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Autor Thema: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation  (Gelesen 22090 mal)

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Offline berghaus

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #15 am: 09. Dezember 2015, 18:45:50 »
Bei dem einen oder anderen Versorger besteht auch auch die Möglichkeit, die Abschlagshöhe zwei mal in einem Lieferjahr in einem gewissen Rahmen (z.B. maximal 10 %)  zu erhöhen oder zu vermindern und zwar online mit ein paar Mausklicks.

Früher, als es noch nennenswerte Zinsen gab, konnte man auf diese Weise mit dem Geld arbeiten.

Es gibt allerdings auch Leute, die halten Nachzahlungen für eine Katastrophe, die den Schlaf raubt.

Für manche Leute sind Nachzahlungen allerdings eine Katastrophe, wenn sie das Geld nicht zurückgelegt haben oder gar nicht erst hatten.

berghaus 09.12.15

Offline userD0010

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #16 am: 20. Dezember 2015, 19:08:36 »
Zitat:
Es gibt allerdings auch Leute, die halten Nachzahlungen für eine Katastrophe, die den Schlaf raubt.
Für manche Leute sind Nachzahlungen allerdings eine Katastrophe, wenn sie das Geld nicht zurückgelegt haben oder gar nicht erst hatten
. Zitat ende

Es gibt halt in dieser unserer Republik nicht wenige Leute, die dank des Klammergriffs ihres Energieversorger und der vielfach praktizitieren klammheimlichen Preiserhöhungen plötzlich und auch unerwartet Nachzahlungen zu leisten haben, die dank ihres kleinen Budgets sogar Manchen den Schlaf rauben können.

Sie bringen allerdings einige Sachverhalte durcheinander. Wer lediglich ahnungslos dank zwischenzeitliicher Preisanhebungen bei der Jahresabrechnung und dank seiner generös gezahlten Rente einen plötlich in nicht unerheblicher Höhe nachzuzahlenden Betrag aufzubringen hat, für den ist dies ohne Zynismus wahrlich eine Katastrophe.

Etwas vollmommen Anderes stellt sich dar, wenn der/die Betroffene nach § 315 BGB Rechnungen gekürzt hat, sich dabei auf zum jeweiligen Zeitpunkt als rechtmäßig propagierte Vorgehensweisen glaubte verlassen zu können und nun ebenfalls unerwartet mit vermeintlich berechtigten Nachzahlungsforderungen des Versorgers konfrontiert wird.

Lediglich die politischen Entscheidungen unserer Katastrophenregierung und obersten Rechtsprechung zu Preisgestaltungen und zur angeblich so erfolgreichen Energiewende sind für Rentner und Geringverdiener wahrlich ein Sachverhalt, der so Manchen den Schlaf rauben könnte.


Offline berghaus

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #17 am: 21. Dezember 2015, 22:30:44 »
Hier noch ein paar Ideen meines neuen (hier im Forum hier und da umstrittenen) Versorgers für Gas und Strom Grünwelt (Stromio), der eine mir noch nicht bekannte „Zauberformel“ zur Erzielung von Zinserträgen (wo legt der das Geld bloß an?) aus Abschlagserhöhung wegen des kommenden Schaltjahres 2016 gefunden hat.

Zitat
Zitat von bolli in Antwort‘7
……….. Es wird ein Lastprofil für jeden Monat bezogen auf die Gebiete der Vertragspartner (Verbraucher) angewendet, welches einen DURCHSCHNITTSWERT darstellt, und was gem. EnWG in Ordnung ist…………. Für die zukünftigen Sommermonate ist das Lastprofil natürlich geringer. ………
Im Zweifelsfall können Sie ja mal bei Ihrem Netzversorger nachfragen, wie das Lastprofil für Ihren Wohnort aussieht und das mit den Berechnungen vergleichen. Des weiteren dürfen Sie ja auch den Versorger mal nach seiner "Zauberformel" für die neuen Abschläge befragen.

