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Autor Thema: Gastankvertrag. einige Fragen dazu  (Gelesen 26681 mal)

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Offline zerbrechlich

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Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« am: 03. Juli 2015, 14:38:52 »
Hallo zusammen,

ich hab mich hier angemeldet, um mich vorab zu informieren, wie ein möglicher Ausstieg aus einem Vertrag mit einem Gaslieferanten abläuft, um gleich im Vorfeld evtl Fallstricke zu vermeiden.

Hausbau Mitte der 90er, als Heizmaterial wurde Flüssiggas gewählt. Ex hatte seinerzeit den Vertrag abgeschlossen, einen wo das Nutzungsentgelt bezahlt wurde, leider wurde nicht drauf geachtet, das man damit den Tank nicht gekauft, sondern nur die Nutzung des Tanks. dazu noch ein Wartungsvertragt mit dem Gaslieferanten.
so Ex ist längst Geschichte und ich würde gern nun auch den Gastankvertrag Geschichte werden lassen.
ich muss noch erwähnen, das der Vertrag vor 3 Jahren auf mich umgeschrieben wurde. leider war ich damals weder finanziell noch gesundheitlich in der Lage mich mit einer Kündigung des Gastanks zu befassen. Ausserdem auch noch Winter und meine Befürchtung dann im kalten zu sitzen, wenn sich das hinziehen sollte.

aber jetzt möchte ich mich da hier nun erkundigen, wie das Ganze abläuft. mit Abbau, Neuaufstellung, Kosten, was kommt da auf mich zu? muss ich Bagger etc selbst beauftragen, oder übernimmt das denn die Firma, wo ich den Tank kaufe? das ich die Nutzung des Baggers zahlen muss, ist mir klar. der Tank ist übrigens unterirdisch.
beim Gaslieferanten hatte ich telefonisch schon mal angefragt, wie es mit dem Kauf des bestehenden Tanks wäre, irgendeine Telefonistin wollte mir dann weismachen, das ich so schon am günstigsten fahre (aha, und dann kann ich nur bei dem Händler kaufen), habe dann nur ahja gemeint und das diskutieren sein lassen. dafür verschleuder ich dann doch keine Energie.  ;D

Jezt war kürzlich noch eine Prüfung des Gastanks, nun schreibt der Gaslieferant, das die Wartungspauschale erhöht werden muss, um kostendeckend und zwecks Sicherheit blabla. Vertrag ginge über 2 Jahre. Unterschrieben ist der Vertrag noch nicht von mir. getankt wurde kürzlich.

LG zerbrechlich



Offline Gaspreisbremse

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #1 am: 05. Juli 2015, 18:32:03 »
Hallo. Ich lasse zurzeit eine Flüssiggasheizung installieren, komplett. Der Tank kommt bald. Ich werde zu gegebener Zeit antworten, kannst Du noch etwa eine Woche warten?

Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #2 am: 06. Juli 2015, 20:29:00 »
danke für deine Antwort. eine Woche ginge noch mit warten. evtl. schreibt ja noch wer anders, der sich auskennt.

Offline Gaspreisbremse

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #3 am: 07. Juli 2015, 21:35:15 »
Zum Entfernen des alten Gastanks kann ich nichts sagen.

Die Neuaufstellung verlief folgendermaßen:

Nachdem ich einige Angebote eingeholt habe, kristallierten sich recht schnell drei Anbieter heraus, die tatsächlich den Flüssiggasbehälter verkaufen wollten und ich später dann Eigentümer wurde. Angeboten wurde mir ein fabrikneuer Flüssiggastank mit 2015er- Baujahr. Ich habe mich für 1,2to entschieden, aufgrund der flächenmäßigen Eingrenzungen, unterirdisch.

Dazu wurde gleich angeboten, die Leitung vom Tank ins Haus zu legen, mitsamt Reglerkombination, Hauptabsperreinrichtung, Rohrleitung, Montage und eine Doyma-Scheibe (Mauereinführung) Da gibt´s aber vielleicht auch billigeres. Mitsamt Tanktransport.

Die drei Angebote waren in sich schlüssig, vollständig und transparent. Ich hatte auch ein anderes Angebot, dass war alles andere. Ich sage nur Überlassung...

Was ich selbst herrichten musste:
1. Die Mauerdurchführung, 60 cm mittels Kernbohrung.

2. Die Grube, wo der Tank rein sollte und der Kanal von der Grube zum Haus, wo die Gasleitung ins Haus sollte. Das war ganz schöne Arbeit. Aber ein befreundeter Baggerfahrer hat die Grube ausgehoben, Humus zur Seite, ein Teil anderer Untergrund zur anderen Seite, Rest abführen lassen. Sand bestellt, geliefert, großer Haufen. Gleich 20 cm unten rein und noch mehr, den gleich zu einer Kuhle geformt für den Tank. Die Maße hatte ich ja vom Angebot und nach Auftragserteilung als Skizze erhalten. PLACKEREI!

Die Innenarbeiten, mitsamt Gastherme usw. machte natürlich mein Installateur. Der wartete dann auf die Tanklieferung.
Tank kam, ISO-Test mit 20.000 Volt, alles ok. Vorsichtig hinuntergelassen, austariert, schnell mit Sand links und rechts stabil gemacht. Danach normal aufgefüllt mit Sand, ringsrum min. 20 cm, vorsicht bei der Zuleitung, erst unterfüttern mit Sand! Der Lieferant hat gleich angeschlossen, Drucktest usw. und hat mich dann mit dem halb eingegrabenen Tank allein gelassen. Der wurde letztlich eingesandet und dann oben weitere 30 cm Erde und Humus bedeckt.

Da ich ja frei bin, was das Eigentum des Tanks anbelangt, bat ich um Bedenkzeit zwecks Befüllung. Wurde dann drei Tage später befüllt, von der gleichen Firma.

Kosten Tank inkl. Lieferung, Montage, Bagger und Sand: 2700 EUR brutto




Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #4 am: 11. Juli 2015, 16:46:24 »
danke für die Antwort.

Grube ist ja schon da, der Tank käme ja wieder in dieselbe, wo der jetzige ist. die wird denn ja nicht zugeschüttet und woanders im Grundstück wieder ein Loch gebuddelt.
dann sind ja die Leitungen und Anschlüsse von Gastank bis Heizungsanlage schon da, ob aber die jetzige Gasfirma das wieder mitnehmen würde oder nur den Gastank, weiss ich jetzt noch nicht.
könnte ja sein, das die Anschlüsse etc. meine sind und nur der Gastank Eigentum der Gasfirma.

evtl mal bei einer Firma ein Kostenangebot einholen. die Kosten hören sich ja zumindest überschaubar an. dachte, das man da schon mehr in Richtung 5000 Euro mindestens dabei ist.
blöd in meinen Fall ist nur die knappe Zeit wegen des Wartungsvertrags. mal googeln... ob da noch andere Möglichkeit gibt, mit selbst in Auftrag wegen Wartung geben.

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #5 am: 12. Juli 2015, 17:46:37 »
Bei einem Tankwechsel sind vorab ein paar Dinge zu prüfen:
Da wäre die Kündigung des laufenden Vertrags (Kündigungsfrist und -zeitpunkt). Ihre Verbündeten heißen hier Frühling und Sommer, Ihre Widersacher Herbst, Winter und der bisherige Lieferant. Vermutlich will der bisherige Vertragspartner Ihnen den Tank nicht verkaufen (warum nur?). Also ist die Aktion außerhalb der Heizperiode zu planen. Möglicherweise enthält Ihr Vertrag eine Klausel und der Rücktransport des alten Tanks muß von Ihnen bezahlt werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag diesbezüglich und fragen Sie detailliert, d.h. mit Aufschlüsselung nach den anfallenden Kosten (ist hier im Forum schon behandelt worden).
Bezüglich Wartung ist die Sache weniger dramatisch. Die innere Prüfung bei einem neuen Tank ist erst nach 10 Jahren fällig und die äußere Prüfung wird alle 2 Jahre durch freie Lieferanten bei der Belieferung mit durchgeführt. Ein Wartungsvertrag ist also nicht erforderlich.

MfG
Vertragsbefreiter

Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #6 am: 14. Juli 2015, 16:02:08 »
Bei einem Tankwechsel sind vorab ein paar Dinge zu prüfen:
Da wäre die Kündigung des laufenden Vertrags (Kündigungsfrist und -zeitpunkt). Ihre Verbündeten heißen hier Frühling und Sommer, Ihre Widersacher Herbst, Winter und der bisherige Lieferant. Vermutlich will der bisherige Vertragspartner Ihnen den Tank nicht verkaufen (warum nur?). Also ist die Aktion außerhalb der Heizperiode zu planen. Möglicherweise enthält Ihr Vertrag eine Klausel und der Rücktransport des alten Tanks muß von Ihnen bezahlt werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag diesbezüglich und fragen Sie detailliert, d.h. mit Aufschlüsselung nach den anfallenden Kosten (ist hier im Forum schon behandelt worden).
Bezüglich Wartung ist die Sache weniger dramatisch. Die innere Prüfung bei einem neuen Tank ist erst nach 10 Jahren fällig und die äußere Prüfung wird alle 2 Jahre durch freie Lieferanten bei der Belieferung mit durchgeführt. Ein Wartungsvertrag ist also nicht erforderlich.

MfG
Vertragsbefreiter

danke für die Antwort. die 10jährige Prüfung war ja erst kürzlich. am besten wäre demnach, bisherigen Vertrag Gastank lesen und Angebote einholen und dann kündigen.
wird jetzt aber bischen knapp, wegen dem Wartungsvertrag für den Gastank. die Firma wird ja auf einen Wartungsvertrag mit ihr bestehen und da keinen andern ranlassen. der würde über 2 Jahre laufen, wenn ich da nun schreibe, nur mit 1 jähriger Laufzeit und dann nächstes Jahr kündige, wenn ich dann Kostenangebote etc. habe? letzteres werde ich denen natürlich nicht schreiben.
soll ich die Knebelgasfirma direkt schon fragen, welche Kosten auf mich zukommen, wenn ich den Gastank von denen kündige? oder lieber erst Angebote etc. einholen.




Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #7 am: 15. Juli 2015, 08:52:28 »
so im Liefervertrag steht, das Knebelgas (will den Anbieter nicht nennen, wer weiss, ob der nicht mitliest) Eigentümer des Tanks ist und gegen ein Entstellungsentgelt (schon bezahlt) zur Verfügung stellt. Gas muss bei Knebelgas gekauft werden.
Bauseitige Maßnahmen wie Erstellen der Rohrleitungsanlage, E-Installationen, Be- und Entladen des Tanks mit Kranfahrzeug mit mehr als 5 m Kranausladung, technische Änderungen der Anlage durch ges. und beh. Auflaugen, Absaugkosten, Bereitstellung zur Rückholung sowie Tausch und Rückholung gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde hat für die ordnungsgemäße schadenfreie Demontage sowie den Rücktransport und Nebeneinrichtungen zu sorgen. Knebelgas teilt dem Kunden, das nächstgelegene Behälterlager mit, an das der Kunde die Behälteranlage und Nebeneinrichtungen zurückzugeben hat.

so dann steht da noch: bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses zahlt der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 20% der entgangenen Miete und Wartung.
also Miete muss ich nicht zahlen, hatten ja damals das Gestellungsentgelt bezahlt, die Wartung sind ca. 100 Euro im Jahr.

