@Joebi
Da verwechseln Sie möglicherweise etwas.
Die VZ NRW verfolgt mit einigen Stadtwerken ein sog. Transparenzverfahren, dem wir aus guten Gründen nichts abgewinnen können.
Sie meinen bestimmt folgende Meldung:
http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=12274In Hamburg hatte das LG die Offenlegung der Preiskalkulation gefordert.
E.ON Hanse hat ca. 70 Seiten Papier vorgelegt und Wirtschaftsprüfertestate. Außerdem war ein internes Papier der E.ON- Controller (so etwas wie die eigenen Buchhalter) im Umfange von ca. 50 Seiten in die Öffentlichkeit gelangt, in welchem wohl ganz andere Zahlenspiele angestellt wurden, die dann auch zu einem vollkommen anderen Ergebnis kommen, vgl. SPIEGEL vom 21.11.2005 \"Was Helga nicht wissen darf\". Helga soll dabei die Vorsitzende Richterin sein, die am Ende zu entscheiden hat.
Jetzt ist es an den Kollegen der VZ Hamburg, dazu Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme kann so aussehen, dass man nunmehr die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung anhand der vorgelegten Unterlagen vollständig nachvollziehen kann und die Preiserhöhung demnach nicht zu beanstanden ist.
Die Stellungnahme kann aber auch so aussehen, dass und ggf. welche Fragen noch offen geblieben sind, welche Berechnungen bisher nicht nachvollzogen werden können und anhand der bisher übergebenen Unterlagen auch nicht geprüft werden können.
Jenachdem, wie diese Stellungnahme ausfällt, wird das Gericht sich selbst ein Bild davon machen, ob es die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung nachvollziehen kann oder ob es Gründe dafür geben könnte, welche die Vermutung nahelegen, dem Gericht seien wichtige Details möglicherweise vorenthalten worden.
In einem solchen Fall erhält E.ON Hanse ggf. Gelegenheit, weitere Details zu erklären und zu erläutern, weitere Unterlagen beizubringen.
Sollte sich E.ON Hanse dagegen wehren und das Gericht könnte nach eigener Anschauung nicht zu der Überzeugung gelangen, dass die Preiserhöhung erforderlich und angemessen war und auch ein Sachverständiger sei aufgrund unzureichend vorgelegter Unterlagen und gegbener Erklärungen nicht zur Prüfung in der Lage, dann wird der Klage stattzugeben sein, wie beim Amtsgericht Heilbronn.
Sollten alle Unterlagen vorliegen, kann das Gericht einen
unabhängigen Sachverständigen bestellen, der das Zahlenwerk prüft und danach dem Gericht ein
Gutachten erstellt.
Sollte man nach alldem zum Ergebnis kommen, die Gaspreiserhöhungen waren erforderlich und angemessen, wird die Klage abgewiesen. Andernfalls wird ihr statt gegeben.
Es ist nicht Aufgabe der Spezielisten der VZ nun etwa einen zutreffenden Preis zu errechnen.
Es gilt lediglich aufzuzeigen, welche Aussagen zu den genannten Zahlen etwa bisher nicht nachvollzogen und auch nicht nachgeprüft werden können.Aufgehoben ist bis auf weiteres der bisher auf den 8.Dezember terminierte Verkündungstermin beim Landgericht, zu dem eine Entscheidung getroffen werden sollte (Urteil/ Beweisbeschluss o. ä.).Die Verbraucherzentrale hat eine Frist für ihre o. g. Stellungnahme bis zum 12.01.2006 bekommen.
Danach wird das Gericht einen neuen Termin für eine Entscheidung bestimmen (Urteil oder Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens).
Bisher ist nichts entschieden und alles offen.Wichtiges
Etappenziel der Verbraucher war jedoch, dass Zahlen offen gelegt werden müssen. Dieses Ziel wurde erreicht. Jetzt ist zu prüfen, ob die von E.ON genannten Zahlen
belastbar sind.
Also:
Niemand prüft das Ergebnis der VZ- Experten. Geprüft werden allenfalls die Zahlen des Versorgers nämlich durch einen unabhängigen Gutachter, jedoch auch nur dann, wenn sie sich überhaupt prüfen lassen.
Lassen die Zahlen sich -
aus welchen Gründen auch immer - nicht prüfen, wird der Klage wohl stattgegeben.
Nicht zu erwarten steht aus meiner Sicht, dass das Gericht selbst einen \"billigen\"Preis bestimmt.
Weil Sie selbst gar kein Kunde von E.ON Hanse sind, kommt es für die Beantwortung der Sie eigentlich intressierenden Frage, ob die Preiserhöhungen Ihres eigenen Versorgers nun erforderlich und angemessen waren oder nicht, auf den Ausgang des Prozesses in Hamburg überhaupt nicht an:Das kann sich nämlich nur in einem entsprechenden
Gerichtsverfahren Ihres eignen Versorgers herausstellen. In Deutschland gibt es ca. 700 Gasversorgungsunternehmen, die nun alle gespannt nach Hamburg schauen, wieviele konkrete Daten diese einem Gericht vorlegen müssen.
Man möchte sich dabei natürlich möglichst beschränken, auch wenn der betroffene E.ON- Konzern selbst für sich festgestellt haben möchte, er müsste sich
gläsern machen.
Die Frage der Mitarbeiter der Glaserzunft lautet:
Klarglas oder Milchglas oder nur halbdurchscheinende Glasbausteine?Insoweit erscheint das Verfahren wichtig für alle anderen zu sein.
Ich hoffe, Ihnen das Procedere etwas verständlich gemacht zu haben und dass ich mich dabei verständlich ausdrücken konnte, was Juristen mit ihrer ganz eigentümlichen Sprache gegenüber Nichtjuristen nicht immer gut gelingt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt