@sun,
Alle Preise vom September 2004 sind zu berücksichtigen, also Grundpreis und Arbeitspreis.
Wie lautet denn Ihr Vertrag? Da gibt es auch für den grundpreis die einseitige Preisanpassungsmöglichkeit durch Gelasenwasser.
Im Übrigen ist es immer gut alle Unterlagen aufzuheben. Ich habe z.B. alle Jahresrechnungen der Stadtwerke seit Fertigstellung meines Hauses von 1980 mit den erstmaligen Grundverträgen für Strom, Gas- und Wasser.