Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg  (Gelesen 20616 mal)

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Offline Meckerziege

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« am: 18. Januar 2006, 16:40:37 »
Hallo Zusammen,

da ich leider viel zu spät auf die Möglickeit des Widerspruchs gestoßen bin, habe ich erst am 30.12.05 auf die Preiserhöhung vom 01.01. und 01.10.2005, sowie am 03.01.2006 auf die Preiserhöhung zum 01.01.2006 reagiert und den Musterbrief versandt.
Bisher habe ich von der Rhenag keinerlei Reaktion auf meine 3 Schreiben. Jedoch kam gestern die Rechnung für den Zeitraum 18.05. bis 31.12.05 mit dem Ergebnis: 104 Euro Guthaben (logisch, hab ja bis dahin auch die geforderten überhöhten Abschläge gezahlt!)
Die Rhenag hat im Januar den von ihr errechneten Abschlag abgebucht, weil meine Einschreiben sich mit der Abbuchung sicher überschnitten haben. So weit so gut. In der Rechnung wird nun wiederum der Abschlag für Februar erhöht. Das Guthaben von 104 Euro wird dabei in Abzug gebracht.

Ich habe nun die Befürchtung, dass die trotz meiner Einschränkung der Einzugsermächtigung den angekündigten höheren Betrag abbuchen lassen. Falls das geschieht, kann ich den dann den Betrag durch die Bank zurückholen lassen? Oder geht das nicht bei Einzugsermächtigung?
Ich würde eigentlich am liebsten wie folgt vorgehen:
Guthaben = 104,47 Euro
Abschlag gem.Widerspruch 99,00 Euro + 2 % = 100,98 Euro
verbleiben im März 100,98 Euro - 3,49 Euro = 97,49 Euro
ab April dann regelmäßig 100,98 Euro monatlich.

Meine Frage an die \"Besserwisser\": Wäre das so machbar und korrekt?

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt

liebe Grüße aus Freudenberg von

der ratlosen Meckerziege

Offline Cremer

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #1 am: 18. Januar 2006, 19:05:12 »
@Meckerziege,

die 2% Zuschläge müssen Sie nicht zugestehen.

Rückbuchen geht schon, bei den geringen Differenzen würde ich aber, wie von Ihnen vorgeschlagen, verrrechnen.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, sollten Sie die Abschläge in der Höhe minimieren, damit am Ende eine Nachzahlung rauskommt..
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #2 am: 19. Januar 2006, 06:34:19 »
@meckerziege

Wieso beträgt der Abrechnungszeitraum nur 7,5 Monate? Stellt Ihr Versorger generell um oder möchte dieser sich über eine \"abgeschlossene Abrechnungsperiode\" ihre bisherigen unwidersprochen überhöhten Zahlungen sichern?
Sollten z.B. ihre Nachbarn noch keine Jahresabrechnung erhalten haben, wäre dies ein Indiz dafür, dass hier möglicherweise zu ihren Ungunsten vorgegangen wurde.
2% Aufschlag brauchen Sie, wie Herr Cremer richtig bemerkte, nicht bezahlen. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Abschläge auf Basis Jahresverbrauch x Preise 09/2004 kalkulieren. Möglicherweise sind die 99,00 € noch zuviel. Überweisen Sie möglichst auf volle Euro gerundete Abschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Meckerziege

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #3 am: 19. Januar 2006, 10:21:00 »
@ Monaco

Die Rechnungsstellung ist von der Rhenag im Februar 2005 umgestellt worden. Allerdings mit dem Hinweis, dass im Juni 2005 nochmals eine \"normale\" Rechnung erfolgt.  Nur zur Erklärung: ich bewohne die ELW in meinem EFH selbst und habe die größere Wohnung vermietet. Die gesamte Nebenkostenabrechnung incl. Heizkostenabrechnung lasse ich von der Fa. Techem erstellen. Und da ich ein eher \"fauler\" Mensch bin  :oops: , wollte ich nicht 2 mal im Jahr eine Abrechnung erstellen lassen. So hab ich alle Kostenaufstellungen immer zum gleichen Zeitpunkt.

