Hallo,
aller Vorausicht nach werden wir ein Guthaben bei unserem Versorger haben. Könnte ich noch die letzte, Ende Dezember zu leistende, Abschlagzahlung um den Betrag kürzen?
Ich möchte dadurch das Problem mit der nichtmöglichen Verrechnung nach §31 AVBV umgehen. Selbstverständlich würde ich diesen Schritt meinem Versorger zeitig anzeigen.
Alle anderen Maßnahmen (Kürzung der letzte Jahresrechnung und Abschläge) funktionieren derzeit super und ich habe schon viele Leute damit angesteckt und werde Ihnen bei der nächsten Versorger-Rechnung behilflich sein ...
In diesem Sinne,
Ansgar