Meines Wissens gilt nach allgemeinem juristischen Verständnis bei einer Kündigung der Zeitpunkt des Wirksamwerdens und nicht etwa, wann diese (fristgerecht vorausgesetzt) ausgesprochen wird.
Fallstricke bestehen in der Formulierung des Zeitpunktes, wann die Vertragsbeendigung wirksam werden soll. Lässt diese Kündigungsformulierung missverständlich zu, dass der Vertrag einen Tag vor Ablauf der Jahresfrist beendet werden soll, wird die Kündigung durch bestimmte Lieferanten umgehend angenommen und der Bonus dem Kunden vorenthalten. Beispiele sind im Forum bei einem Discounter beschrieben.
Eine richtige und wirksame Kündigung zu formulieren, um missverständliche Auslegungen auszuschließen, ist eine der kleinsten Übungen. An sich genügt ein Dreizeiler wie folgt (* Zutreffendes verwenden):
Versand als Einschreiben-Rückschein bzw. Einschreiben-Einwurf mit Postf.-Nr.
(Anschrift des Empfängers)
Vorab: per E-Mail-Anhang im PDF-Format
Datum:
Kundennummer/Vertragskonto ………….
Strom-/Erdgasliefervertrag „(Tarifbez./Name)“, Vertragsbeginn: (Datum)
Vertragskündigung gem. Ziff. ... Ihrer AGB
oder
Sonderkündigung gem. Ziff. ... Ihrer AGB bzw. § 41 (3) EnWG wegen Preisanpassung
Ihre Preiserhöhungsmitteilung vom ……
Sehr geehrte Damen und Herren,
* hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht ‒ zum Ablauf des (Datum), 24:00 Uhr ‒ zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am (Datum), 24:00 Uhr.
* wegen Ihrer ab (Datum) wirksam werdenden Preisanpassung kündige ich hiermit den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht … (weiter wie oben).
* Gleichzeitig widerrufe ich – mit sofortiger Wirkung – mit Wirkung ab (Datum) ‒ das Ihnen erteilte SEPA-Basis-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer Abschlags- und Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschrift von meinem Girokonto bei der (Name der Bank).
Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum (Datum - zeitl. Limit 14 Tage) hier eingehend, den Empfang dieses Schreibens sowie die Wirksamkeit meiner Kündigung ‒ und auch die Stornierung meines SEPA-Lastschriftmandats ‒ in Schriftform – per E-Mail – in Textform *.
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Weitaus wichtiger ist aber folgende Frage: Wann beginnt ein Energieliefervertrag zu laufen?
Ein Vertrag bindet, d. h. die Laufzeit beginnt in der Regel ab Vertragsschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa automatisch ab dem Beginn der Energiebelieferung.
Denn: Beauftragen Sie beispielsweise einen Energieversorger online, Ihre Abnahmestelle mit Strom- oder Gas zu beliefen, so kommt damit zunächst noch kein Vertrag zustande, es handelt sich in rechtlicher Hinsicht zunächst um einen bloßen Auftrag. Der Energieversorger muss diesen Auftrag annehmen. Erst dann liegt ein wirksamer Vertragsschluss vor.
Im Normalfall ergeht hierzu nach kurzer Zeit eine schriftliche (Vertrags-)-Bestätigung Ihres beauftragten Versorgers, enthaltend die vereinbarten Vertragsdaten. In den Unterlagen muss auch ein konkretes Datum enthalten sein, das den Vertragsbeginn benennt. Es ist bedeutend, dass dieses Datum mit dem Lieferbeginn identisch ist. Fehlt in der Vertragsbestätigung ein solches Datum, so sollten Sie sich dieses von Ihrem Anbieter schriftlich bestätigen lassen. Das Datum des Vertragsbeginns ist von außerordentlicher Wichtigkeit, um später das genaue Kündigungsdatum ermitteln bzw. eine zeitgerechte Kündigung vornehmen zu können.
Vor allem die AGB der Billigheimer enthalten zu diesem Aspekt teilweise verwirrende Aussagen, die m. E. darauf ausgerichtet sind, später die Kündigungsdaten vorzuverlegen und folglich die ausgelobten Bonizahlungen zu verweigern.