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Autor Thema: Bestimmung der Beträge, für die eine Zahlung gelten soll  (Gelesen 4256 mal)

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Offline kwade

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Bestimmung der Beträge, für die eine Zahlung gelten soll
« am: 17. Dezember 2005, 11:04:16 »
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Fricke,
ich werde die Jahresendabrechnung über meinen Energieverbrauch wegen meiner Einsprüche erheblich vermindern. Ich befürchte aber, daß die E.ON Avacon meine zukünftigen Zahlungen mit Restforderungen aus dieser Rechnung aufrechnen könnte.
Ist es aus diesem Grunde dringend erforderlich das VU entsprechend zu unterrichten, daß ich bestimme wofür meine Zahlungen gelten.
Ist eine Angabe §366.1BGB auf dem Überweisungsträge engebracht?
Dankbar wäre ich für eine Kurze Nachricht.     KW

Offline rlc

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Bestimmung der Beträge, für die eine Zahlung gelten soll
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2005, 18:01:52 »
- Keine Aufrechnung siehe Musterschreiben vom Bund der Energieverbraucher.
- Geben Sie bei der Überweisung genau an, wofür der Abschlag ist, also bsp.weise \"Abschlag Gas Dez.2005\"
- Abschläge so kalkulieren, das keine Überzahlung erfolgt

Offline RR-E-ft

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Bestimmung der Beträge, für die eine Zahlung gelten soll
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2005, 14:27:56 »
@kwade

Sie müssen immer eine Bestimmung treffen, worauf Ihre Zahlungen erfolgen, nur dann ist der Versorger daran gehindert, eine Bestimmung nach Maßgabe der §§ 366 ff. BGB zu treffen.

Wenn Sie bestimmt haben, worauf die Zahlungen erfolgen (Hauptforderung Abschlag XY, Hauptforderung Jahresverbrauchsabrechnung vom....), darf der Versorger nicht anders verrechnen.

Diese Bestimmung des Zahlenden ist deshalb sehr wichtig.

Eine entsprechende Formulierung ist deshalb bereits im Musterbrief enthalten. Bei einzelnen Überweisungen sollte man jedoch auch tunlichst darauf achten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rufus

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Bestimmung der Beträge, für die eine Zahlung gelten soll
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2005, 10:13:18 »
Moin:

Ich wohne im einzugsgebiet der EON.Avacon. Von diesem versorger beziehe ich sowohl gas wie auch elektrizität. Auch ich habe bereits gegenüber der EON.Avacon angekündigt, beim gas nur die preise auf dem stand 2004 zu bezahlen.

Die schlussabrechnung für meine abnahmestelle erfolgt immer im März/April. Bis dahin wären noch regulär drei abschlagszahlungen zu leisten. Verstehe ich die aussage dieses threads so richtig, dass ich dem versorger bei jeder zahlung mitteilen sollte, aus welchen anteilen sich die abschlagszahlung (die ich per dauerauftrag leiste, nicht per abbuchung) zusammensetzt.

Also angenommen ich zahle 212 EUR/monat. Dann könnte ich bei der überweisung angeben gas: 141 EUR, strom 71 EUR?

Oder richte ich besser gleich zwei daueraufträge ein? (Was beim online-banking ja nicht das problem ist).

Gruß
Rufus

Offline Cremer

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Bestimmung der Beträge, für die eine Zahlung gelten soll
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2005, 10:15:24 »
@rufus,

um es unverwechselbar zu machen, wäre eine getrennte Überweisung der sichere Weg.
MFG
Gerd Cremer
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