Wow, das war ja eine superschnelle Antwort. Danke.
Soweit das alles vom EVU einseitig bestimmte Preise sind, geht das.
Tja, ich bekomme Preisänderungen jedenfalls nicht per Post (o.ä) mitgeteilt. Deshalb würde ich sagen es sind einseitig bestimmte Preise. Mich fragt ja schließlich keiner, ob ich damit einverstanden bin.
Ich hab jedenfalls jetzt mal alle Unterlagen (Stand Stromlieferbeginn) angefordert, die für das Vertragsverhältnis relevant sind. Dann werden wir ja sehen.
Übrigens, einen richtigen Vertrag habe ich offensichtlich nie unterschrieben. Mir liegt jedenfalls nur ein Schreiben vor in dem erklärt wird, dass mit dem Strombezug ein Versorgungsvertrag (Tarifvertrag) zustande kommt. Es dürfte also schwer fallen mir nachzuweisen, dass die Preise nicht einseitig bestimmt sind.
Die Grundgebühr hat nichts mit Steuern und Abgaben und auch nichts mit gestiegenen Brennstoffkosten für die Kraftwerke oder gestiegenen Großhandelspreisen zu tun (alle bezogen auf kWh)....
Fraglich womit dann.....
Vielleicht sind ja auch die Angaben, die ich im Netz gefunden habe nicht ganz korrekt. Vielleicht gilt das ja auch nur für Neukunden. Keine Ahnung, ich will auch niemandem etwas unterstellen. Vielleicht sollte ich einfach mal anrufen und fragen.
BTW: gibt es irgendwelche Tabellen im Netz, wo man die Preise des aktuellen Abrechnungszeitraums der Anbieter (in meinem Fall Kevag) heraubekommen kann? Wenn nicht, dann werde ich wohl mal bei denen anrufen. Auf der Kevag Webseite ist jedenfalls nichts, rein garnichts.
Viele Grüße aus dem Westerwald
Pinguin