von bolli:
.......die von @berghaus gewünschten Fachanwälte, ….
berghaus hatte nur nach dem Weg gefragt, der die 'Fristenlösung' vor den EU-Gerichtshof bringt.
h.terbeck hatte vorgeschlagen, dass der BdE Mittel einsetzt, mit Hilfe 'unserer' Fachanwälte (wer sonst?) ein dafür geeignetes Verfahren vor den europäischen Gerichtshof zu bringen.
Aber es ist sicher so, wie uwes es beschreibt, dass sich erst mal ein Oberes Gericht finden lassen muss, dass die Fristenlösung in Frage stellt.
'Mein' Landgericht war es im Juli 2014 jedenfalls nicht trotz aller Bemühungen meiner Fachanwältin mit Hinweisen auf die Aussagen von Zimmerlin und Markert in der Zeitschrift ZNER 2012/2013 zu der unhaltbaren Rechtsprechung des BGH.
Ich war letzten Endes ja auch mit dem Ergebnis der Fristenlösung zufrieden und zwar insofern, als der Preis von 2003 (3,48 CT/kWh/108 € +19%) bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 34.000 kWh/Jahr letztendlich ab 2006 – Ende 2013 Anwendung fand und von 2006 bis 2008 unberechtigte Nachforderungen auf der Basis der in Rechnung gestellten Preise in Höhe von rd 3.000 € verjährt waren.
Soviel wollten wir bei unseren Widersprüchen mit den Musterbriefen 2005/2006 (+ 2 %) ja gar nicht mal erreichen.
Der Vertragspreis von 1975 (1,06 CT/kWh/92 € + 19 %) hätte zwar noch eine weitere Ersparnis von rd. 5.000 € gebracht und wäre immerhin ein kleiner Ausgleich für 30 Jahre zu hohe monopolistische Preise gewesen.
berghaus 09.06.15