Zitat
Zitat von: h.terbeck am 08. Dezember 2015, 08:03:43
und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.
Das sollte sich dann ja MINDESTENS in der Berechnungsformal für den Erstabschlag "wiederfinden" lassen. Ansonsten muss man VOR Vertragsabschluss nach solchen Einzelheiten fragen. Sollte man damit nicht einverstanden sein, muss man einen anderen Versorger auswählen.

Beim Gas (Lieferbestätigung vom 08.12.2015  ab 13.01.16 mit 12! Abschlägen) wurde der von mir angegebene Verbrauch von 29.500 kWh wegen des Schaltjahres auf 29.656 kWh erhöht, wobei wohl auch die Tatsache, dass der 29.02.2016 noch in die kalte Winterzeit fällt, Berücksichtigung findet.

Berechnung 29.500 x 366/365 = 29.581 kWh – berechnet 29.656 kWh

Das ergibt eine um 7,74 € höhere Abschlagssumme, allerdings wegen Ab- bzw. Aufrundung den gleichen Abschlagsbetrag von 156,00 € - also ‚is nix‘ mit exorbitanten Zinsgewinnen.

Beim Strom sieht es dann so aus (Lieferbestätigung vom 21.12.15 zum 01.02.16 mit 12 Abschlägen. Erhöhung des angegebenen Verbrauchs von 6.700 kWh auf 6.722 KWh
Berechnung 6.700 x 366/365 = 6.718 kWh – berechnet 6.722 kWh
Das ergibt eine um 4,17 € höhere Abschlagssumme. Dadurch erhöht sich der Abschlag wegen der Aufrundung bzw. Abrundung um einen EURO auf (zufällig auch) 156,00 €.

Es muss dann wohl auch beim Strom Lastprofile geben, weil der Schalttag ja in den (noch) dunklen Monat Februar fällt und man den zunehmenden Einsatz von Diodenglühlampen wohl noch nicht berücksichtigen muss und der Kunde ja in den Wintermonaten auch länger am Computer sitzt.

Also mich stört das nicht weiter, obwohl ----steht das vielleicht sogar in den AGBs, die man natürlich auch diesbezüglich von vorne bis hinten genau durchgelesen hat?

Aber erklärt mir mal jemand, warum er bei dem Ansatz der Jahresbeträge der Grundpreise für Gas (214,41 €) und Strom 302,48 €) nur von 365 Tagen ausgegangen ist?

Ich bin mir sicher, dass er in den Jahresrechnungen von 366 Tagen ausgehen wird und sogar darf(?).

Aber warum nicht auch hier die Zinsgewinne mitnehmen. Bei Millionen Kunden kommt da was zusammen!

berghaus 21.12.15
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2015, 22:39:00 von berghaus »

Offline userD0010

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #18 am: 22. Dezember 2015, 09:40:25 »
Zitat:
"Aber erklärt mir mal jemand, warum er bei dem Ansatz der Jahresbeträge der Grundpreise für Gas (214,41 €) und Strom 302,48 €) nur von 365 Tagen ausgegangen ist?"
Zitat ende.

Scheint ein besonders "günstiges" Angebot des Versorgers zu sein, wenn er für 365 Tage einen Grundpreis bei Gas von 214,41 Euro und bei Strom von 302,48 Euro verlangt, vermutlich auch noch netto ohne Umsatzsteuer.
Mein Versorger verlangt bei 365 Kalendertagen, die übrigens nicht unbedingt mit dem Zeitraum zwischen den jeweiligen Ablesungen übereinstimmen muss, bei Gas 140,00 Euro und bei Strom 84,00 Euro. Das würde logischer Weise bei 366 Kalendertagen in einem Schaltjahr bei Gas 140,38 Euro und bei Strom 84,23 Euro betragen.
Ein sog. exorbitanter Unterscheid in der künftigen Jahresabrechnung  wird schwerlich erkennbar sein, es sei denn, man macht dem Versorger eine besondere Freude, am 366 TAg des Kalenderjahres auch die Außentemperatur durch braves Heizen beeinflussen zu wollen, um damit auch die Jahresrechnung in die Höhe zu treiben.

