@Forum
hier der komplette Wortlaut zum Kartellverfahren
Stellungnahme der Stadtwerke zum Kartellverfahren
Von: Reuter-Benz Marianne [M.Reuter-Benz@stadtwerke-kh.de]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006
Betreff: Pressemeldung Stadtwerke
Zu den zehn Versorgungsunternehmen, gegen die die Landeskartellbehörde Anfang der Woche ein kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen zu hoher Gaspreise eingeleitet hat, gehört auch die Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach. Bis zum 1. Februar 2006 sind die Stadtwerke aufgefordert, ihre beanstandeten Gaspreise auf das Niveau des Vergleichsunternehmens abzusenken. Sonst droht eine entsprechende Verfügung.
Die von der Kartellbehörde zu Grunde gelegten Sachverhalte sind nach Auffassung der Stadtwerke nicht sachgerecht. So wurde z. B. der Energieclub, der nach wie vor zu den günstigsten Tarifen gehört und in dem zwischenzeitlich rd. 50 % der abgesetzen Menge Heizgas abgerechnet wird, von der Kartellbehörde nicht berücksichtigt.
Die Stadtwerke werden in der kommenden Woche das Gespräch mit der Kartellbehörde suchen, um ihre Position darzulegen. Setzt die Kartellbehörde ihre Auffassung durch, droht den Stadtwerken ein Margenverluste von bis zu 550.000 EUR.
Freundliche Grüße,
i. V. Marianne Reuter-Benz
Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach
Kilianstrasse 9 - 55543 Bad Kreuznach - Tel 0671-99-0
Geschaeftsfuehrer: Dipl.-Betriebswirt (FH) Dietmar Canis
Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Andreas Ludwig
Registergericht: AG Bad Kreuznach HRB 1015
Mainz, 16. Januar 2006
Energie / Kartellwesen und Wettbewerb
Bauckhage: Missbrauchsverfahren gegen zehn rheinland-pfälzische Gasversorgungsunternehmen eingeleitet
„Die Ergebnisse der kartellrechtlichen Prüfung der 35 Gasversorgungsunternehmen (GVU) in Rheinland-Pfalz liegen nun vor: Bei zehn Gasversorgern überstiegen zum Stichtag 1. Januar 2006 die Brennstoffkosten für Gas die Referenzwerte. Gegen diese Unternehmen sind förmliche Missbrauchsverfahren eingeleitet worden. Sie wurden außerdem aufgefordert, die Preise auf eine kartellrechtlich zulässige Höhe abzusenken.“ Das teilte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage heute in Mainz mit. Der Minister kündigte an, dass sofern keine Absenkung erfolge, die Landeskartellbehörde die förmlichen Missbrauchsverfahren auf Basis des Vergleichsmarktprinzips konsequent durchführen werde. „Ich werde mich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Monopolmissbrauch geschützt werden“, erklärte Bauckhage.
Die Landeskartellbehörde hatte den Preisanstieg der 35 rheinland-pfälzischen Gasversorgungsunternehmen zum 1. November 2005 und 1. Januar 2006 erfasst und deren Jahresbrennstoffkosten für vier exemplarische Abnahmeverhältnisse mit denen strukturell ähnlicher Unternehmen verglichen. Dabei habe sich gezeigt, dass die Tarife von zehn Gasversorgern in mindestens einem Abnahmeverhältnis deutlich teurer gewesen seien als die des Vergleichsunternehmens. Die relevanten Abweichungen bewegten sich zwischen fünf Prozent und 13 Prozent. Im Missbrauchsverfahren hätten die Unternehmen nun Gelegenheit, sich zu äußern.
Gegenwärtig seien die Gasversorgungsunternehmen noch marktbeherrschend, so der Minister, aber sie dürften ihre Stellung nicht ausnutzen, indem sie Entgelte verlangten, die erheblich über denen lägen, die sich bei wirksamem Wettbewerb ergeben würden. Derzeit gebe es noch keinen Wettbewerb, da die privaten Gaskunden derzeit noch keine Möglichkeit hätten, ihren Anbieter zu wechseln. Allerdings werden wesentliche Voraussetzungen für einen Wechsel des Anbieters und damit mehr Wettbewerb geschaffen, wenn die zuständigen Regulierungsbehörden spätestens bis Sommer 2006 die Netznutzungsentgelte für Gas genehmigen. „Ich werde mich nach Kräften dafür einsetzen, dass wir mit den Mitteln der Landesregulierungsbehörde den Wettbewerb möglichst schnell auf den Weg bringen“, so Bauckhage abschließend.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Pressestelle: Tel: 06131/162220, Fax: 06131/162174
E-Mail: pressestelle@mwvlw.rlp.de
Auszug Pressemitteilung der BIFEP von heute:
Die BIFEP sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass die 6 Gaspreissteigerungen der Stadtwerke von insgesamt 35% in 15 Monaten seit dem 1.10.2004 unbillig und die Gaspreise ansich zu hoch. Sie begrüßt es daher außerordentlich, dass die Landeskartellbehörde endlich diese Maßnahme ergriffen hat.
Ein Vergleich, wie die Stadtwerke es fordern auf dem Preisniveau des Energieclubs, kann nicht herangezogen werden. Voraussetzung für den Genuss der 10% Rabatt im Energieclub ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung, welche aber nicht alle Kunden, teils auch aus sozialen Gründen, erteilen können. Auch die Angabe „es beziehen zwischenzeitlich 50% der Kunden Gas zu Konditionen des Energieclubs“ hält die BIFEP für übertrieben. Nach der öffentlichen Aussage von Herrn Canis im November 2005 waren erst 20% der Gaskunden im Energieclub, welch wundersame Vermehrung in zwei Monaten.
Erklärtes Ziel der BIFEP ist es, den Energieclub zu Fall zu bringen um damit eine Senkung der Energiepreise für Strom und Gas für alle Kunden herbeizuführen. Ein weiteres Ziel ist es, die hohen Gewinnabführungen gemäß des Gewinnabführungsvertrages der Stadtwerke an die BGK zu senken.
Der BIFEP ist ein weiteres Versorgungsunternehmen bekannt, gegen welches ebenso ein Mißbrauchverfahren eingeleitet wurde.