Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg  (Gelesen 80368 mal)

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Offline Kampfzwerg

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nur der Vollständigkeit halber der restliche Schriftwechsel nach der Preiserhöhung zu Jan.06
zum Thema des alten Forums:

Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser

Kampfzwerg

gemäß Musterbrief:

Erhöhung Ihrer Energiepreise am 01.01.2006 mit Schreiben vom 19.12.05

Sehr geehrter,

ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der
Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung
nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.

Ich fordere Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit
der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur
Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung darf als Druckmittel nur eingesetzt werden, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung
gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.

Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben mit der Tariferhöhung zu
verrechnen, Guthaben sind also voll ohne Verrechnung auszuzahlen. Eine
eventuelle Nachzahlung erbringe ich selbständig.

Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der bis auf weiteres
unverbindlichen Preiserhöhung nicht erhöht werden, da dies im Falle der
Unbilligkeit unweigerlich zu Überzahlungen führen würde. Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen mit Stand
30.09.2004. Ich rüge auch diese als unbillig und behalte mir vor, auch
deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.

Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen.

Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu
bestätigen.

Mit freundlichem Gruß



Antwort NGW

Ihre E-Mail vom 21.12.2005 und Ihre Kritik haben wir zur Kenntnis genommen und bedanken uns für Ihre offenen Worte.

Wie Sie uns mitteilen, sind Sie mit der Erhöhung der Erdgaspreise nicht einverstanden und wollen die Begleichung Ihrer Rechnungs- und Abschlagsbeträge nur gekürzt unter Vorbehalt vornehmen. Hierbei berufen Sie sich auf § 315 und unterstellen, dass die Preise nicht nach billigem Ermessen festgelegt wurden.

Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass es jederzeit unser Bestreben ist, Ihr fairer Partner zu sein. Aus diesem Grund lassen wir unsere Preise regelmäßig von unabhängiger Seite überprüfen. Die auf dem Gebiet der Energiewirtschaft erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Infoplan Wirtschaftsberatung GmbH, Düsseldorf, hat der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) mit Gutachten bestätigt, seit dem 1. Januar 2004 die Rohmarge (Erlöse abzgl. Bezugskosten) nicht verbessert zu haben. Im Gegenteil: die Gutachter bestätigen, dass NGW einen Teil der Bezugskostensteigerung selbst getragen hat, so dass sich die Rohmarge im genannten Zeitraum trotz der neuerlichen Tarifanhebungen verschlechtert hat.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Hintergründe der auch aus unserer Sicht unangenehm hohen Energiepreise zu erläutern. Sicher haben Sie in den letzten Monaten die stetige Steigerung der Energiepreise verfolgt. Ursache ist unter anderem eine weltweit erheblich steigende Energienachfrage, vor allem im asiatischen Raum. Der Gaseinkaufspreis von NGW lässt sich von dieser Entwicklung leider nicht abkoppeln. Um Ihnen eine sichere Versorgung zu garantieren haben wir langfristige Verträge mit unseren Vorlieferanten abgeschlossen. Diese sind an das weltweite Energiepreisniveau gekoppelt. So stieg unser Erdgasbezugspreis im Laufe des Jahres 2005 deutlich an.

Unternehmen wie NGW, die Endabnehmer versorgen, haben keine Einflussmöglichkeiten auf die internationalen Preisentwicklungen. Zu diesem Ergebnis ist auch das Kartellamt NRW gekommen. Die letzte Überprüfung der Gaspreise hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Zukünftig haben Landes- und Bundeskartellamt ein einheitliches Vorgehen bei der Erhebung der Gaspreise angekündigt. Dabei soll jährlich am 1. November jedes Gasversorgungsunternehmen zu seinen Gaspreisen befragt werden. NGW begrüßt diese Maßnahme, die mehr Transparenz in die Kalkulationsgrundlagen bringen soll.

Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen. Weitere detaillierte Informationen enthält unsere Broschüre \"Erdgasinformation\", die wir Ihnen im Januar zustellen werden.

