Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger  (Gelesen 11226 mal)

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Offline golfdiverdog

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Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« am: 20. Februar 2019, 11:30:01 »
Es geht um die Stadtwerke Düsseldorf. Mein derzeitiger Vertrag läuft vom 1.3.18 bis 28.2.19. Nach Telefonaten und Austausch von Mails entschied ich mich den Vertrag zu verlängern. Telefonisch hatte man mir erklärt, dass zum 1.2.19 eine Zwischenabrechnung erfolgt (warum auch immer). Danach käme dann Ende Februar /Anfang März eine endgültige. Die "Zwischenabrechnung" kam auch und das Guthaben daraus wurde sehr schnell überwiesen. Der vor einem Jahr versprochene Neukundenbonus von € 169.- wurde nur anteilig verrechnet. D.h. bis zum 31.1.19. Es fehlen also
€ 17,13. Man schrieb auf meine Frage dazu, dass der Restbetrag dann anteilig mit der Gesamtsumme der zweiten Rechnung verrechnet wird. Es ist aber keine Rede davon dass diese zweite Rechnung am Ende des aktuellen Vertrags, also im März 2019 kommt. Ich denke, man spart sich diesen kleinen Betrag von € 17,13 und rechnet damit, dass der Kunde irgendwann Ruhe gibt. Inzwischen arbeitet man mit dem Geld. Wenn man sich vorstellt, dass die Stadtwerke Düsseldorf vielleicht nur 200 Ts. Stromkunden hat, kann man sich schnell ausrechnen, was da bei dieser
Anwendung von Tricks an Geld alleine im Zinsbereich erzielt wird. Ich bin gespannt, wie das weiter geht. Und ich bin sicher, dass demnächst eine Erhöhung der Verbrauchskosten angekündigt wird.
Das ist legetim, wenn auch oftmals ganz versteckt in langen Mails und somit oft nicht vom Verbraucher erkannt. Da muss man dann einfach aufpassen und sich schnell einen anderen Lieferanten suchen.

Offline bolli

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #1 am: 21. Februar 2019, 10:23:25 »
Wenn man sich vorstellt, dass die Stadtwerke Düsseldorf vielleicht nur 200 Ts. Stromkunden hat, kann man sich schnell ausrechnen, was da bei dieser
Anwendung von Tricks an Geld alleine im Zinsbereich erzielt wird.
Ich glaube nicht, dass da im Zinsbereich derzeit groß etwas zu erzielen ist, auch nicht bei einer derartigen Summe. Was allerdings ist, ist, dass mit dem Geld gearbeitet wird, und sei es nur, wenn damit die Boni anderer Kunden erst einmal ausgezahlt werden. Man erhöht seine Liquidität.

Offline Didakt

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #2 am: 21. Februar 2019, 12:54:37 »
In § 9 (1) der AGB steht u. a. eindeutig:  „Die Abrechnung erfolgt jährlich.“ Von „Zwischenabrechnungen“ ist darin nichts zu finden.
Warum wurde die Abrechnung überhaupt akzeptiert?

Offline golfdiverdog

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #3 am: 24. Februar 2019, 12:19:04 »
akzeptiert habe ich es offiziell ja nicht. Auf meine Vorhaltungen diesbezüglich kamen einfach nur vorgefertigte Antworten. Dann die Überweisung eines Guthabens, incl. des
Neukundenbonus für 11 Monate. Eine letzte Mail kam am 11.2.19. Da wurde mitgeteilt, dass der Restbetrag dann anteilig mit der Gesamtsumme der zweiten Rechnung verrechnet wird. Und weiter: " Ihr Vetrag läuft, wie Sie richtig beschreiben, bis zum 28.2.19". Vorher wurde immer telefonisch und schriftlich mitgeteilt, dass die Verrechnung
mit der Abechnung des neuen Vertrgas in 2/20 erfolgt. Man kann ja nur gespannt sein, wie das nun ausgelegt wird.
Vielen Dank für Eure Anmerkungen.

