Hallo,
ich habe ein Problem mit der RWE Vetriebs AG. Heute habe ich die Jahresabrechnung von denen erhalten und da steht ich würde eine neue Kundennummer erhalten, da sie im November 2013 den Vertrag "RWE Klassik Strom Wärmespeicher" zum 31.12.2013 gekündigt hätten. Seit 01.01.2014 würde ich jetzt den Tarif "RWE Klassik Strom Wärmespeicher" zu den Konditionen beziehen die seinerzeit in einem Schreiben genannt wurden. Dieses habe ich nie erhalten. Seit 06.03.2015 habe ich jetzt eine neue Kundennummer.
In dem Schreiben findet sich folgende Passage:
"Die Schlussrechnung zum 05.03.2015 erhalten Sie hiermit ebenso wie die Bestätigung der neuen Kundennummer mit allen wichtigen Informationen zum neuen Vertrag. Bitte denken Sie daran: Das neue Vertragsverhältnis beginnt dennoch am 01.01.2014. Warum war es erforderlich, eine neue Kundennummer zu vergeben? Ganz Einfach: So trennen wir den Liefervertrag, bei dem Sie den Preisanpassungen unter Berufung auf den §315 BGB widersprochen haben, vor dem aktuellen Vertag. Denn dieser hat einen neuen Vertragsanfangspreis und unterliegt daher nicht der Billigkeitsprüfung gemäß §315 BGB. Das heißt: Ihr Widerspruch gilt nicht für den aktuellen Liefervertrag. Falls Sie die Billigkeit zukünftiger Preisanpassungen anzweifeln, müssen Sie erneut widersprechen.Gerne weisen wir schon jetzt darauf hin, daß wir den entsprechenden Passus in den Allg. Energielieferbedingungen zum Sondervertrag RWE (AGB Strom) §3 Preisänderungen, der aktuellen Rechtssprechung und den geänderten gestzlichen Rahmenbedingungen angepasst haben."
Ich verstehe gar nichts, jetzt soll ich über 500 Euro nachzahlen obwohl mein Verbrauch geringer ist als im vorherigen Jahr. Ist das legal was die RWE macht oder kann ich mich wehren? Und wie? Viele Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin total verzweifelt.
Gruß