder zweifeln?!

Welchen Tarif haben Sie? Mussten sie etwas unterschreiben? Haben Sie ein Vertragswerk
bekommen ?

Gruß
Lex

Offline Schwalmtaler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #98 am: 03. Januar 2008, 09:56:43 »
Hallo Lex,

schau mal in deine PN!!!

Offline Bernie57

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #99 am: 03. Januar 2008, 11:02:24 »
@ schwalmtaler

Zitat: Hallo Lex,
schau mal in deine PN!!!

Bei mir sind die Verhältnisse genau so wie bei Lex. Kann ich bitte auch eine PN bekommen?

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #100 am: 04. Januar 2008, 09:28:10 »
@all

ich wünsche allen Mitstreitern ein erfolgreiches und frohes neues Jahr, Kampfgeist, Mut und Durchhaltevermögen. Und Humor  ;)



@Schwalmtaler, Lex, Bernie57

Ehrlich gesagt, kann ich nicht erkennen wieso diese Diskussion über PN geführt werden sollte!
Bezogen auf deren Inhalt hätte ich meinen Schriftwechsel und vieles mehr hier ebenfalls nicht veröffentlichen dürfen.
Und inwieweit hätte Euch das in der Sache dann weitergebracht?
Eben!

Zur Sache:  Die Modalitäten in Bezug auf Tarifkunden, Sondervertragskunden und konkludenten Vertragsschluss durch Entnahme von Gas, sind hier im Forum bis heute mehrfach und umfassend diskutiert worden.
In aller Freundschaft: Meine Empfehlung wäre daher zunächst einmal eine etwas genauere Recherche.

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #101 am: 16. Februar 2008, 19:26:55 »
Hallo zusammen,

zur Info:

inzwischen habe ich zwei Androhungen eines Musterverfahrens ohne weitere Ankündigung und unter Fristsetzung erhalten.

Die zweite, letzte Frist ist bereits abgelaufen.

Ich habe weder die Forderungen ausgeglichen noch die Schreiben beantwortet.

Die Forderungen wurden i.Ü. nicht genau beziffert! Nicht in Heller, nicht in Cent.

Im Gegensatz dazu kann ich meine Rückforderung ziemlich genau beziffern.

Und lasse die Möglichkeit einer Rückforderungsklage gerade juristisch prüfen. Im Hinblick auf Verjährung/Verwirkung etc.pp.
Denn die werde ich wahrscheinlich selbst in Angriff nehmen müssen.
Eigentlich hatte ich ja die Hoffnung auf Gegenklage, aber dazu müsste ich erst einmal verklagt werden und die drohen ja immer nur  :rolleyes:

\"Aber - witzig\" finde ich wieder einmal die augenscheinliche Hilflosigkeit und das Nichtvorhandensein passender Textbausteine in Bezug auf Sondervertragskunden.

Ist ja irgendwie schon mitleiderregend, wie sich der Versorger in jedem Antwortschreiben - ohne Ausnahme - auf § 315 und dementsprechende Urteile, Wirtschaftsprüfertestate, Bezugskosten und Unangemessenheit/Angemessenheit bezieht.

Er hat nämlich für bzw. eher gegen Sondervertragskunden keine adäquate Munition! Nichts, null, niente!

Man achte einmal auf die folgende Formulierung in einem der Schreiben:
\"Wir können Sie daher nur erneut auffordern, die Rückstände (.....)auszugleichen.\"
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Genau. Mehr können sie eben nicht!

Ich schon.

Kürzen bis auf die ursprünglich vertraglich vereinbarten Preise!
Und ich zahle nicht einen Cent mehr!

Denkt an § 814 BGB!!!

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #102 am: 07. März 2008, 20:03:01 »
@all

Ich habe inzwischen meinen Vertrag juristisch prüfen lassen.
Obwohl ich mir eigentlich sehr, sehr sicher war.   ;)

Mit folgendem Ergebnis:

1. SV
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

2. Preisbasis für die Kürzungen ist 1991
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

3. Die Preisänderungsklauseln sind unwirksam
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

4. Aus 1-3 ergibt sich allerdings, dass meine konsequenten Kürzungen ausgesprochen sinnvoll waren.
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

5. Eine Klage gegen mich ist mehr als unwahrscheinlich
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für mich)

6. Rückforderungsklage ist noch in Prüfung
(ist ausgesprochen schade....?)


siehe auch hier
Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #103 am: 18. März 2008, 10:40:08 »
ich hatte eigentlich schon für April mit einem netten Brief gerechnet.


http://www.ngw.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2008/03/2008_03_17.htm

17.3.2008 - NGW passt Erdgaspreise an
Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) werden den Erdgaspreis zum 1. Mai 2008 anheben. „Die Anpassung ist notwendig, da sich aufgrund der weltweit gestiegenen Energiepreise unser Bezugspreis für Erdgas in den letzten Monaten ebenfalls erhöht hat“, erläutert Herbert Jung, kaufmännischer NGW-Geschäftsführer.

Bei konstant bleibenden Grundpreisen wird der Bruttoarbeitspreis im Tarifbereich um 0,51 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und im Sondervertragsbereich um 0,39 ct/kWh angehoben.
Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer Nennwärmebelastung der Heizungsanlage von 13 kW muss beim Produkt „Best“ mit Mehrkosten von rd. 6,50 Euro pro Monat (inkl. 19 % Umsatzsteuer) rechnen. Dies entspricht einer Steigerung von 6,92 Prozent.
In allen Preisen sind insgesamt rund 30 Prozent Abgaben für die Mineralölsteuer, Ökosteuer, Umsatzsteuer und Konzessionsabgaben enthalten.

Jeder Kunde wird schriftlich über die für ihn geltenden Preise informiert.

NGW versorgt folgende Kommunen mit Erdgas:
Alpen, Hamminkeln, Isselburg, Issum, Kevelaer, Linnich, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Voerde, Weeze, Xanten.

Duisburg, 17. März 2008


[Ergänzung von Evitel2004: Auf verlinkte HP als Pressemitteilung gekennzeichnet, sollte dies später nicht mehr erkennbar sein]

Offline Schinderhannes

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #104 am: 08. April 2008, 20:50:02 »
Hallo Zusammen

Wie schon mehrfach angeregt, wollten wir NGW-Protestler uns einmal zum Meinungsaustausch treffen.

Dieses Treffen findet nun am Mittwoch den 14. Mai 2008 um 19:00 Uhr im Motel Van der Valk, Krefelder Str. 169, in 47447 Moers statt.

Anfahrtsbeschreibung unter folgendem Link:

http://www.vandervalk.de/moers_anfahrt.html

Ich denke dieses Treffen ist sehr wichtig, um sich einmal kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Ich hoffe auf rege Teilnahme.
Um eine ungefähre Teilnehmerzahl zu ermitteln, bitte ich kurz um Anmeldung!

Viele Grüße

Schinderhannes

[Ergänzung Evitel2004: zur Treffensdiskussion Gelsenwasser u. NGW Treffen ]

 

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