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Autor Thema: Welcher Grundpreis bei Berechnung des Abschlags?  (Gelesen 4534 mal)

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Offline sun

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Welcher Grundpreis bei Berechnung des Abschlags?
« am: 28. Dezember 2005, 10:52:53 »
Nachdem der örtliche Versorger (Gelsenwasser) zum 01.01.2006 wieder einmal eine drastige Erhöhung der Gaspreise angekündigt hat, ist auch mir der Kragen geplatzt und ich möchte mich dagegen wehren. Nach intensivem Studium dieses Forums sind zwei Fragen offen geblieben:

- Ich habe das Musterschreiben vorbereitet und widerspreche darin allen Gaspreiserhöhungen seit dem 01.11.2004. Hat es bei Gelsenwasser im Jahre 2004 vor dem 01.11. bereits Erhöhungen gegeben (ich habe leider keine Unterlagen mehr)?
- Gelsenwasser hat 2005 auch den Grundpreis erhöht, muss ich bei der Berechnung des neuen Abschlags auf Grundlage der Arbeitspreise von vor dem 01.11.2004 auch den zu der Zeit geltenden Grundpreis berücksichtigen oder den zurzeit aktuellen?

Danke im voraus für die Antworten und viele Grüße!

Offline RR-E-ft

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Welcher Grundpreis bei Berechnung des Abschlags?
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2005, 11:50:47 »
@sun

Nachdem Sie den Preiserhöhungen widersprochen haben und das Schreiben beim Versorger eingegangen ist, gelten bis auf weiteres (wieder) die alten Preise weiter.

Sie müssen also gänzlich die alten Preise (GP und AP) nehmen, um die zutreffenden Abschläge zu ermitteln.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Welcher Grundpreis bei Berechnung des Abschlags?
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2005, 13:58:40 »
@sun,

Alle Preise vom September 2004 sind zu berücksichtigen, also Grundpreis und Arbeitspreis.

Wie lautet denn Ihr Vertrag? Da gibt es auch für den grundpreis die einseitige Preisanpassungsmöglichkeit durch Gelasenwasser.

Im Übrigen ist es immer gut alle Unterlagen aufzuheben. Ich habe z.B. alle Jahresrechnungen der Stadtwerke seit Fertigstellung meines Hauses von 1980 mit den erstmaligen Grundverträgen für Strom, Gas- und Wasser.
MFG
Gerd Cremer
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