Offline berghaus

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #4 am: 24. Februar 2019, 14:20:56 »
Zwischenrechnungen, auch Jahres- und Turnusrechnungen genannt,  hat es in meinen "Fällen" in den letzten zwei Jahren bei e-primo, vattenfall, Fairenergie und einsenergie gegeben.

Ich habe nicht geprüft, ob das in den AGB vorgesehen ist. Sie sind aber lästig.

Der Neukundenbonus ist ja eigentlich erst nach einem vollen Lieferjahr fällig.

einsenergie hat den NK-Bonus von 75 € schon in der Zwischenrechnung voll berücksichtigt.

Fairenergie hat nach 5 Monaten in der Zwischenrechnung 87 € von 264 € des Neukundenbonus gutgeschrieben.

berghaus,24.02.19


Offline Didakt

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #5 am: 24. Februar 2019, 18:07:46 »
@ golfdiverdog
Zitat von: Ihnen
[…] D.h. bis zum 31.1.19. Es fehlen also € 17,13. Man schrieb auf meine Frage dazu, dass der Restbetrag dann anteilig mit der Gesamtsumme der zweiten Rechnung verrechnet wird. Es ist aber keine Rede davon dass diese zweite Rechnung am Ende des aktuellen Vertrags, also im März 2019 kommt. […]

Nach § 40 (3) EnWG sind Lieferanten verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.
Vorliegend hat der Versorger in seinen AGB festgelegt, dass die Abrechnung jährlich erfolgt.

Für den beteiligten Verbraucher stellt sich naturgemäß zwingend die Frage, weshalb der Versorger in eigentlich unqualifizierter Weise eine aufwendige zweifache Abrechnung der Verbrauchskosten eines Lieferjahres vornimmt. Zu vermuten ist, dass er sich damit einen eigenen Vorteil verschaffen will. Beispiele dafür gibt es durchaus.

Lassen Sie es deshalb nicht zu, dass der Versorger die „Jahresverbrauchabrechnung“ hinauszögert. Teilen Sie ihm „für die Jahresverbrauchsabrechnung vom 1.3.18 bis 28.2.19“den Zählerstand vom 28.02.2019 (letzter Tag 1. Vertragsjahr), 24:00 Uhr, Ihrer Abnahmestelle (Anschrift) mit, gleichzeitig auch dem zuständigen Netzbetreiber.

Zudem auch noch folgendes: „Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung gemäß § 40 (4) EnWG fristgerecht bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraumes – nach Ablauf des 1. Lieferjahres – unter Einschluss der Gutschrift über den restlichen Bonus in Höhe von 00,00 € zugeht.“

Falls der Versorger die Frist nicht einhält, schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie, Berlin, ein.

Offline berghaus

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #6 am: 24. Februar 2019, 20:14:20 »
Ist der Aufstand in diesem Fall wegen 17,13 € nicht ein wenig zu gross?

Sollte man nicht einfach mal die (tel. versprochene) Schlussrechnung nach einem Lieferjahr abwarten?

Immerhin wäre es ja widersinnig, dass der größere Teil des erst nach einem Lieferjahr fälligen NK-Bonus von 169 € vorzeitig ausgezahlt wurde, wenn man sich mit der ev. Auszahlung von 17,13 für Zinsvorteile bis 2020 Zeit lassen möchte.

In meinen Fällen hängt die Zwischenrechnung i. d.R. davon ab, dass der Netzbetreiber zu den Zeitpunkten die jährliche routinemäßige Ablesung vornimmt.

Woher sollte sonst der Zählerstand stammen? Der kann naturlich auch proportional oder unter Anwendung von Taggradzahlen hochgerechnet sein.

@didakt

Worin könnte der "vermutete" Vorteil einer Zwischenabrechnung bestehen?

berghaus 24.02.19
« Letzte Änderung: 24. Februar 2019, 20:23:45 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #7 am: 25. Februar 2019, 12:16:33 »
@ berghaus

Es geht vorliegend nicht um einen Aufstand wegen 17,13 €! Lesen des 1. Beitrags vom TE hilft weiter! Der befürchtet nämlich, dass die 2. Rechnung nicht nach Abschluss des aktuellen Vertragsjahres ergeht. Dem gilt es vorzubeugen, und zwar aus gutem Grund, wie die Erfahrungen zeigen.
Was von den Versprechungen einer Hotline-Aussage zu halten ist, dürfte ja hinlänglich bekannt sein! >:(

Zitat von: Ihnen
In meinen Fällen hängt die Zwischenrechnung i. d. R. davon ab, dass der Netzbetreiber zu den Zeitpunkten die jährliche routinemäßige Ablesung vornimmt.