da steht jetzt nichts drin, wem die Nebeneinrichtungen, Rohrleitungen, Installationen gehören. aber so wie sich das liest, wohl eher Knebelgas als mir.
wie ist das mit dem Gestellungsentgelt. im Vertrag steht: Nutzung bereits bezahlt. Nach Zahlung des Gestellungsentgelts ist der Kunde zur Nutzung während der Vertragslaufzeit berechtigt. Die Nutzungsberechtigungen verlängert sich im Rahmen dieser Liefervereinbarung auf unbestimmte Zeit, solange die weitere Verwendung nach den sicherheitstechnischen Vorschriften zuläßig ist. Die Gestellungspauschale beeinhaltet keine anfallenden Reparaturen, Austauschteile, TÜV-Kosten. Knebelgas bleibt Eigentümer des Behälters.

Gestellungsentgelt wurde vor 20 Jahren bezahlt.

Offline Gaspreisbremse

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #8 am: 15. Juli 2015, 12:44:05 »
Den Wartungsvertrag kann man nicht separat kündigen? Ich denke schon.

Die gesamten Kosten für den Rücktransport hat der "Kunde" zu zahlen, dass ist normal. Ob die Installationen dazu gehören, steht im "Überlassungsvertrag" mit drin.

Wie lange läuft denn der Vertrag noch?

Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #9 am: 15. Juli 2015, 13:17:08 »
Den Wartungsvertrag kann man nicht separat kündigen? Ich denke schon.

Die gesamten Kosten für den Rücktransport hat der "Kunde" zu zahlen, dass ist normal. Ob die Installationen dazu gehören, steht im "Überlassungsvertrag" mit drin.

Wie lange läuft denn der Vertrag noch?

der Überlassungsvertrag liegt mir nicht vor. mir liegt nur ein Vertrag "Bestellung von Flüssiggas im Tank" vor, wo auch der Wartungsvertrag drin ist und eben, das das Nutzungsentgelt schon bezahlt ist.
der jetzige Vertrag läuft bis 31.12.15 (Beginn Dez. 12)  und ich soll bis 20.7.15 den neuen für ab 1.1.16 unterschreiben, weil sich dann die Preise erhöhen.

Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #10 am: 17. Juli 2015, 08:12:37 »
so ich hab nun ein Schreiben aufgesetzt, weil ich soll ja den neuen Wartungsvertrag bzgl. des Gastanks abschliessen.

kann da vielleicht bitte mal wer drüberschauen, ob das so ok ist?


Sehr geehrte ....
ich bin  seit 1991 Alleineigentümerin des Grundstücks XXX in XXX, in dem sich der Behälter Nr. XXXX unterirdisch befindet. Nach Durchsicht der Unterlagen musste ich feststellen, dass hier keinerlei Verträge bzgl. des Gastanks, nebst Nebeninstallationen (Rohrleitungen, Armaturen etc.) vorhanden sind. Schicken Sie mir sämtliche Originalunterlagen von 1994/95  in Kopie zu, inklusive aller Anlagen.
Ebenso teilen Sie mir  mit, wie lange der Vertrag mit dem Gastank nebst Nebeninstallationen läuft. Mir liegt nur der Vertrag über die Wartung des Gastanks und der Bestellung von Flüssiggas vor.

MfG ....


ich will da noch keine schlafenden Hunde wecken, wegen kündigen, sondern erst die Verträge haben und sehen, was da drin steht.


Offline Gaspreisbremse

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #11 am: 17. Juli 2015, 09:17:13 »
ich würde trotz allem hier und da ein bitte mit einfügen.

Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #12 am: 22. Juli 2015, 15:50:15 »
so Knebelgas hat geantwortet.
Auftraggeber war seinerzeit mein Ex. im Schreiben liegen folgende Unterlagen bei:
Bescheinigung über die Isolierung und Einlagerung unterirdischer Behälter.
Planungsbogen (Aufstellung ortsfester Behälter)
Planungsbogen (Sicherheitstechnik Behälter)
Planungsbogen (Rohrleitungen und Armaturen)
Planungsbogen (Lageplan)
Ausgeführt von einem Fachbetrieb (die Fa. welche die Heizung installierte)
Zusätzliche Vereinbarung bei Bereitstellung eines unterirdischen Flüssiggas-Lagertanks zur Miete/Nutzung

Der im Miet/Nutzungsvertrag von XXXX  beschriebene Flüssiggastank gelangt zur unterirdischen Aufstellung.
Die Vertragspartner erkennen an, dass der Tank nicht Bestandteil des Grundstücks wird, sondern gemäß §95 BGB nur zur vorübergehenden Zweck in das Grundstück eingelagert wird und das Eigentum der Fa. Knebelgas in XX bleibt.
Knebelgas ist berechtigt, das Grundstück jederzeit zur Überprüfung, Wartung und Instandsetzung des Behälters zu betreten. für dadurch verursachte unvermeidbare Schäden am Grundstück, Tief- und Hochbauten und der Bepflanzung steht Knebelgas nicht ein. Dies gilt auch für Ein- und Ausbau.
Knebelgas ist weiterhin berechtigt, den Tank im Falle eines nicht reparierbaren Defekts auszutauschen.
Die Kosten für den Ein-und Ausbau übernimmt in jeden Fall der Betreiber.
Der Betreiber verpflichtet sich, einen Rechtsnachfolger über die Eigentumsrechte bzgl. des Behälters zu informieren. Der Betreiber verpflichtet sich, einen bevorstehenden Wechsel in den Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnissen am Grundstück, in dem die Tankanlage eingelagert ist, Knebelgas rechtzeitig anzuzeigen.
Diese Vereinbarung ist integrierender Bestandteil des Tankmiet-/Nutzungsvertrags.

ist der Vertrag so überhaupt rechtens gewesen? kommt mir ja nicht ganz koscher vor, das Vertragswerk da.



im Anschreiben steht, das die Vertragslaufzeit sich jeweils um ein Jahr verlängert, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigt.
das wäre denn Dezember.
bei einer Kündigung, würden Knebelgas dann erst im Dezember den Tank zurück wollen, oder kann ich den austauschen lassen, sobald mir ein Ersatzangebot über einen freien Gastank vorliegt, bspw. im September?
Angebote habe ich noch keine.
kennt jemand in Südbayern Firmen, die freie Gastanks verkaufen und liefern?
und die wollen nun bis 31.7. den unterschriebenen Liefer- und Wartungsvertrag.
bin ja fast geneigt, das jetzt schon zu kündigen, ist das von Nachteil, wenn der Tank praktisch voll ist?

Offline zerbrechlich

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #13 am: 22. Juli 2015, 16:06:43 »
so eben bei einen freien Anbieter angerufen. er schickt mir ein Angebot und hat mir den derzeitigen Literpreis genannt. 31 Cent. und ich musste für 68 Cent (laut Knebelgas noch ein Superangebot) tanken.


Offline stingmb

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Re: Gastankvertrag. einige Fragen dazu
« Antwort #14 am: 23. Juli 2015, 16:47:59 »
Wenn da steht: "Der Kunde hat für die ordnungsgemäße schadenfreie Demontage sowie den Rücktransport und Nebeneinrichtungen zu sorgen. Knebelgas teilt dem Kunden, das nächstgelegene Behälterlager mit, an das der Kunde die Behälteranlage und Nebeneinrichtungen zurückzugeben hat." dann kannst du das doch gleich von dem neuen Anbieter machen lassen.

Schreib deine Kündigung. Kauf dir den neuen Tank, lass den alten ausbuddeln und bei Seite legen, der neue Tank wird eingebuddelt und du kannst Gas bestellen (vorhandenes Rest-Gas kann umgepumt werden). Dann lass dir die Adresse vom Behälterlager geben und nach Vertragsende bringst du den Miettank dahin bzw. lässt bringen.

 

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