Der zweimonatliche Abschlag von xxx Euro blieb unverändert. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Jahresrechnung 2006 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.

Zur Info: Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH sind ein GELSENWASSER-Unternehmen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für darüber hinausgehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter in unserem Kundenservice-Center unter der Telefonnummer 0180 - 1 99 99 91 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
GELSENWASSER AG
Kundenservice-Center




Den Antwortpassus mit dem \"fairen Partner\" und der \"Wirtschaftsberatung\" kannte ich ja schon aus dem letzten Antwortschreiben.
Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen.
Daraus entnehme ich (Schelm), dass ein späterer Zeitpunkt durchaus in Frage kommt.

Witzig fand ich diesen Satz NGW begrüßt diese Maßnahme, die mehr Transparenz in die Kalkulationsgrundlagen bringen soll.
Sollte das bedeuten, dass sie ihre eigenen Kalkulationen selbst nicht verstehen?

In der detaillierten ?? Broschüre \"Erdgasinformation\" mit dem Titel \"Wir geben Gas und tun was!\" wurde nochmals mit Hinweis auf die Wirtschaftsberatung \"um jeden Zweifel auszuräumen\" um das Kundenvertrauen geworben \"Fairness schafft Vertrauen\".
Ansonsten war der Flyer eine Art Beratungsgutschein-Scheckheft mit der Möglichkeit von Zuschüssen (25-250€] bei Nutzung.
Mit anderen Worten: absolut verzichtbar.


Nachtrag:
Bis heute habe ich nach meiner \"Anpassung\" der Jahresrechnung weder Mahnung noch Sperrandrohung o.ä. meines Versorgers erhalten.
Hoffe, das bleibt auch so.

Offline Monaco

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #1 am: 06. Februar 2006, 13:40:49 »
@kampfzwerg

Offensichtlich tut man sich in der Branche inzwischen auch schwer, Mahnungen zu verschicken. Nachdem sich wohl auch bis zum letzten Versorger herumgesprochen haben dürfte, dass man sich mit Sperrandrohungen eher ein Eigentor schießt (siehe Urteilsbegründung LG Düsseldorf vom 04.01.06), hat man jetzt wohl sogar Respekt davor, Mahnungen zu versenden. Und das, obwohl man sich ja im Recht meint ...
Nun, so weit scheint das eigene Vertrauen dann wohl doch nicht zu reichen.
Uns muss dieses Vorgehen zunächst nicht weiter stören. Möglicherweise ist dies auch nur die Ruhe vor dem großen Sturm. Denn wer glaubt denn allen Ernstes, dass sich eine so mächtige Wirtschaft so einfach geschlagen geben wird. Man ist sich allerdings seiner Mittel wohl noch nicht so ganz sicher (vielleicht wurden auch von \"ganz oben\" Maulkörbe verteilt ...).

Wir schlagen uns derzeit mit einem noch weiterreichendem Problem herum: An unseren Tarif ist das Lastschriftverfahren gebunden. Nachdem unser Versorger bis Oktober 2005 die gekürzten Beträge eingezogen hat, will er dies auf einmal nicht mehr akzeptieren. Mit der Folge, dass er beabsichtigt, uns in einen anderen Tarif \"umzugruppieren\". Das lehnen wir derzeit beharrlich ab und bestehen auf den Einzug der fälligen Beträge im Lastschriftverfahren, um die Tarifbedingungen zu erfüllen. Unser Versorger möchte jedoch auch die nicht fälligen, weil unverbindlichen Preisbestandteile mit abbuchen. Und weil wir ihm dies nicht gestatten, bucht er im Moment überhaupt nichts ab. So zahlen wir seit Dezember 2005 gar nichts mehr. Schließlich haben wir einen ungekündigten Tarif und eine gültige (wenn auch begrenzte) Einzugsermächtigung erteilt. Wenn man davon kein gebrauch machen möchte, auch gut. Allerdings ist uns schon bewusst, dass er auf dieses Geld Anspruch hat. Aber, dann soll er es abbuchen...
Wie man sieht, werden die Auswirkungen der Preiswidersprüche immer gravierender. Es bleibt jedoch allein den Versorgern überlassen, hier Klarheit zu schaffen.
Solange jedoch das Geschäft mit den \"Nichtwidersprüchlern\" so gut läuft, hat man hier wohl kaum ein Interesse, etwas heraufzubeschwören, was man hinterher vielleicht bereuht.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline userD0005

