[ 12-O-544-05 04-01-2006 ]
Quelle:
www.strom-magazin.de (Professionals)
URTEIL
04.01.2006, 14:11 Uhr
Gasversorgungsunternehmen müssen Preiskalkulation offen legen
Gasversorgungsunternehmen müssen nach einem Urteil Kunden ihre Preiskalkulation offen legen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Eilverfahren. Hintergrund ist ein Zivilstreit zwischen einem Gaskunden und den Stadtwerken Ratingen.
Düsseldorf (ddp/sm) - Der Mann hatte sich Anfang 2005 geweigert, den um dreizehn Prozent erhöhten Gaspreis zu bezahlen. Er verlangte die Offenlegung der Kalkulation. Die Stadtwerke hatten dies abgelehnt und mit Sperrung des Anschlusses gedroht.
(Az: 12 O 544/05)http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/051214.jhtml?rubrikenstyle=wirtschaftIm Film wird deutlich, auf welche nachweise es dem Landgericht Düsseldorf bei der Prüfung der Berechtigung von Preiserhöhungen ankommt: Offenelegung der Preiskalkulation.
Die Filme hier deshalb ansehen:
http://www.wdr.de/themen/_config_/mediabox/index.jhtml?mkat=1&mid=6383Der Clou:
Die Androhung der Versorgungseinstellung war - wie wohl so oft - ein Missverständnis des Versorgers, welches ganz leicht hätte vermieden werden können, weil man die Mahnläufe EDV- technisch aussteuern kann, so wie wir es schon lange geltend gemacht hatten:
http://www.wdr.de/themen/_config_/mediabox/index.jhtml?url=/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/_mo/video_051412_wa.jhtml
Die Filme kann man auch dem eigenen Versorger mal vorspielen, ggf. die Links per E-Mail an den Kundenservice verschicken, damit die dortigen Sachbearbeiter zukünftig Bescheid wissen darüber, dass es geht und wie es geht und sich niemand mehr auf Missverständnisse herausreden kann.Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt