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Autor Thema: Streit um alten Flüssiggastank mit Gasanbieter  (Gelesen 5212 mal)

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Offline Deppenclub

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Streit um alten Flüssiggastank mit Gasanbieter
« am: 07. Oktober 2017, 01:20:10 »
Ich habe hier im Forum schon einige ältere Beiträge zum Thema Hauskauf und Flüssiggastank gefunden. Doch mein Fall ist etwas sehr speziell und hat schon fast etwas Komisches.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin Besitzerin einer Doppelhaushälfte. Auf meinem Grundstück steht ein oberirdischer Gastank, der vermutlich seit Anfang der 1990-iger Jahre dort steht. Der Tank wird von mir benutzt und hat bisher immer, trotz des Alters, die TÜV-Prüfung erhalten.

Das Haus gehörte zuvor meinem Ex-Mann. Ich bin 2005 in das Haus eingezogen. Wir vereinbarten, dass ich die eine Haushälfte offiziell kaufte und wurde also Miteigentümerin. Mein Ex-Mann sagte mir damals, dass er den Tank ursprünglich gemietet hatte und dann aber von der Firma XY quasi günstig gekauft habe, da er Tank damals schon nicht mehr der Neueste war und abgeschrieben. Betanken lassen hat er den Tank immer von einem freien Gasanbieter, nicht von der Firma XY.

Im Jahr 2010 trennte sich mein Mann von mir, 2011 folgte die Scheidung. Wir einigten uns, dass ich meinen Mann ausbezahlte. Und so wurde ich die alleinige Hauseigentümerin. Ich benutzte den Tank weiterhin und habe weiterhin bei dem freien Gasanbieter getankt, bei dem mein Mann zuvor auch getankt hatte.

Irgendwann, im Jahr 2013 oder 2014 ungefähr liefen auf einmal zwei Herren auf meinem Grundstück herum. Sie sagten, sie kämen von der Firma XY. Der Tank auf meinem Grundstück sei Eigentum der Firma XY. Ich solle bei ihrer Firma tanken oder sie würden den Tank abholen kommen. Ich sagte, ich hätte davon keine Ahnung gehabt. Ich sei davon ausgegangen, das der Tank mein Eigentum sei. Doch wenn es tatsächlich so seien sollte, wie sie sagen, wäre ich auch bereit ihnen den Tank für einen angemessenen Preis abzukaufen. Doch davon wollten die Herren nichts wissen.

Etwas in Panik rief ich bei meinem freien Gaslieferanten an. Ich wollte nicht bei Firma XY tanken, da sie viel teurer waren als mein Lieferant. Mein Lieferant sagte mir, es sei kein Problem: Wenn Firma XY wirklich den Tank abholen wolle, würde er mir umgehend einen neuen Tank besorgen. Bis dahin solle ich ruhig  weiter bei ihm tanken. Doch ich hörte nichts mehr von Firma XY, jahrelang.

Jetzt, vor ein paar Wochen, im Jahr 2017, standen zwei Herren vor meiner Haustür. Sie sagten, sie seien von Firma XY. Und sie fragten, ob wir ins Geschäft kommen könnten. Andernfalls würde sie den Tank abbauen. Ich antwortete, es käme auf den Preis drauf an. Doch als ich die Preise von Firma XY mit den Preisen meines Anbieters verglich, waren sie wieder deutlich teurer. Ehrlich gesagt, hatte ich keine Lust mehr, mich mit Firma XY weiter auseinanderzusetzen. Und da es kälter wurde habe ich wie gewohnt bei meinem Gasanbieter getankt.

Jetzt vor ein paar Tagen lag ein seltsamer Brief in meinem Briefkasten, adressiert an die erste Ehefrau meines Ex-Mannes (!). Tatsächlich hat die wohl auch irgendwann mal in diesem Haus gewohnt, vor 20 Jahren oder so, bevor mein Ex-Mann dort alleine wohnte. Der Absender des Briefes war Firma XY. Da der Brief aber nicht an mich adressiert war (ich hatte den Herren an meiner Haustür klar und deutlich meinen Namen gesagt und mich als aktuelle Hauseigentümerin zu erkennen gegeben!!!) habe ich den Brief mit dem Vermerkt "Empfänger unbekannt verzogen, zurück an Absender" wieder in den Briefkasten geworfen.