Ja, das ist einer der fragwürdigen Gründe für eine Zwischenabrechnung. Auch diesen Fällen beuge ich persönlich vor, nachdem Yellow vor zwei Jahren den Einfall hatte, nach der Zwischenabrechnung den Abschlag für einen Restmonat des laufenden Jahresvertrages exorbitant zu erhöhen. Das habe ich mir aber nicht bieten lassen. Die Sache erfuhr ihren für den Versorger unerfreulichen Abschluss bei der SE Berlin.
Mich wundert, dass Vattenfall dieses Verfahren bei Ihnen praktiziert hat, bei mir jedenfalls noch nie, wahrscheinlich deshalb, weil ich mit denen diesbezüglich vorher kommuniziert hatte.

Zitat von: Ihnen
Worin könnte der "vermutete" Vorteil einer Zwischenabrechnung bestehen?

Wenn Sie jemals – wie ich vor einigen Jahren – einen tieferen Einblick in die Abrechnungsmachenschaften einiger diverser Billigheimer gehabt hätten, würden Sie diese Frage nicht stellen. Dazu werde ich mich an dieser Stelle aber nicht mehr in epischer Breite auslassen. Im Forum ist darüber genügend berichtet worden.

Offline Erdferkel

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #8 am: 25. Februar 2019, 13:58:10 »
Der geschilderte Sachverhalt ist schon merkwürdig, auch ich habe -allerdings nur beim Gasbezug, schon „Zwischenabrechnungen“ erhalten, und das erfolgte reproduzierbar immer nach der turnusmässigen Mitteilung des Zählerstandes an den Netzbetreiber. Dann -und nur dann- bekam ich vom jeweiligen Versorger eine Nachricht über den bis dahin erfolgten Verbrauch, eine anteilige Abrechnung von Boni erfolgte nie, die wurde immer ordentlich mit der Schlussrechnung des Versorgers vorgenommen. Beim Gas weicht bei mir der Abrechnungszeitraum des Netzbetreibers von dem des Versorgers deutlich ab, beim Strom sind sie identisch. Interessanterweise erfolgten die „Abrechnungen“ auch bei gleichem Versorger nur wenn ich der Aufforderung des Netzbetreibers zur Mitteilung des Zählerstandes folge geleistet habe, ansonsten wird der wohl geschätzt, und dann kam noch nie etwas.
Ich würde da auch gegen vorgehen.
Viel Erfolg!

Offline Didakt

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #9 am: 25. Februar 2019, 20:28:42 »
In der TE weiter oben steht u. a.:

Zitat
[…] Mein derzeitiger Vertrag läuft vom 1.3.18 bis 28.2.19. Nach Telefonaten und Austausch von Mails entschied ich mich den Vertrag zu verlängern. Telefonisch hatte man mir erklärt, dass zum 1.2.19 eine Zwischenabrechnung erfolgt (warum auch immer). […] Die "Zwischenabrechnung" kam auch … […]

Im Nachgang zu meinen bisherigen Ausführungen weiter oben stellt sich im Übrigen doch auch die noch offene Frage, auf welchem End-Zählerstand diese Zwischenrechnung basiert. Wer hat den Zählerstand vom 31.01.2019 an den Versorger gemeldet; der Verbraucher direkt bzw. über den Netzbetreiber auf dessen vorherige Aufforderung zur Selbstablesung oder hat der Netzbetreiber dem Versorger etwa einen geschätzten Zählerstand/Verbrauch gemeldet?

§ 9 (1) der AGB besagt: Die SWD AG sind berechtigt, für ihre Abrechnung die Messdaten zu verwenden, die sie von dem Messstellenbetreiber erhalten haben.

