Zum 01.06.2015 habe ich mich von meinem bisherigen Versorger verabschiedet. Mein neuer Versorger hatte mir nicht nur ein überaus günstiges Angebot mit einer Preisgarantie für die folgenden 24 Monate vorgelegt, sondern auch auf Grund der von mir gemachten Angaben meine Abschlagzahlungen in Höhe von 63 Euro pro Monat abgebucht. Nun erhielt ich die Abrechnung auf Grund der Zählerablesung für den Verbraucxh in 149 Tagen mit 3.943 kWh. mit einer Nachforderung von 19,53 Euro.
Soweit, so gut.
Rechne ich diesen festgestellten Verbrauch auf 365 Tage hoch, so ergibt dies auf der Basis des Vertrags für Abschlagzahlungen eine monatliche Anforderung von 66 Euro statt der bisherigen 63 Euro, um auf der Vertragsgrundlage den für 365 Tage zu erwartenden Gesamtpreis zu ermitteln. Und dies dann durch 10 Abschlagsbeträge zu erreichnen, gelange ich zu meinem errechneten Abschlagsbetrag von 66,00 Euro.
Mir unerklärlich ist allerdings, wie mein neuer Versorger nunmehr seine Erwartungen mit monatlich 109 Euro monatlichem Abschlag errechnet haben will und habe dazu um Erklärung gebeten.
Steht dem Versorger eine Rechtsgrundlage zu, nach der er derartige Hochrechnungen anstellen darf?