So, nun kam die Reaktion meines Versorgers.
3 Seiten lang wurde wieder die alte Leier gespielt.
Doch einige Kleinigkeiten möchte hier hier Sinngemaß zitieren und bitte mal um Eure Meinung bzw. Einschätzung.
\"Die derzeit praktiezierte Kopplung der Gaspreise an die Heizölpreise ist nicht nur zwischen den Teilnehmernder Dt. Gaswirtschaft sondern im gesamten kontinentaleuropäischen und asiatischen Markt die anerkannte Bezugsgröße\"
Warum gestehen denn selbst Gazprom-Vorstände, das sie eine Heizölkopplung nicht für sinnvoll halten?
\"Die von den Verbraucherschutzverbänden vorgeschlagene Billigkeitskontrolle nach §315 Abs. 3 BGB verlangt die Prüfung, ob das Entgeld im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Unter Berücksichtigung des Substitutionswettbewerbs zwischen Heizöl und erdgas müssen die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt berücksichtigt und daher ein weiterer Maßstab angelegt werden. Das Ziel der vom Gesetzgeber entwickelten Billigkeitskontrolle im Rahmen von §315 A. 3 BGBist es nicht, von Amtswegen einen gerechten Preis zu ermitteln. Vielmehr geht es darum, festzustellen ob sich die bestimmungsberechtigte Partei noch in den Grenzen der Billigkeit bewegt. Dabei steht dem Bestimmungsberechtigten ein Entscheidungsspielraum zu. Abweichungen von 10-15% vom Mittelwert der marktüblichen Preise dürfen noch innerhalb der Grenzen der Billigkeit anzusehen sein\"
\"Der zwischen Ihne und uns abgeschlossene Vertrag zählt zu den Massenschuldverhältnissen. Es kann dem Versorger nicht zugemutet werden, jedem Tarifkunden durch Offenlegung der Kosten und Erlöse die Billigkeit nachzuweisen. Aus Gründen der gleichbehandlung können wir eine Kürzung der Rechnungsentgelte nicht aktzeptieren\"
Ist doch die Höhe, oder?
Frage mich nur, ob ich auf diesen Quatsch antworten soll (bald muss ich den 2. Ordner anlegen)?
Wenn ja, würde ich auf Gazprom-Aussage, auf §1 EnWG, und die neuesten LG Urteile verweisen.
Freue mich schon auf eure Statements
Gruß
Schwalmtaler