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Autor Thema: [Strom] Grundgebühr und Zählermiete auch kürzbar?  (Gelesen 11401 mal)

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Offline Pinguin

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[Strom] Grundgebühr und Zählermiete auch kürzbar?
« am: 04. Januar 2006, 15:10:35 »
Hallo zusammen,
ich beabsichtige jetzt auch bei meinem Stronversorger (Kevag) Widerspruch einzulegen (Gas läuft ja schon ;-) ).
Laut letzter Jahresabrechnung der Kevag war der
Preis 14,16Ct/kWh zuzüglich
fester Anteil 49,48 Euro/Jahr zuzüglich
Drehstromzähler 30,60 Euro/Jahr.

Nach Recherchen habe ich einen Preis von 16,90Ct/kWh ab 01.01.06 und eine Grundgebühr von aktuell 92,90 Euro/Jahr ermittelt.
Ich gehe mal davon aus, dass in den 92,90 Euro die Zählermiete mit drin ist (hoffentlich).
Auf jeden Fall gehe ich davon aus, dass die Kevag im aktuellen Abrechnungszeitraum den \"festen Anteil\" drastisch erhöht hat.

Jetzt meine Frage:
Kann ich eine Erhöhung des festen Anteils in der Jahresabrechnung ebenfalls auf den alten Betrag (also 49,48 Euro) einkürzen?
Kann auch die Zählermiete bei Erhöhung eingekürzt werden?

Ich habe nichts konkretes hier gefunden und beim Gas-Widerspruch (Rhenag) hatte ich dieses Problem bisher nicht.

Viele Grüße aus dem Westerwald
Pinguin

Offline RR-E-ft

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[Strom] Grundgebühr und Zählermiete auch kürzbar?
« Antwort #1 am: 04. Januar 2006, 15:14:56 »
@Pinguin

Soweit das alles vom EVU einseitig bestimmte Preise sind, geht das.

Die Grundgebühr hat nichts mit Steuern und Abgaben und auch nichts mit gestiegenen Brennstoffkosten für die Kraftwerke oder gestiegenen Großhandelspreisen zu tun (alle bezogen auf kWh)....

Fraglich womit dann.....



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Pinguin

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[Strom] Grundgebühr und Zählermiete auch kürzbar?
« Antwort #2 am: 04. Januar 2006, 23:44:51 »
Wow, das war ja eine superschnelle Antwort. Danke.

Zitat
Soweit das alles vom EVU einseitig bestimmte Preise sind, geht das.


Tja, ich bekomme Preisänderungen jedenfalls nicht per Post (o.ä) mitgeteilt. Deshalb würde ich sagen es sind einseitig bestimmte Preise. Mich fragt ja schließlich keiner, ob ich damit einverstanden bin.
Ich hab jedenfalls jetzt mal alle Unterlagen (Stand Stromlieferbeginn) angefordert, die für das Vertragsverhältnis relevant sind. Dann werden wir ja sehen.

Übrigens, einen richtigen Vertrag habe ich offensichtlich nie unterschrieben. Mir liegt jedenfalls nur ein Schreiben vor in dem erklärt wird, dass mit dem Strombezug ein Versorgungsvertrag (Tarifvertrag) zustande kommt. Es dürfte also schwer fallen mir nachzuweisen, dass die Preise nicht einseitig bestimmt sind.

Zitat
Die Grundgebühr hat nichts mit Steuern und Abgaben und auch nichts mit gestiegenen Brennstoffkosten für die Kraftwerke oder gestiegenen Großhandelspreisen zu tun (alle bezogen auf kWh)....

Fraglich womit dann.....


Vielleicht sind ja auch die Angaben, die ich im Netz gefunden habe nicht ganz korrekt.  Vielleicht gilt das ja auch nur für Neukunden. Keine Ahnung, ich will auch niemandem etwas unterstellen. Vielleicht sollte ich einfach mal anrufen und fragen.

BTW: gibt es irgendwelche Tabellen im Netz, wo man die Preise des aktuellen Abrechnungszeitraums der Anbieter (in meinem Fall Kevag) heraubekommen kann? Wenn nicht, dann werde ich wohl mal bei denen anrufen. Auf der Kevag Webseite ist jedenfalls nichts, rein garnichts.

Viele Grüße aus dem Westerwald
Pinguin

 

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