@ Cremer
Da ich noch keine Reaktion auf meine Widersprüche erhalten habe, befürchte ich, dass die Rhenag meine Schreiben einfach mal ignoriert und wie gewohnt die Beträge nach deren Berechnung einzieht.
Wie sollte ich verfahren? Die Rhenag anrufen oder anschreiben, damit die nicht einfach weiter abbuchen?  Im Februar (abgebucht wird am 01.02.) müsste ich ja nach meiner Berechnung gar keinen Abschlag leisten um das Guthaben zu verbrauchen.
Ich weiß, ist alles ein bißchen schwierig mit mir  :oops:


Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße aus Freudenberg von der

Meckerziege

Offline Monaco

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #4 am: 19. Januar 2006, 12:47:43 »
@meckerziege

Haken Sie ruhig bei Ihrem Versorger nach, wo die Reaktion auf Ihre Schreiben bleiben. Bei Ihnen drängt nun auch etwas die Zeit. Schließlich hätten Sie noch die Möglichkeit, zumindest den Abschlag von Anfang Januar zurückbuchen zu lassen. Das lohnt jedoch nur, wenn Sie dadurch in eine Rückzahlung zurückfallen würden. Bei 99,- € Abschlag und 104,- € Guthaben funktioniert dies jedoch scheinbar auch nicht. Aber überprüfen Sie das ruhig noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #5 am: 20. Januar 2006, 08:03:59 »
Guten Morgen liebe Rhenag,
Sehr geehrter Herr Dr. Ing. B.G.,

nachdem Sie sich gestern hier im Forum angemeldet haben, halte ich es für nicht angebracht, dass Sie sogleich über den Kontakt der privaten E-mail-Angaben Ihre Kundin auf diesem Wege direkt mit einer Mail anschreiben und versuchen sie einzuschüchtern.

Outen Sie sich hier im Thread öffentlich.

StellenSie Ihre Fragen und Angebote hier.

Selbstverständlich wisssen wir, dass Versorger mitlesen.

Es gibt Personen von Versorgern wie z.B. Hennessy, die sich aktiv hier öffentlich beteiligen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Meckerziege

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #6 am: 20. Januar 2006, 08:09:51 »
Hallo liebe Forumsnutzer,

diese private Nachricht erhielt ich gestern:
Originalkopie


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Gespeichert :: Nachricht
Von: rhenag
An: Meckerziege
Verfasst am: Do Jan 19, 2006 12:36 pm
Titel: Ihr Beitrag/Ihre Befürchtungen  
Sehr geehrte Kundin,

wenn Sie mir Ihre Kundennummer mitteilen, kann ich alle Ihre Fragen beantworten!

rhenag bestätigt den Eingang der Preiswidersprüche per Post. Teilweise dauert allerdings die Bearbeitung etwas länger, da dies zusätzliche Arbeiten zum Tagesgeschäft sind und nur über Überstunden abgewickelt werden können. Wenn Sie gerade eine Abrechnung erhalten haben, so ist auch der neue Abschlag, der sich aus Verbrauch und Preis zusammensetzt ausgewiesen. Diesen Abschlag können Sie im Internet selber (in Grenzen) ändern, wir tun dies jedoch auf Ihren telefonischen Hinweis ebenso.

Bis zu einer gerichtlichen Klärung der für beide Seiten unbefriedigenden Situation, wird rhenag den strittigen Betrag zwar in jeder Rechnung ausweisen (Aufrechterhaltung der Forderung), jedoch auf ein gerichtliches Mahnverfahren verzichten. Dies sollte beiden Interessen entsprechend Rechnung tragen und weiterhin ein faires Miteinander ermöglichen.

Ich hoffe, dass Sie den Sachverhalt genauso sehen und würde Sie bitte sich an unseren Kundenservice oder direkt an mich zu wenden, um Ihre Fragen zu klären.

Freundliche Grüße

Dr. Bernd Ganser
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rhenag
Rheinische Energie Aktiengesellschaft
Kundenservice
Bachstraße 3
53721 Siegburg

Tel.: 02241/107-325
FAX: 02241/107-355

mailto:bernd.ganser@rhenag.de
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Glaubt man/frau das?

Was haltet ihr davon?

Offline biene

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #7 am: 20. Januar 2006, 09:07:05 »
Hallo


soeben lese ich, dass der Chat schon glatt  von  einem Versorger \"mißbraucht\" wird - um Kunden zu irritieren.....das ist nicht fair - oder?
dann sollen diejenigen wenigstens den richtigen Namen benutzen - oder sich per Post bei dem Kunden melden - wenn hier schon auf dem Forum längere Zeit Fragen gestellt wurden...

wir sind ja auch nicht so - das wir anderen Decknamen nehmen - oder? :wink:

Ich finde es gut  von Dir, dass Du so konkret auch durchgreifst! - Kompliment! an unseren Gerd Cremer!


