von Didakt in Antwort #8
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Weitaus wichtiger ist aber folgende Frage: Wann beginnt ein Energieliefervertrag zu laufen?
Ein Vertrag bindet, d. h. die Laufzeit beginnt in der Regel ab Vertragsschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa automatisch ab dem Beginn der Energiebelieferung.
Vor Stromio GmbH(=Grünwelt-Energie, gas.de) wurde vor ein paar Jahren gewarnt, von %-Tarifen wird auch heute noch eher abgeraten.
Für die Lieferung von Gas ab 13.01.2016 und Strom ab 31.01.2016 habe ich gleichwohl 15 %-Tarife über verivox von stromio gewählt, zumal ich 2012 schon mal für den Strom Stromio gewählt und keine Probleme hatte. Auch hier im Forum sowie bei Recla-box hatte ich nichts wesentlich Nachteiliges gelesen.
Die E-Mail-Vertragsbestätigung beim Gas (gas.de) hat das Datum 08.12.2015, die Lieferbestätigung für den 13.01.2016 das Datum 14.12.2016. Von einem Vertragsbeginn ist in beiden Schreiben, die sonst alle relevanten Vertragsdaten enthalten, nicht die Rede, wohl aber heißt es in den AGB, die der Vertragsbestätigung beigefügt waren:
Zitat
„AGB der Stromio GmbH für die Lieferung von elektrischer Energie an Privat- und Gewerbekunden Stand: 20.01.2015
§ 2 Vertragsschluss (1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt mit der Annahme des Belieferungsauftrages des Kunden (Angebot) durch die Vertragsbestätigung des Lieferanten (Annahme) zustande und beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung des Kunden.“und in
"§ 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, ordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung des Kunden."Zitat Ende
Soweit scheint alles in Ordnung zu sein, zumal soeben die Kündigung zum 12.01.2017, per E-Mail angekündigt, im Online-Account zu finden war, nachdem ich per einfachen Brief gekündigt hatte, weil nach den alten (meinen) AGB die Kündigung per E-Mail, PC-Fax oder SMS noch nicht zulässig war (siehe auch neu in der Recla-Box)
Nun habe ich aber die neuesten AGB von Stromio vom 01.10.16 im Internet gelesen:
Zitat
„AGB der Stromio GmbH für die Lieferung von elektrischer Energie an Privat- und Gewerbekunden Stand: 01.10.2016
§ 3 Vertragsschluss, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Lieferant dem Kunden dies bestätigt und den Beginn der Belieferung mitteilt, spätestens aber mit Aufnahme der Belieferung durch den Lieferanten.
§ 16 Laufzeit des Vertrags, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen richten sich nach dem vereinbarten Tarif.“Zitat Ende
Bei diesen Vertragsbedingungen könnte es m.E. dazu kommen, dass man den Bonus nur bekommt, wenn man ein zweites teures Jahr bei diesem Versorger bleibt. Absicht oder nicht?
Zitat
„§ 4 Bonus (in beiden AGB gleich)
(1) Sofern ein prozentualer Bonus zugesagt wurde, wird dem Kunden nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres ein prozentualer Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stromverbrauchs innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch eine Gutschrift im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung gewährt und zugunsten des Kunden verrechnet."Zitat Ende
Kann es sein, dass sich die AGB, die man im Internet findet, von denen, die man mit der Vertragsbestätigung bekommt, unterscheiden?
berghaus 09.11.16