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #2 am: 06. Februar 2006, 14:07:43 »
auch mein Versorger, die Spreegas in Cottbus, hat mir mitgeteilt,
das auf das Anmahnen der Beträge verzichtet wird.
Natürlich werden mir Verzugszinsen berechnet.
Und das vonb mir einbehaltene Geld wird auf dem gerichtlichen Weg
ranbesorgt, also ich werde verklagt.....
da bin ich ja mal gespannt!

Gruß
pitti.

Offline Monaco

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #3 am: 06. Februar 2006, 15:15:19 »
@Pitti


Das sind wir alle.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #4 am: 06. Februar 2006, 15:19:54 »
@Monaco

es war für die Versorger ja auch ein langer schmerzhafter Prozess-Weg zu der Erkenntnis, dass solcherlei Drohgebärden nicht nur nicht angebracht, sondern auch rechtswidrig sind und sie sich daher damit zu allem anderen inzwischen auch noch lächerlich machen.

Das und die zunehmende Publizierung der Urteile führt wiederum zu noch mehr Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit, damit zu noch mehr Protesten und in Folge vergrößert sich das Heer der Widersprüchler ständig. Uns kann es nur recht sein. Ich glaube auch an die Ruhe vor dem Sturm und an Maulkörbe von oben.

Das Misstrauen der Versorger in ihr eigenes Selbstvertrauen scheint mir mehr als angebracht zu sein.
Da haben sich schon andere mächtig verspekuliert. Oder heisst es andere Mächtige? Ich sage nur Akkermann.

Wenn es im Zuge der Iran-Affaire tatsächlich zu einer massiven Steigerung der Energiekosten kommen sollte, dürfte auch das Heer der Nichtwidersprüchler kleiner werden.
Es wird auch Zeit. Weniger zahlen wollen alle, aber wie immer wird auf \"Vorreiter\" spekuliert, die die Arbeit abnehmen und den Weg bereiten.
Intzischen haben die Versorger aber wohl schon genug Geister gerufen, die sie jetzt nicht mehr loswerden. Diese Lawine werden sie nicht mehr aufhalten können, wollen aber natürlich vermeiden einen von Ihnen selbst angestrengten Prozess zu verlieren. Zum einen wegen der befürchteten Nachzahlung an ihre Kunden, zum anderen wegen der verheerenden Signalwirkung. Soviel zum Selbstvertrauen.
Es wird noch mächtig spannend.

Interessant, das Vorgehen in Ihrem Fall des Versuchs der \"neuen Tarifgestaltung\".
Die Methoden erinnern doch stark an einen verzweifelten Versuch mittels Repressalien einen Kunden so lange weich zu kochen bis er entnervt aufgibt.
Ich gehe davon aus, dass dieser Wunsch vergebens ist :wink:


@Pitti

extra mitgeteilt hat er es mir nicht und zum Thema Klage kann ich nur sagen: bitte gerne!

Offline Monaco

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #5 am: 07. Februar 2006, 08:28:49 »
@Kampfzwerg

Hätten Sie vor 3 Jahren geglaubt, Sie kämen auch nur ansatzweise damit durch, einfach Ihre Energierechnung zu kürzen?

Ich glaube es fängt (ganz langsam) ein Umdenken in den Köpfen statt. Man lässt sich nicht mehr einfach alles so ohne weiteres gefallen. In Frankreich z.B. musste sich sogar die Regierung schon so manches Mal vom eigenen Volk \"umstimmen\" lassen. Warum nicht auch in Deutschland. Erst wenn wieder ein gewisser Respekt gegenüber den \"einfachen\" Leuten Einzug hält und sich diese nicht Ohnmächtig der Selbstbedienungsmentalität der Entscheidungsträger ergeben, wird sich hier hoffentlich etwas zum Guten wenden.
 
Nun aber wieder zum eigentlichen Thema:

In unserem Fall ist es nämlich mit dem \"neuen\" Tarif so eine Sache. Uns liegt ein Schreiben unseres Versorgers vor, in dem dieser wortwörtlich behauptet: \"... Auf Grund des von Ihnen unterzeichneten Vertragsangebotes führen wir die Gaslieferung zu folgenden Bedingungen durch: Pos. 1, Zählernummer: xxx, Datum 30.01.06, Abrechnungsrundlage: Erdgas Classic-Paket, Abschlag: xxx € ...\"

Ein derartiges Angebot haben wir weder erhalten und schon gar nicht unterzeichnet. Wir haben unseren Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit in einem anderem Tarif im August 2004 unterzeichnet. Auf telefonische Anfrage war plötzlich der Computer ausgefallen ...

Ist das nur dreist, oder schon frech oder gar ein Betrugsversuch?

Wer mit solchen Mitteln kämpft, braucht sich über Proteste nicht zu wundern. Andererseits verdeutlicht es die Hilflosigkeit einzelner Versoger. Einige scheinen inzwischen so verarmt zu sein, dass man sich nicht mal mehr eine Rechtsabteilung leisten kann. Wie sonst sollte man sich die verquere Rechtsauffassung mancher Unternehmen erklären ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Graf Koks

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #6 am: 07. Februar 2006, 10:22:55 »
Zitat von: \"pitti\"
auch mein Versorger, die Spreegas in Cottbus, hat mir mitgeteilt,
das auf das Anmahnen der Beträge verzichtet wird.
Natürlich werden mir Verzugszinsen berechnet.
Und das vonb mir einbehaltene Geld wird auf dem gerichtlichen Weg
ranbesorgt, also ich werde verklagt.....
da bin ich ja mal gespannt!

Gruß
pitti.



@pitti:

Schreiben Sie der Spreegas, das mangels Fälligkeit des Unterschiedsbetrages selbstredent KEIN Verzug vorliegt und daher auch keine Zinsen zu entrichten sind. Achten Sie darauf, dass die Spreegas Ihre Zahlungen gemäß Tilgungsbestimmung bzw. Musterschreiben verrechnet, und nicht etwa laufende Abschlagszahlungen auf Restbeträge aus alten Abrechnungen oder Zinsen oder Mahnkosten.

Sollte die Spreegas sich hartnäckig weigern, empfehle ich Ihnen das Brandenburgische Wirtschaftsministerium, Abt. Energieaufsicht, einzuschalten. Das hat schon andernorts für Bewegung hin zum rechtmäßigen Zustand gesorgt.


Sollte man Sie ernsthaft verklagen, melden Sie sich bitte im Forum.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

Offline userD0005

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #7 am: 07. Februar 2006, 12:48:12 »
@Graf Koks

auf den nicht Eintretenden Verzug hatte ich Spreegas mehrfach hingewiesen. Hatte auch die entsprechenden Urteile beigebracht
(selbst als .pdf per e-mail). Spreegas stellt dies alles (Widerspruchsrecht Billigkeitskontrolle nach BGB§315, Nichtfälligkeit etc. pp.) als meine persöhnlich Rechtsauffassung dar, die nicht von Spreegas geteilt wird.
Ich hatte zu der ganzen Thematik seit September 05 regen Kontakt mit Spreegas, wobei immer die selbe \"Leier\" gedreht wurde.
Nun hat Spreegas mir mitgeteilt, das alle Meinungen zur Sache ausgetauscht sind und sie in der Sache nicht mehr mit mir diskutieren wollen. Jetzt werde ich Spreegas nur noch über die aktuelle Rechtsprechung am laufen halte. Am besten per Fax.....

ich habe gekürzt und irgentwann werden die ja mal das Geld haben wollen..

Spreegas hatte meine begrenzte Einzugsermächtigung zurück gewiesen.
Nun zahl ich halt per Überweisung. Im Betreff immer Abschlag Gas Monat X Jahr Y.

Auf die Klage bin ich gespannt....
Ich bin seit einiger Zeit Mitglied im Bund der Energieverbraucher und habe auch eine bis jetzt recht gute Rechtschutzversicherung....

Ich werde wohl nen eigenen Tread zum Thema Spreegas aufmachen...

Gruß
Pitti

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #8 am: 07. Februar 2006, 14:30:49 »
@Monaco

nein, hätte ich nicht gedacht.
Aber ich bin noch lernfähig :D
und Versuch macht klug.

Wenn es sich lohnt, und das meine ich nicht materiell, für eine gute Sache oder seine Überzeugung zu kämpfen, dann muss man es auch wenigstens versuchen.
Deutschland krankte im Gegensatz zu Frankreich schon immer an zu viel Selbstzweifel, gepaart mit Obrigkeitsdenken und zu wenig Streitkultur.
Die Methoden des \"Umstimmens\" der Franzosen waren jahrhundertelang allerdings auch nicht ohne, Motto: und bist du nicht willig, gebrauch ich Gewalt.
Es heisst Respekt muss man sich verdienen und die Widersprüchler sind auf diesem Weg schon ein gutes Stück weitergekommen.

Zu Ihrem Fall:
Es dürfte für den Versorger nach seiner Argumentation zu schliessen doch ein Leichtes sein, den Beweis für Ihre Unterschrift, d.h. den angeblich unterschriebenen Vertrag, vorzulegen. Ich denke schon, dass er da in die Beweispflicht für seine Behauptung zu nehmen wäre.
Wäre spannend zu sehen was er dann beibringt.
Oder sollte der angebliche Vertrag dann auch urplötzlich verloren gegangen sein?
Dann könnte man auch über weitere Rechtmittel nachdenken.

Man glaubt es einfach nicht, was denen so alles einfällt.
Dreist ist es allemal, die Computerpannen sind immer sehr beliebt!

Interessant war auch die Darstellung bereits erfolgter Rechtsprechung als \"persönliche Rechtsauffassung, die nicht von Spreegas geteilt wird\" bei Pitti. Sollte der Versorger seine Rechtsabteilung schon outgesourced haben?
Dabei entstehen ja manchmal die abstrusesten Sachen.

Einfach nur ohne Worte!

Offline userD0005

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #9 am: 07. Februar 2006, 15:58:24 »
@ Kampfzwerg

Ich stimme Ihnen voll zu.
Für mich geht es erst in zweiter Linie um materielle Aspekte. In erster Linie geht es wohl um die ideellen Aspekte des Ganzen.
Ich mag es nicht für dumm verkauft zu werden nach dem Motto \"Friss (zahle) oder stirb.

Ich würde ganz gerne mal meinen kompletten \"Gedankenwechsel\" zwischen Spreegas und mir dem Forum zur Verfügung stellen. Nur leider
bin ich schlecht beim eintippen des Ganzen.

Die Frage ob Spreegas die Rechtsabteilung \"ougesourced\" hat kann ich ja mal an meinen Versorger weiterreichen....  :lol:

Im übrigen zum Thema Streitkultur und Obrigkeitsdenken ist das Beste Beispiel wohl das verwähren von Volksentscheiden auf Bundesebene.

Gruß  
Pitti

Offline Monaco

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #10 am: 08. Februar 2006, 11:20:17 »
@Kampfzwerg


Ein entsprechendes Schreiben mit Bitte um Übersendung einer Vertragskopie ist bereits unterwegs. Natürlich bin auch ich gespannt, wie man darauf reagiert. Irgendwann wird ja der Computer wieder funktionieren ...