Inzwischen habe ich im Internet zu dem Thema Infos gesucht. Ich habe gelesen, dass Verträge vom neuen Eigentümer übernommen werden, auch wenn man nichts davon weiß. Das erscheint mir arg merkwürdig. Wie kann ich einen Vertag von anno dazumal übernehmen, wenn ich keine Ahnung von der Existenz dieses Vertrags habe? Andererseits habe ich hier im Forum auch etwas von "gutgläubigen Erwerb" gelesen. Das dürfte in meinem Fall wohl vorliegen, oder? Ich habe außerdem gelesen, dass das fremde Betanken eines Miettanks strafbar sei. Das alles habe ich nicht gewusst.

Ich besitze keinerlei Papiere zu dem Tank. Mein Ex-Mann ist vor ein paar Jahren nach Spanien ausgewandert. Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihm. Der Tank steht direkt hinter dem Haus. Dort sind nur wenige Meter ebenerdig, danach kommt eine Böschung. Es ist also unmöglich, daneben einen zweiten, neuen Tank zu stellen und die Firma XY darum zu bitten, ihren vermeintlichen Tank abzuholen.

Ich habe Angst, dass die Herrn nun in Kürze wieder vor meiner Tür stehen werden. Was ist, wenn sie darauf bestehen, den Tankt sofort abzubauen? Momentan ist der Tank ja nicht leer. Kann ich darauf bestehen, dass sie den Tank gegebenenfalls erst in ein paar Monaten holen, wenn er leer ist? Soll ich von ihnen einen schriftlichen Nachweis ihrer Behauptung verlangen, der Tank sei Eigentum der Firma XY?

Und wenn sie einen Vertag besitzen sollten, der von meinem Ex-Mann unterschrieben wurde, welche Folgen hätte das für mich und den freien Gaslieferanten? Kann man mich oder den Lieferanten wegen des Betankens eines eventuellen Miettanks belagen? Lohnt es sich, bei einem über 20 Jahre alten Tank, der Firma XY nochmals ein Angebot zum Kauf des Tanks zu machen? Wenn sie den Tank abbauen wollen, wer trägt die Kosten? Oder falls die Herrn sich wieder nicht mehr melden sollten, sollte ich sie auffordern, endlich ihr Eigentum von meinem Grundstück zu entfernen, sobald der Tank leer ist? Ich würde mir dann einen neuen Tank kaufen. Kann Firma XY einfach hier auftauchen und den Tank abbauen ohne sich zuvor anzumelden?

Ich bin im Moment etwas ratlos.

Offline Didakt

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Re: Streit um alten Flüssiggastank mit Gasanbieter
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2017, 13:09:57 »
Hallo, ein Vorschlag für Ihr weiteres Vorgehen. Lassen Sie sich zunächst einmal – auf gut deutsch gesagt – nicht „verrückt“ machen und zu keinen vorschnellen Entscheidungen verleiten.

Aus Ihrer Darlegung ist zu entnehmen, dass das ursprüngliche Recht Ihres Ex-Ehemanns an Ihrer Immobi-lie, am Eigentum, durch einen Rechtswechsel kraft Rechtsgeschäft von dem ursprünglichen Rechts-inhaber auf Sie als Rechtsnachfolgerin übertragen wurde. Ob es auch eine Übereignung der beweglichen Sache, des Gastanks, vom angeblich ehemaligen Eigentümer (Rechtsvorgänger) auf Sie als Rechtsnach-folgerin gegeben hat, ist fraglich, da Sie für den angeblichen Kauf des Tanks durch Ihren Ex-Mann keinen Beweis führen können.

Die Aufstellung des Tanks auf Ihrem Grundstück erfolgte mit Sicherheit aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung und einer Einbeziehung von AGB in diesen Vertrag. Daraus dürften sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben, z. B. auch die Bedingungen und den Kostenträger für einen Rückbau des Tanks. Erst wenn Sie Kenntnis vom Inhalt dieses Vertrages haben, sollten Sie weitere Entscheidungen treffen.