Gruß Biene  :!:

Offline hollmoor

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #8 am: 20. Januar 2006, 09:24:17 »
@Meckerziege,hättest deinem Versorger bei Zusendung deiner Widersprüche gleich dein E-mail anhängen sollen,dann wäre es vielleicht schneller gegangen.Aber die Damen und Herren lesen wahrscheinlich lieber im Forum,an statt sich um die sofortige Beantwortung der Einsprüche zu kümmern!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Eternity313

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #9 am: 23. Juli 2006, 22:44:34 »
Hallo zusammen,

ich habe nach altbewährtem Verfahren gegen die Gaspreiserhöhungen der rhenag zum 01.10.2005 und zum 01.01.2006 Einwand erhoben. Jetzt habe ich die Jahresabrechnung vom 14. Juli 2006 mit einer entsprechenden Nachzahlung auf dem Tisch. So weit, so gut. Da ich der rhenag die Einzugsermächtigung entzogen habe und einen Dauerauftrag eingerichtet habe, muss ich nun anhand des Verbrauchs und der von mir akzeptierten Arbeitspreise die Nachzahlung ermitteln.

Ich habe aber ein zusätzliches Schreiben erhalten und bin mir nicht sicher, was ich davon halten soll. Man könnte meinen, sie wollen sich damit eine Einzugsermächtigung erschleichen und würde gerne wissen, ob ich da widersprechen muss, bzw. wie ich reagieren soll. Generell will ich die Bezahlung per Dauerauftrag beibehalten.

Ich zitiere nachfolgend das Schreiben vom 12. Juli 2006:


Ihr Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung
Ihre Einzugsermächtigung zur Jahresverbauchsabrechnung
Kunden Nr. xyz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Jahresverbrauchsabrechnung, die Sie in den nächsten Tagen erhalten, werden wir Ihre Einzugsermächtigung auf Grund Ihres Gaspreiswiderspruchs nicht nutzen. Bitte stellen Sie eine fristgerechte Überweisung des aus Ihrer Sicht unstrittigen Rechnungsbetrages sowie des ersten neuen Abschlages sicher. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage werden wir davon Abstand nehmen, den strittigen Teil der Forderung gegen Sie durchzusetzen.

Für die monatlichen Abschläge ab 01. September 2006, in Höhe des in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung genannten Betrages, werden wir wieder wie gewohnt auf das Lastschrifteinzugsverfahren zurückgreifen und die fälligen Abschläge von dem uns bekannten Konto einziehen.
Sollten Sie mit der Höhe des Abschlages nicht einverstanden sein, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Abschlagszahlungen stellen nur eine Vorausszahlung auf die zu erwartenden Kosten im neuen Abrechnungsjahr dar. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß eine Kürzung des Abschlagsbetrages nicht notwendig ist um Ihre Rechte zu wahren. Mit einer Reduzierung des Abschlagsbetrages gehen Sie lediglich das Risiko einer hohen Nachforderung bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung ein. Zur Minimierung dieses Risikos können Sie uns eine Einzugsermächtigung über die volle Forderungshöhe erteilen. Im gleichen Zuge stellen Sie ihre Zahlungen unter den Vorbehalt der Rückforderung, so dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Da noch keine belastbare Rechtsprechung zur Bewertung Ihres Zahlungsvorbehalt vorliegt, bitten wir Sie an dieser Stelle weiterhin um Geduld, bis eine gerichtliche Klarstellung erfolgt ist.

Wir bitte um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Rhenag
Rheinische Energie Aktiengesellschaft

i.A. Dr. Frank Nahrendorf               i.A. Magnus Hellmund


Danke und Grüße,

Eternity313

Offline Regina***

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #10 am: 23. Juli 2006, 23:25:44 »
Zitat von: \"Eternity313\"
Man könnte meinen, sie wollen sich damit eine Einzugsermächtigung erschleichen

Sehe ich ganz genauso.

In http://www.pecuniator.de/einzugsermaechtigung.php steht, dass eine Einzugsermächtigung erteilt wird ...
Um sicher zu gehen, würde ich jedoch der Rhenag schreiben und explizit darauf hinweisen, dass keine Einzugsermächtigung erteilt wurde und auch nicht wird. Durchschrift gleich an die eigene Hausbank.