@pitti

Ihren letzten Ausführungen kann ich nur zustimmend ergänzen:
\"Feigheit vor dem eigenen Volke!\" Eigentlich wollten wir in diesem Forum ja nicht politisch werden. Manchmal muss es aber doch sein ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #11 am: 08. Februar 2006, 11:54:40 »
@Monaco

spätestens aus den eintreffenden Rg. und Mahnungen lässt sich schlussfolgern, dass die Computer wieder einsatzfähig sind und ich dachte immer es heisst \"Feigheit vor dem Feind!\" :lol:


@Pitti

Ihr Schriftwechsel mit Spreegas ist bestimmt informativ, hilfreich für andere und hat offensichtlich auch noch einen erheblichen \"Spaßfaktor\".

Also bitte, enthalten Sie ihn uns nicht vor!!

Eintippen ist mächtig mühsam. Ich kenne Ihre technischen Möglichkeiten nicht, aber vielleicht geht einscannen, in Word umwandeln und hier einkopieren?
Email-Schriftwechsel macht es da natürlich viel leichter.

Offline energienetz

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #12 am: 08. Februar 2006, 19:34:45 »
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Protestler gegen überhöhte Energiepreise und Mitglied im Bund der
Energieverbraucher, bitte ich Sie heute um Ihre Hilfe.

Heute bekam ich eine Mahnung der Niederrheinwerke Viersen über 70,72 €.
mit folgendem Inhalt.

\"wegen der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung
haben wir heute gemäß § 33, Abs. 2 der AVB unsere Lieferung
eingestellt.\"

\"Eine Wiederaufnahme der Versorgung ist nur möglich, wenn der gesamte
offene Forderungsbetrag, einschließlich der unten genannten Kosten für
die Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung bar eingezahlt wird.\"

\"Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung auch in den nächsten Tagen
nicht nachkommen, sehen wir uns leider weiterhin veranlasst, den
Versorgungsvertrag fristlos gemäß  33 der AVB zu kündigen und unsere
Forderung auf dem Rechtsweg Ihnen gegenüber geltend zu machen\"

offene Forderung  35,72 € keine Angabe woher. Kosten für Sperrung 35,00€

Der Betrag der durch die Nichtzahlung der Preiserhöhung aufgelaufen ist,
beträgt zur Zeit ca. 280,00 €.

Bisher wurden weder Strom noch Gas abgestellt.

Meine Frage hierzu, soll ich darauf reagieren? Wenn Ja, Wie.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #13 am: 08. Februar 2006, 20:17:51 »
@energienetz

Lieber Admin,
vielleicht ist mir die Frage erlaubt, was die \"Niederrheinwerke Viersen\" denn bitteschön mit der NGW zu tun haben?

Oder soll der Niederrhein als \"Oberbegriff\" verstanden werden, dann müsste man allerdings den Thread-Titel ändern??
Allerdings würden dann auch reichlich Versorger zusammengefasst.

Zum Thema:
Das einzige Mittel dürfte in diesem Stadium doch wohl die \"Einstweilige Verfügung\" per Gericht sein. Schnelles Handeln ist gefragt.

Offline RR-E-ft

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #14 am: 08. Februar 2006, 20:17:57 »
@energienetz

Sucht da nicht jemand dringend Hilfe?

Die persönlichen Daten sollten nicht mit ins Forum eingestellt werden, wenn nicht eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung bzw. ein dahingehend geäußerter Wunsch vorliegt.

****


Ich würde zunächst beim Versorger nachfragen, ob es sich um ein Missverständnis handelt, ggf. schriftlich bestätigen lassen.

Das macht man am besten im Servicebüro unter Zeugen.

Sollte es sich um kein Missverständnis handeln, ist zu fragen, obe es überhaupt eine entsprechende Sperrandrohung gab.

Gab es eine solche oder wird beabsichtigt, ohne eine solche zu sperren, ist das zu empfehlen, was immer in solchen Fällen empfohlen wird:

Hausverbot/ Kartellbehörde bzw. Energieaufsichtsbehörde/ Schutzschrift bzw. Einstweilige Verfügung.

Dann müssen den Streit ggf. Gerichte entscheiden.

Dafür sind diese geschaffen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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