Aber: Nur soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben (§ 40 (2) letzter Satz, EnWG).

Die anzumahnende „Jahresverbrauchsabrechnung“ (siehe unter Antwort # 5) erbringt nötigenfalls die erforderliche Klarheit!

Offline berghaus

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #10 am: 26. Februar 2019, 13:17:25 »
Was ist denn schlimm daran, wenn golfdiverdog Ende Februar/Anfang März keine endgültige Rechnung für das erste Lieferjahr bekommt, nachdem er den Vertrag doch um ein Jahr verlängert hat?

Den größten Teil des Bonus hat er schon.

Die Jahresrechnung und eine weitere Zwischenrechnung zum 01.02.2020 wären ja auch lästig, müssten geprüft werden, es sei denn man stellt sich auf den Standpunkt, ich prüfe erst die letzte Rechnung, weil da ja noch nichts verjährt ist, und die Schlichtungsstelle wird schon helfen. 
Dagegen sprechen allerdings Ereignisse wie die bei BEV.

berghaus 26.02.19

Offline Didakt

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #11 am: 27. Februar 2019, 11:32:48 »
Zitat von: aus Antwort #10
Was ist denn schlimm daran, wenn golfdiverdog Ende Februar/Anfang März keine endgültige Rechnung für das erste Lieferjahr bekommt, nachdem er den Vertrag doch um ein Jahr verlängert hat?

Antwort: Schlimm ist, in diesem Forum den Verstößen gegen einschlägige Abrechnungsbestimmungen und damit Manipulationsmöglichkeiten das Wort zu reden!  :(

Offline Ronny

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #12 am: 28. Februar 2019, 08:15:22 »
Ich bin absolut fasziniert, was für unterhaltsame Verschwörungstheorien hier produziert werden.

Die Stadtwerke Düsseldorf scheinen nicht anderes gemacht zu haben als eine - wenngleich vertraglich nicht vereinbarte - Zwischenrechnung gelegt und dabei dem Kunden vorzeitig einen Großteil seines Bonus ausgezahlt zu haben. Finanziell gut für den Kunden, auch wenn der Zinsvorteil derzeit eher mäßig ist.

Alles andere ist reine Paranoia, aber sehr lustig zu lesen. Bitte mehr davon!

Offline bolli

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #13 am: 28. Februar 2019, 08:57:59 »
Ich gebe Ihnen Recht, dass man im vorliegenden Fall das Ganze auch relativ betrachten könnte, dem ich auch näher stehen würde. Gleichwohl stellt sich die Frage, warum die Stadtwerke im vorliegenden Fall einen Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit (zu der sie gesetzeskonform eine erste Jahresrechnung zu erstellen haben) noch eine Zwischenrechnung machen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die für den Kunden u.a. sicher relevanten Boni schon anteilmäßig angerechnet werden.
Es stellt sich leider in solchen Fällen immer wieder die Frage, ob es nur Unbedachtheit ist oder ob da was anderes im Hintergrund mitspielt. Die Vergangenheit hat leider allzu oft gezeigt, dass die Versorger eher selten "unbedacht" vorgehen. Ob das, was sie Gedacht haben, dann auch immer richtig ist/war, ist dann eine zweite Frage.  ;)

Offline Didakt

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Re: Verlängerung des alten Stromvertrags ergibt Ärger
« Antwort #14 am: 28. Februar 2019, 11:10:18 »
Zugegeben, die Diskussion hat sich – wie so oft – bereits unangemessen hochgeschaukelt. Von Verschwörungstheorien und Paranoia wäre aber sicher keinesfalls die Rede, wenn hier von einem der bekannten sogenannten „unseriös handelnden“ Versorger die Rede wäre. Stadtwerken hat man aber „naturgemäß“ keine bösen (unrechtmäßigen) Absichten zu unterstellen!
Schade, dass sich der TE @ golfdiverdog nicht mehr an der Diskussion beteiligt, dem hätte ich gern noch ein paar gezielte Fragen nach den Umständen dieses besagten Abrechnungsverfahrens gestellt.

 

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