Zitat von: \"Eternity313\"
. . . Im gleichen Zuge stellen Sie ihre Zahlungen unter den Vorbehalt der Rückforderung, so dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Bloß nicht! Bei Rückforderungen muss der Verbraucher klagen und ist in der Beweispflicht. Lieber das Risiko einer höheren Nachzahlung eingehen (wenn dann mal endlich die Billigkeit der erhöhten Preise geklärt ist) und sich vorher evtl. Rücklagen für eine eventuelle Nachforderung bilden.

Viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #11 am: 24. Juli 2006, 07:42:50 »
@Eternity313,

ich würde keine Einzugsermächtigung erteilen, denn diese ist nur für einen festen Betrag erstellt. Auch wenn dies sein könnte, würde ic hdavon Abstand nehmen.

Im online Buchungsverfahren ist dies recht einfach.

Grundsätzlich soltlen Sie auch für die Energiearten Strom, Gas, Wasser getrennte Buchungen/Dauerauftrag einstellen.

Machen Sie Ihre eigene Jahresrechnung auf und leisten nur diese Differenz.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Eternity313

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #12 am: 24. Juli 2006, 12:40:28 »
@Cremer:
OK, ich werde der rhenag schreiben, dass ich ihr explizit keine Einzugsermächtigung erteilt habe und das Dauerauftragsverfahren beibehalte.

Jetzt hat die rhenag aber einen neuen Abschlag berechnet, der über dem Abschlag liegt, den ich bezahlen will. Kann ich dann einfach in dem Schreiben ankündigen, dass ich per Dauerauftrag den Abschlag x per Dauerauftrag bezahle und den Rest in der Jahresabrechnung begleiche?

Gut, dass es dieses Forum gibt, es ist ja ohnehin schon aufwändig, den ganzen Schreibkram, der durch den Widerspruch entsteht, zu erledigen. Das zahlen der überhöhten Preise wäre bequemer. Aber durch die Hilfe, die man hier bekommt, ist es machbar!

Danke vielmals und Grüße,

Eternity313

Offline RR-E-ft

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #13 am: 24. Juli 2006, 13:03:50 »
Wenn sich ein Vertreter der rhenag hier anmeldet und auch keinen Zweifel lässt, dass es sich um einen solchen handelt, ist doch dagegen nichts einzuwenden.

Man hätte nur eben keine Mail an Forenmitglieder schreiben sollen, sondern gleich einen entsprechenden Beitrag hier einstellen sollen, so dass alle Kunden des Unternehmens, die sich hier informieren, Kenntnis vom aktuellen Stand erlangen.

Im Übrigen klingt es doch sehr konstruktiv und entspricht der Praxis vieler Versorger.

Selbstredend kann keinem Verbraucher angeraten werden, seinen Widerspruch etwa zurück zu nehmen.

Im Zweifel wechselt das Personal und/ oder irgendwann will man sich an getroffene Zusagen nicht mehr erinnern/ festhalten lassen.

Ich denke da an die Erfahrungen mit der swb nach der Urteilsverkündung in Bremen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline elektron

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Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
« Antwort #14 am: 08. Oktober 2006, 22:54:44 »
Die rhenag verweist mittlerweile stolz auf ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfergesellschaft:
Zitat
Wirtschaftsprüfer bescheinigt: rhenag hat ausschließlich steigende Bezugskosten weitergegeben.

rhenag hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG, Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, beauftragt, ihre Preisgestaltung im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 1. Oktober 2006 zu prüfen.

In ihrem Schriftsatz vom 25. September 2006 bescheinigt die BPG rhenag jetzt, dass im genannten Zeitraum, also inklusive der letzten Preisanpassung, die Anhebung des rhenag-Abgabepreises der Steigerung des Bezugspreises entspricht, der rhenag von Seiten ihrer Vorlieferanten in Rechnung gestellt wird.

Die Bestätigung, dass rhenag lediglich gestiegene Bezugskosten 1 zu 1 weitergegeben hat, zeigt eines ganz klar: rhenag betreibt auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen flächendeckend steigender Energiekosten eine faire und angemessene Preispolitik.

http://www.rhenag.de/de/grosskunden/aktuelles.php?pageID=Gro%DFkunden%2FAktuelles

Hat dieses Gutachten - man kann es über genannte URL herunterladen - für den Gaspreisprotest von uns Kunden irgendeine Bedeutung? Oder kann man es getrost ignorieren?

elektron

 

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