Sollte Ihr Ex-Ehemann den Tank tatsächlich von der Firma XY gekauft haben, hat er sicherlich die im Besitz der Firma befindliche Vertragsausfertigung des o. a. Vertrages entwerten lassen. Wenn die Firma nun behauptet, nach wie vor Eigentümer des Tanks zu sein, sollten Sie von ihr eine Kopie des noch beste-henden, rechtsgültigen Vertrages anfordern und nach Einsichtnahme dann Ihre weiteren Schlüsse ziehen.

Und keine Angst, beugen Sie dem befürchteten Fall der Fälle vor, und lassen Sie es nicht zu, dass Vertreter der Firma ohne Ihre Zustimmung Ihr Grundstück betreten, indem Sie ihnen ein Hausverbot erteilen.

Also schreiben Sie der Firma einen freundlich formulierten Brief per Einschreiben-Einwurf etwa folgenden Inhalts:

Edit: […] Der vormals hier stehende Text hat seinen Zweck erfüllt und wurde deshalb gelöscht.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 10:25:20 von Didakt »

Offline Deppenclub

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Re: Streit um alten Flüssiggastank mit Gasanbieter
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2017, 18:30:54 »
Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir so ausführlich zu antworten.

Dann werde ich Ihrem Rat folgen und ein Schreiben an Firma XY aufsetzen, genau so wie Sie es vorschlagen. Sobald ich etwas Neues von Firma XY gehört habe, werde ich mich wieder hier melden.

Herzliche Grüße bis dahin.

Offline Deppenclub

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Re: Streit um alten Flüssiggastank mit Gasanbieter
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2017, 13:41:41 »
Inzwischen habe ich von Firma xy Post erhalten. Sie wollen, dass ich bei ihnen Gas kaufe, andernfalls soll ich bis zum 15.11.17 den Tank zurückbringen (sehr witzig) oder entleert zu Abtransport bereithalten. Die Kosten für die Rücknahme soll ich bezahlen. Außerdem verlangen sie einen Nachweis, von wem der Tank betankt wurde.

Dem Schreiben lag tatsächlich eine Kopie eines Mietvertrags aus dem Jahr 1997 bei, der von meinem Ex-Mann unterzeichnet ist. Irgendwie bleibt die Sache für mich sehr dubios, da ich mir sicher bin, dass mein Ex-Mann in der Zeit in der ich mit ihm zusammen war keine Miete für den Tank gezahlt hat. An mich ist ja auch niemand mit solchen Forderungen jemals herangetreten. Es muss also eine zweite Vereinbarung mit meinem Ex-Mann gegeben haben. Nur weiß ich leider nicht, wie offiziell diese war und wie sie lautete. Ich werde das wohl auch nicht mehr in Erfahrung bringen können. Der alte Vertag ist aber offensichtlich nicht vernichtet worden.

Was soll ich jetzt tun? Ich überlege, ob ich ihnen ein Angebot mache, den Tank für einen angemessenen Preis zu kaufen. Andernfalls werde ich sie bitten, mit dem Rückbau zu warten, bis der Tank leer ist. Ich bin allerdings nicht bereit, die Kosten dafür zu übernehmen.

Das ist doch alles nur Schikane. Was wollen die auf einmal mit einem über 20 Jahre altem, längst abgeschriebenen Tank, für den sich jahrelang offenbar niemand interessiert hat?

 >:(

Offline Didakt

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Re: Streit um alten Flüssiggastank mit Gasanbieter
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2017, 15:48:50 »
Schikane hin, Schikane her! Sie haben keine gegenteiligen Beweismittel in der Hand, sodass in rechtlicher Hinsicht wohl davon auszugehen ist, dass der bestehende Mietvertrag noch von Relevanz ist.

Aus dem Vertrag bzw. den AGB dazu ergeben sich vermutlich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die für Ihr weiteres Handeln maßgeblich sind. Daraus müsste(n) sich ergo Ihre Fragen beantworten lassen und auch der spezifische Kostenträger für anfallende Leistungen definiert sein.

Typisch und nachvollziehbar bei solchen Vertragsverhältnissen ist das Verlangen des Tankvermieters, sich von ihm mit (teurem) Gas beliefern zu lassen. Wenn diese Forderung bislang vernachlässigt wurde, kann dies einer bislang schlampigen Geschäftsführung geschuldet sein. Und nun plötzlich entdeckt und weckt da jemand die „schlafenden Hunde“.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Geschick und gutes Gelingen bei der Lösung Ihres Problems.

 

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