Mir jedenfalls ist in den vergangenen 10 Jahren eldigich zwei Mal eine Jahresrechnung auf der Basis von 365 Kalendertagen untergekommen.
Und wer seine Energieabrechnung auf eventuelle mathematische Fehler prüft, wird erkennen, dass lediglich wegen der unterschiedlichen Abrechnungszeiträume sich die jeweiliegen Summen ändern, der Multiplikator aber unverändert bleibt, es sei denn, der Versorger hat an der Schraube der Grundpreise "ein wenig gedreht".


Offline berghaus

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #19 am: 22. Dezember 2015, 11:26:59 »
@h.terbeck

Der Grundpreis von 214,41 € (alles brutto) und der etwas höhere Arbeitspreis von 5,60 Ct/kWh vermindern sich beim Gas im 1. Jahr um 260,00 € Sofortbonus und bei der 1. Jahresrechnung um
15 % von [(29.656 x 0,056) + 214,41] = 281,27 €.

Allerdings ist ein 2. Lieferjahr durch Kündigung mindestens 6 Wochen vor dem Ende des 2. Lieferjahres unbedingt zu vermeiden.

Strom:
Sofortbonus 260,00 €
15 % von [(6.722 x 0,2331) + 302,48] = 280,41 €

Vergleichen Sie das mal mit Ihren Tarifen bei Gas und Strom
oder besser, - nennen Sie hier Ihre Verbrauchswerte und die Arbeits- und Grundpreise für Gas (und Strom?)  des (Zitat im Anfangsbeitrag:) "überaus günstigen Angebots Ihres neuen Versorgers".
Dann rechnen wir das mal durch.

berghaus 22.12.15
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2015, 16:15:23 von berghaus »

Offline userD0010

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #20 am: 22. Dezember 2015, 13:36:39 »
@berghaus
mit Freude darf ich Ihnen meinen Gaspreis von 5,1596 Cent/kWh brutto plus 160,00 Euro Grundgebühr auf Basis 365 Liefertage nennen, wobei ich den Bonus von 180 Euro, der mir bei Vertragsbeginn ausgezahlt wurde, einfach unberücksichtigt ließ in der Ermittlung meines überaus günstigen Vertragepreises meines Versorgers, denn im zweiten Jahr meines laufenden Vertrages wäre der o.g. Gas- und der Grundpreis auch weiter gültig.
In Ihrem Falle aber sollte der zu ermittelnde Gesamtpreis für die zwei vertraglich gebundenen Lieferjahre berechnet werden, womit vermutlich der von mir abgeschlossene Vertrag bei Gas bei Vergleich Ihres Gundpreises mit dem meinigen ein wenig günstiger sein könnte.

Bei Strom sind meine Konditionen nicht vergleichbar.

Offline RalfLightning

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #21 am: 27. Dezember 2015, 14:35:11 »
Das sind doch aber mal wirklich gute Konditionen ..

Was heißt denn aber, dass beim Strom ihre Konditionen nicht vergleichbar sind?
Always look on the bright side of life!

Offline userD0010

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Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
« Antwort #22 am: 27. Dezember 2015, 17:02:37 »
@RalfLightning
Seit mehr als 10 Jahren findet der § 315 BGB bei der Akzeptanz  des Strompreises in der Grundversorgung Anwendung, so dass der entsprechende jew. geforderte Strompreis nicht mit dem gebilligten Betrag übereinstimmt und damit auch keinen Vergleich mit Konditionen Anderer zulässt.
Übrigens finden Sie sich hier in der Thematik der Gasversorgung, für die eine eindeutige Antwort vorliegt.


 

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