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Autor Thema: Gassperre trotz Zahlung, Anbieterwechsel und Einigungsversuche  (Gelesen 5151 mal)

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Offline Ma2013

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Hallo zusammen!!

Für mich wurde eine Gassperre angekündigt. Nach der Ankündigung zahlte ich ohne Prüfung
einen Teil der Jahresabrechnung. 800 Euro sind noch offen.
Regelmäßig nahm ich Kontakt zum Anwalt auf, um die Zahlung zu klären.
Leider war keine einvernehmliche Einigung möglich.
Nur komplett Zahlung über Echtzeit Überweisung, etc.
Inzwischen hat ein Famililienmitglied den Gasanschluß gekündigt und auf sich genommen.
Vertragskonto plus Schreiben vom neuen Anbieter liegt im Original vor.
Daraufhin nahm ich erneut Kontakt zum Anwalt auf und ebenso auch zum Verbraucherschtz.
Dort erhielt ich einige Tipps und meldete mich erneut schriftlich per E-Mail an den Anwalt.
Ebenso probierte ich es telefonisch, wo die Damen anscheinend auch irgendwann nicht weiter
wusste und einfach auflegte. Danach war mich klar, es kann nur schriftlich ablaufen.
Die letzte E-Mail von Donnerstag füge ich am Ende des Texts noch ein, erklärt auch einiges zu der Situation.
Ich weiß nicht, wie soll ich mich verhalten, wenn nun doch die Gassperre kommt und ist
sie überhaupt zulässig?? Ich hoffe hier noch auf den ein oder anderen Tip,
wie ich mich verhalten soll, da ja auch vom Anwalt, keine Rückmeldung kommt.

Email:


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr K....!

Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen,

(...... Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Große Strasse 84/85, 49074 Osnabrück                 
Tel. 0541-22... | Fax 0541-.....                       
..........@vzniedersachsen.de)   
                                                                                                         
übersende ich Ihnen einige Dokumente, zur Kenntnissnahme und mit der bitte um Aufhebung
der Sperrankündigung. Dadurch würden mir nur noch mehr Kosten entstehen und meine
finanzielle Situation würde sich nicht verbessern. Ich möchte hiermit kurz meine Situation schildern
und einige Punkte dazu ausführen. Aufgrund der Corona-Bedingten Kurzarbeit war ich nicht in der Lage,
die Jahresabrechnung für 2020/21 in einer Summe zu zahlen,
ein regelmäßiger Ausgleich der Zahlungen war mir nicht möglich.
Ich bitte auf diesem Weg um Entschuldigung und möchte anmerken,
ein Ausgleich ist ab dem 01.06.2021 wieder möglich
und ich möchte diesen auch gerne durchführen! Eine Arbeitgeberbescheinigung über die erfolgte
Kurzarbeit habe ich heute angefordert und kann ich selbstverständlich nach erhalt vorlegen.

Diverse Anmerkungen finden Sie jeweils zu den aufgeführten Punkten!

Punkt 1:              Der Gaszähler wurde im Laufe des Monats umgemeldet und ist nicht
                            mehr in meinem Besitz. Einen entsprechenden Beleg des neuen Anbieters,
                            erreichte mich heute und
                            befindet sich unter Angabe des neuen Vertragskontos in der Anlage.

Punkt 2:              Ich beteuere erneut, wie in der letzten Kontaktaufnahme, mit Ihnen Herrn K.,
                            meine Zahlungsbereitschaft. Eine Blitz-Überweisung, ist mir leider nicht möglich
                            und wird mir zu meinem Girokonto auch nicht angeboten. Sollte ich dies in Anspruch
                            nehmen, würden mir nur weitere Kosten entstehen und dies kann auch nicht verlangt,
                            bzw. erwartet werden. Die Hälfte des offenstehenden Betrages, ist heute am späten Nachmittag
überwiesen worden und entsprechende Belege, habe ich dieser Mail angehängt.
                            Ich bitte damit um Schlußabrechnung meines Vertragskontos bei E.ON und um
                            baldige Zusendung der Abschlußrechnung. Einen Ausgleich würde ich umgehend im Juni
                            veranlassen. Eine erneute Teilzahlung in Höhe von 800 Euro werde ich zum 01.06.2021
                            mit meinem Gehalt leisten. Die Überweisung ist als Terminüberweisung durch die Bank erfasst,
ein entsprechender Beleg dazu, befindet sich ebenfalls in den Anlagen.
Damit besteht eine hinreichende Aussicht darauf,
dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nachkomme und in Zukunft auch nachkommen werde.


Punkt 3:              Nach Rücksprache mit Frau B..... (Verbraucherschutz NDS.), ist Ihnen außerdem mitzuteilen,
das in meinem  Haushalt ein Kind mit chronischer Erkrankung und einem schwerbehinderten Grad von
                            50% mit dem Merkzeichen H lebt (Kann auf Wunsch umgehend, sofort nachgewiesen werden).
Die Gassperre würde eine unverhältnismäßige Härte für
meine Tochter bedeuten.
                           
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, das mir ein Ausgleich meines Vetragskontos,
sehr am Herzen liegt und ich gerne noch Unterlagen dazu einreiche, falls dies gewünscht ist!
Nur bitte, lassen Sie nicht noch weitere Kosten entstehen, die für mich schwer zu tragen wären.

Ich bitte Sie, nun noch einmal, die Sperrankündigung aufzuheben, mir eine Einstellung der Sperrankündigung
umgehend zu bestätigen und mir Ihre Stellungnahme zuzusenden.

Ebenfalls stehe ich Ihnen auch gerne unter 0160...... zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
.......

Ich bin über jeden Ratschlag dankbar und würde mich über Rückmeldungen freuen!!!

« Letzte Änderung: 31. Mai 2021, 08:37:53 von DieAdmin »

Offline Netznutzer

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Re: Gassperre trotz Zahlung, Anbieterwechsel und Einigungsversuche
« Antwort #1 am: 25. September 2021, 18:16:17 »
Hallo,
vielleicht hilft es, wenn der neue Vertragsinhaber dem Messstellenbetreiber/Netzbetreiber ankündigt, sofort per einstweiliger Verfügung gegen ihn vorzugehen, sollte er den Anschluss sperren, sofern er keine Schulden beim aktuellen Lieferanten hat. Dein ehem. Anbieter hat nur noch die Möglichkeit, mit dem üblichen gerichtlichen Verfahren gegen dich vorzugehen. Auch ohne Anbieterwechsel besteht kein Sperrgrund, da du bereits einen Teil bezahlt hast und angekündigt hast, den Rest auch in Ordnung zu bringen.
Ein Lieferant darf nur sperren (lassen), wenn zu befürchten ist, dass sich die Schuldhöhe weiter erhöht. Durch die Vertragskündigung entfällt die Sperrgrundlage. Auch darf dein ehem. Lieferant nicht durch noch bestehende Lieferverträge, z.B. Strom oder Wasser, versuchen, das Geld durch Sperrandrohung dieser Lieferverträge, an sein Geld zu kommen.

Offline Cremer

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Re: Gassperre trotz Zahlung, Anbieterwechsel und Einigungsversuche
« Antwort #2 am: 29. November 2021, 17:56:21 »
Wie ist denn momentan der Sachstand? Hat sich das geklärt?
MFG
Gerd Cremer
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