@kwade
Sie müssen immer eine Bestimmung treffen, worauf Ihre Zahlungen erfolgen, nur dann ist der Versorger daran gehindert, eine Bestimmung nach Maßgabe der §§ 366 ff. BGB zu treffen.
Wenn Sie bestimmt haben, worauf die Zahlungen erfolgen (Hauptforderung Abschlag XY, Hauptforderung Jahresverbrauchsabrechnung vom....), darf der Versorger nicht anders verrechnen.
Diese Bestimmung des Zahlenden ist deshalb sehr wichtig.
Eine entsprechende Formulierung ist deshalb bereits im Musterbrief enthalten. Bei einzelnen Überweisungen sollte man jedoch auch tunlichst darauf achten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt